Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeisterin Birgit Alkenings und Ratsmitglied Ludger Reffgen am 27.03.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die zu beendende Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve, um so zukünftig Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 Euro einzusparen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die im
Winterdienstgutachten empfohlene Lagerkapazität für Streusalz sowie der
Abschluss eines Liefervertrages für Streusalz wurden realisiert. Eine weitere
Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve ist nicht mehr erforderlich.
Da sich die Stadt Hilden bis zum 31.03.2015
verbindlich erklären musste, ob sie sich weiterhin an der landesweiten Salzreserve
beteiligen will, bedurfte es einer Dringlichkeitsentscheidung.
Weitere
Erläuterungen sind der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom
27.03.2015 zu entnehmen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
1201059010 |
527910 |
Aufw. f. Verbrauchsmaterial |
22.950 |
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Ein zusätzliches Budget für die Streusalzreserve ist im Haushalt 2015
nicht vorgesehen. Nur bei einem erneuten Vertrag würden zusätzliche
Aufwendungen anfallen. |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
1201059010 |
527910 |
Aufw. f. Verbrauchsmaterial |
22.950 |
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Da
kein Budget vorgesehen ist, verändert sich der Ansatz nicht. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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