Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.03.2015 über die Beendigung der Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve
Vorlage
WP 14-20 SV 68/017
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeisterin Birgit Alkenings und Ratsmitglied Ludger Reffgen am 27.03.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die zu beendende Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve, um so zukünftig Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 Euro einzusparen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die im Winterdienstgutachten empfohlene Lagerkapazität für Streusalz sowie der Abschluss eines Liefervertrages für Streusalz wurden realisiert. Eine weitere Teilnahme an der landesweiten Streusalzreserve ist nicht mehr erforderlich.

 

Da sich die Stadt Hilden bis zum 31.03.2015 verbindlich erklären musste, ob sie sich weiterhin an der landesweiten Salzreserve beteiligen will, bedurfte es einer Dringlichkeitsentscheidung.

 

Weitere Erläuterungen sind der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung vom 27.03.2015 zu entnehmen.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120105

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

1201059010

527910

Aufw. f. Verbrauchsmaterial

22.950

Ein zusätzliches Budget für die Streusalzreserve ist im Haushalt 2015 nicht vorgesehen. Nur bei einem erneuten Vertrag würden zusätzliche Aufwendungen anfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

1201059010

527910

Aufw. f. Verbrauchsmaterial

22.950

Da kein Budget vorgesehen ist, verändert sich der Ansatz nicht.

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete