Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennis Sport Club Hilden e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.040,30 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tennis Sport Club Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 30.01.2015 einen
Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Heizungsanlage und des Dachs des
Vereinsheims sowie die Erneuerung der Fenster gestellt.
Eine Erneuerung der Heizungsanlage und des Daches des Vereinsheims ist aufgrund
des veralteten Zustandes notwendig und führt zu erheblichen Energieeinsparungen.
Mit Mail vom 30.04.2015 wurde die Notwendigkeit der Maßnahme noch einmal durch
den Verein verdeutlicht.
Der Verein hat der Verwaltung für die Erneuerung der Heizung und des
Daches je drei Angebote vorgelegt. Die Prüfung der vorliegenden Angebote durch
das Amt für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass die angebotenen Preise den
üblichen Marktpreisen entsprechen. Zur Berechnung des Zuschussbetrages wurden
je die günstigsten Angebote herangezogen.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können
städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für die Sanierung des Vereinsheims ergibt
sich laut Preisspiegel ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 20.134,36 €.
Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen.
Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 6.040,30 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins-, Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
52.877,16 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
46.836,86 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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