Betreff
Zuschussantrag des Tennis Sport Club Hilden e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/055
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennis Sport Club Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.040,30 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Tennis Sport Club Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 30.01.2015 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Heizungsanlage und des Dachs des Vereinsheims sowie die Erneuerung der Fenster gestellt.

 

Eine Erneuerung der Heizungsanlage und des Daches des Vereinsheims ist aufgrund des veralteten Zustandes notwendig und führt zu erheblichen Energieeinsparungen. Mit Mail vom 30.04.2015 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme noch einmal durch den Verein verdeutlicht.

 

Der Verein hat der Verwaltung für die Erneuerung der Heizung und des Daches je drei Angebote vorgelegt. Die Prüfung der vorliegenden Angebote durch das Amt für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass die angebotenen Preise den üblichen Marktpreisen entsprechen. Zur Berechnung des Zuschussbetrages wurden je die günstigsten Angebote herangezogen.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung des Vereinsheims ergibt sich laut Preisspiegel ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 20.134,36 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 6.040,30 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins-, Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

52.877,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

46.836,86

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete