Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.2014:
Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts
Vorlage
WP 14-20 SV 61/015/1
Aktenzeichen
IV/61 Einzelhandel St
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Das zurzeit gültige Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden hat der Rat im März 2006 als verbindliche Leitlinie für die Einzelhandelsentwicklung beschlossen. Das Ziel der Stärkung der Hildener Innenstadt und des Erhalts der in den Wohngebieten integrierten Nahversorgungszentren konnte bisher erreicht werden.

Jedoch weist die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf immer wieder darauf hin, dass unser Konzept aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen und diverser Urteile der übergeordneten Gerichte dringend fortgeschrieben werden muss. In den Nachbarstädten Haan und Langenfeld wurden deren Konzepte mittlerweile bereits aktualisiert und der Gesetzeslage angepasst. Deshalb ist es dringend erforderlich, auch in Hilden das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zu aktualisieren.

Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben möchte die CDU aber, dass für die gewerblichen Nutzeinheiten in den heutigen Randlagen, deren Einzelhandelsnutzung ggfs. schon aufgegeben wurde bzw. deren Aufgabe kurz- bis mittelfristig anstehen könnte, dem jeweiligen Standort angemessene Nutzungsperspektiven eröffnet werden. Wenn in solchen Geschäften keine innenstadtrelevanten Sortimente – wie z.B. Kleidung oder EDV/Fernseh- und Radiotechnik – angeboten werden darf, was soll denn künftig dort zulässig sein? Hier sind den Eigentümern und Vermietern Hilfestellung zu geben, damit die Erdgeschosse – insbesondere entlang den Hauptverkehrsstraßen - weiterhin nicht den Eindruck einer „verödenden“ Stadt widerspiegeln, sondern hier die Besucher der Stadt und die Hildener selbst auch künftig freundlich empfangen werden.


Antragstext:


Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept fortzuschreiben.

Gegenstand der Fortschreibung soll neben der Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und der Nahversorgungszentren die Entwicklung von Perspektiven für die heutigen „Nebenlagen“ (z.B. gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss der Gebäude im Bereich der Richrather Str.) sein.


Stand: 22.04.2015

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:

Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Verwaltung wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.10.2014 die Beratung des Antrags bis spätestens zum Beginn der Sommerpause 2015 vertagt.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2015 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts nicht – wie in der Finanzplanung der Vorjahre vorgesehen – in das Jahr 2015 aufgenommen, sondern das Projekt wurde – entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung – in der mittelfristigen Finanzplanung um ein Jahr in das Jahr 2016 verschoben.

Im Zuge der Vorbereitung der Aufstellung des Haushalts 2016 wurden alle Projekte noch einmal dahingehend beleuchtet, ob sie aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich sind.

Als ein Ergebnis dieser verwaltungsinternen Diskussion ist festzuhalten, dass die Verwaltung die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept weiterhin für erforderlich hält.

Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf weist in Stellungnahmen zu Bebauungsplänen mit Aussagen zur Einzelhandelssteuerung immer wieder darauf hin, dass das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept aus 2006 aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen dringend fortgeschrieben werden muss.

Auf Grundlage einer vollständigen Bestandserfassung der Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt, in den Randlagen der Innenstadt, den Nahversorgungszentren und den sonstigen Streulagen sind die Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente zu überprüfen und der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Hilden festzulegen.

Auch aus Sicht der Verwaltung ist in diesem Zusammenhang die Zulässigkeit von nicht großflächigen Einzelhandelsgeschäften außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs – insbesondere in den historischen gewachsenen Nebenlagen wie z.B. im Bereich der Klotzstraße, der Richrather Straße und der Kirchhofstraße – zu überprüfen und weiterführende Vorschläge als Grundlage für die künftige Bauleitplanung zu erarbeiten.


Sollten sich die aktuellen Rahmenbedingungen für den Haushalt der Stadt Hilden gegenüber der heutigen Lage nicht ändern, wird die Verwaltung – wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen – aus heutiger Sicht im Entwurf des Haushaltes 2016 vorschlagen, die für die Erarbeitung notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Wird der Rat diesem Vorschlag folgen, kann in 2016 in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept fortgeschrieben werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Erweiterung des Untersuchungsauftrags in das Arbeitsprogramm für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts aufzunehmen.

gez.
Birgit Alkenings


Stand: 08.10.2014

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Ratssitzung am 01.10.2014 wurde von der CDU-Fraktion der beigefügte Antrag gestellt.

Die CDU beantragt hier, dass im Rahmen der im Haushalt 2014 für das Jahr 2015 vorgesehenen Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Hilden für gewerbliche Nutzeinheiten (ehemalige Geschäftslokale, etc.) in den heutigen „Nebenlagen“ Nutzungsperspektiven entwickelt werden.

Zum heutigen Zeitpunkt sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Antrag zu bewerten und eine Empfehlung zu geben.

Zurzeit wird innerhalb der Stadtverwaltung die Einbringung des Haushalts 2015 vorbereitet. In diesem Rahmen wird unter anderem auch diskutiert, ob aus Sicht der Verwaltung angesichts der finanziellen Situation für das kommende Jahr tatsächlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept fortzuschreiben.
Die von der CDU beantragte Erweiterung des Arbeitsumfangs führt sicherlich dazu, dass die in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Beträge nicht ausreichen werden.

Die personellen Ressourcen im Sachgebiet Stadtplanung sind außerdem so gering, dass verwaltungsintern neben der Prioritätenliste für die Bauleitplanverfahren ein mitarbeiterscharfer Arbeitskatalog zu entwickeln ist, welche Aufgaben in 2015 tatsächlich durchgeführt werden können und sollen.
Neben den hoffentlich noch in 2014 abgeschlossenen Großprojekten zur Aufstellung der Bauleitpläne für das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule steht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie – abhängig von der Städtebauförderung – die stadtplanerische Betreuung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens und ggfs. die aus fachlicher Sicht sinnvolle und notwendige Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes und des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes in Form der Ausschreibung/Vergabe und Betreuung der Planungsbüros an.
Erst nach Abschluss der verwaltungsinternen Diskussion ist die Stadtverwaltung in der Lage, inhaltlich zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen.

gez.
Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2016

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0901010040

Gutachten/Stellungnahme/…

529100

Dienstleistung

50.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:



Vermerk Kämmerer

 

Sollten sich die aktuellen Rahmenbedingungen für den Haushalt der Stadt Hilden gegenüber der heutigen Lage nicht ändern, wird die Verwaltung – wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen – aus heutiger Sicht im Entwurf des Haushaltes 2016 den Ansatz aufnehmen.

 

Gesehen Klausgrete