Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt den
Bericht über die Kooperation mit den Sportvereinen zur Prävention von
Kindeswohlgefährdungen zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht
über die Kooperation mit den Sportvereinen
zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen
zur Kenntnis
Erläuterungen und Begründungen:
Im September 2011 wurde durch die Verwaltung zur Prävention
von Kindeswohlgefährdungen eine bedeutende Kooperation mit dem
Stadtsportverband Hilden e.V. und den Hildener Sportvereinen ins Leben gerufen.
Sportvereine, die sich dem Bündnis angeschlossen hatten, machten durch die
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung (s. Anlage) und der Akzeptanz der
damit einhergehenden Handlungsvorgaben besonders deutlich, dass sie das Thema
ernst nehmen und entsprechenden Einsatz zeigen. Durch die Unterzeichnung bekennen
sich die Hildener Sportvereine, die Mitglieder unter 18 Jahren haben, zu der
wichtigen Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen.
Um die Anstregungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
fortsetzen und verstärken zu können, fand am 2. Juli 2014 eine
Informationsveranstaltung unter dem Titel Hilden
macht stark – Schutz von Kindern und
Jugendlichen im Sportverein statt. Im Rahmen eines Fachvortrages wurden
durch eine Referentin des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen Präventions-
und Interventionsmöglichkeiten im Sportverein dargestellt. Nachdem sich im
Anschluss die Kinderschutzexperten des Amtes für Jugend, Schule und Sport,
welche die städtischen Beratungs- und Weiterbildungsangebote für
Vereinsvertretungen sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter anbieten,
vorstellten, wurden allen kooperierenden Vereinen Urkunden ausgehändigt.
Aufbauend auf diese Veranstaltung fand am 23. Februar 2015 eine Fortbildung für
Vertreterinnen und Vertreter der Hildener Sportvereine unter dem Titel Prävention von Kindeswohlgefährdung im
Sportverein – Handreichungen statt. Die Inhalte waren neben dem Aufzeigen
der Aspekte einer Kindeswohlgefährdung die Definition von Sexueller Gewalt und
Möglichkeiten zur Prävention. Referentinnen waren Dorothee Aßmuth (Kinderschutzfachkraft, Fachstelle Kinderschutz/
Frühe Hilfen) und Susanne Hentschel
(Präventionsmanagerin und Medientrainerin, Präventionsstelle gegen sexuelle
Gewalt an Kindern und Jugendlichen).
Teilgenommen haben 35
Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie betreuende Personen aus sieben
Sportvereinen, um über die beschriebenen Inhalte und andere Fragen zu
diskutieren. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten nach
Veranstaltungsende Interesse, in ihrem Verein Ansprechpartnerin bzw.
Ansprechpartner für dieses Thema zu werden.
Die Initiative des
Amts für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden mobilisiert viele Hildener
Vereine und sensibilisiert deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auf das gemeinsame Ziel der Prävention von Kindeswohlgefährdungen besonders im
Sportverein, zuzugehen. Bis heute haben sich alle Hildener Sportvereine dem
Bündnis angeschlossen. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sie sich zur
Einhaltung festgelegter Handlungsvorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Nach der
Fortbildung im Februar 2015 stehen weitere Schulungstermine für die Vereine auf
dem Programm. Die Fortbildungsreihe wird voraussichtlich im Herbst 2015 fortgesetzt.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||