Betreff
Bericht über die Kooperation mit den Sportvereinen - "Prävention von Kindeswohlgefährdungen"
Vorlage
WP 14-20 SV 51/054
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht über die Kooperation mit den Sportvereinen zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Kooperation mit den Sportvereinen

zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen zur Kenntnis


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im September 2011 wurde durch die Verwaltung zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen eine bedeutende Kooperation mit dem Stadtsportverband Hilden e.V. und den Hildener Sportvereinen ins Leben gerufen. Sportvereine, die sich dem Bündnis angeschlossen hatten, machten durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung (s. Anlage) und der Akzeptanz der damit einhergehenden Handlungsvorgaben besonders deutlich, dass sie das Thema ernst nehmen und entsprechenden Einsatz zeigen. Durch die Unterzeichnung bekennen sich die Hildener Sportvereine, die Mitglieder unter 18 Jahren haben, zu der wichtigen Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen.

 

Um die Anstregungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen fortsetzen und verstärken zu können, fand am 2. Juli 2014 eine Informationsveranstaltung unter dem Titel Hilden macht stark – Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sportverein statt. Im Rahmen eines Fachvortrages wurden durch eine Referentin des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen Präventions- und Interventionsmöglichkeiten im Sportverein dargestellt. Nachdem sich im Anschluss die Kinderschutzexperten des Amtes für Jugend, Schule und Sport, welche die städtischen Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Vereinsvertretungen sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter anbieten, vorstellten, wurden allen kooperierenden Vereinen Urkunden ausgehändigt.

 

Aufbauend auf diese Veranstaltung fand am  23. Februar 2015 eine Fortbildung für Vertreterinnen und Vertreter der Hildener Sportvereine unter dem Titel Prävention von Kindeswohlgefährdung im Sportverein – Handreichungen statt. Die Inhalte waren neben dem Aufzeigen der Aspekte einer Kindeswohlgefährdung die Definition von Sexueller Gewalt und Möglichkeiten zur Prävention. Referentinnen waren Dorothee Aßmuth (Kinderschutzfachkraft, Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen) und Susanne Hentschel (Präventionsmanagerin und Medientrainerin, Präventionsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen).

 

Teilgenommen haben 35 Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie betreuende Personen aus sieben Sportvereinen, um über die beschriebenen Inhalte und andere Fragen zu diskutieren. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten nach Veranstaltungsende Interesse, in ihrem Verein Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für dieses Thema zu werden. 

 

Die Initiative des Amts für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden mobilisiert viele Hildener Vereine und sensibilisiert deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das gemeinsame Ziel der Prävention von Kindeswohlgefährdungen besonders im Sportverein, zuzugehen. Bis heute haben sich alle Hildener Sportvereine dem Bündnis angeschlossen. Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sie sich zur Einhaltung festgelegter Handlungsvorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

 

Nach der Fortbildung im Februar 2015 stehen weitere Schulungstermine für die Vereine auf dem Programm. Die Fortbildungsreihe wird voraussichtlich im Herbst 2015 fortgesetzt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer