Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts
Erläuterungen zum
Antrag:
Das zurzeit gültige Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden hat der Rat im März 2006 als
verbindliche Leitlinie für die Einzelhandelsentwicklung beschlossen. Das Ziel
der Stärkung der Hildener Innenstadt und des Erhalts der in den Wohngebieten
integrierten Nahversorgungszentren konnte bisher erreicht werden.
Jedoch weist die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf immer wieder darauf
hin, dass unser Konzept aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen und
diverser Urteile der übergeordneten Gerichte dringend fortgeschrieben werden
muss. In den Nachbarstädten Haan und Langenfeld wurden deren Konzepte
mittlerweile bereits aktualisiert und der Gesetzeslage angepasst. Deshalb ist
es dringend erforderlich, auch in Hilden das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
zu aktualisieren.
Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben möchte die CDU aber, dass für die
gewerblichen Nutzeinheiten in den heutigen Randlagen, deren
Einzelhandelsnutzung ggfs. schon aufgegeben wurde bzw. deren Aufgabe kurz- bis
mittelfristig anstehen könnte, dem jeweiligen Standort angemessene
Nutzungsperspektiven eröffnet werden. Wenn in solchen Geschäften keine
innenstadtrelevanten Sortimente – wie z.B. Kleidung oder EDV/Fernseh- und
Radiotechnik – angeboten werden darf, was soll denn künftig dort zulässig sein?
Hier sind den Eigentümern und Vermietern Hilfestellung zu geben, damit die
Erdgeschosse – insbesondere entlang den Hauptverkehrsstraßen - weiterhin nicht
den Eindruck einer „verödenden“ Stadt widerspiegeln, sondern hier die Besucher
der Stadt und die Hildener selbst auch künftig freundlich empfangen werden.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept fortzuschreiben.
Gegenstand der Fortschreibung soll neben der Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und der Nahversorgungszentren die Entwicklung von Perspektiven für die heutigen „Nebenlagen“ (z.B. gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss der Gebäude im Bereich der Richrather Str.) sein.
Stand: 22.04.2015
Zusätzliche
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Verwaltung wurde auf Antrag der
CDU-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.10.2014 die
Beratung des Antrags bis spätestens zum Beginn der Sommerpause 2015 vertagt.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde im Rahmen der Aufstellung
des Haushalts 2015 die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzepts nicht – wie in der Finanzplanung der Vorjahre vorgesehen
– in das Jahr 2015 aufgenommen, sondern das Projekt wurde – entsprechend dem
Vorschlag der Verwaltung – in der mittelfristigen Finanzplanung um ein Jahr in
das Jahr 2016 verschoben.
Im Zuge der Vorbereitung der Aufstellung des Haushalts 2016 wurden alle
Projekte noch einmal dahingehend beleuchtet, ob sie aus Sicht der Verwaltung
zwingend erforderlich sind.
Als ein Ergebnis dieser verwaltungsinternen Diskussion ist festzuhalten, dass
die Verwaltung die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
weiterhin für erforderlich hält.
Die Industrie- und Handelskammer zu
Düsseldorf weist in Stellungnahmen zu Bebauungsplänen mit Aussagen zur
Einzelhandelssteuerung immer wieder darauf hin, dass das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept aus 2006 aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen
dringend fortgeschrieben werden muss.
Auf Grundlage
einer vollständigen Bestandserfassung der Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt,
in den Randlagen der Innenstadt, den Nahversorgungszentren und den sonstigen
Streulagen sind die Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
zu überprüfen und der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Hilden festzulegen.
Auch aus Sicht der Verwaltung ist in diesem Zusammenhang die Zulässigkeit von
nicht großflächigen Einzelhandelsgeschäften außerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs – insbesondere in den historischen gewachsenen Nebenlagen
wie z.B. im Bereich der Klotzstraße, der Richrather Straße und der
Kirchhofstraße – zu überprüfen und weiterführende Vorschläge als Grundlage für
die künftige Bauleitplanung zu erarbeiten.
Sollten sich die aktuellen Rahmenbedingungen für den Haushalt der Stadt Hilden
gegenüber der heutigen Lage nicht ändern, wird die Verwaltung – wie in der
mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen – aus heutiger Sicht im Entwurf des
Haushaltes 2016 vorschlagen, die für die Erarbeitung notwendigen
Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Wird der Rat diesem Vorschlag folgen,
kann in 2016 in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss das Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzept fortgeschrieben werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene
Erweiterung des Untersuchungsauftrags in das Arbeitsprogramm für die
Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts aufzunehmen.
gez.
Birgit Alkenings
Stand: 08.10.2014
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Ratssitzung am 01.10.2014 wurde von der CDU-Fraktion der beigefügte
Antrag gestellt.
Die CDU beantragt hier, dass im Rahmen der im Haushalt 2014 für das Jahr 2015
vorgesehenen Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts der
Stadt Hilden für gewerbliche Nutzeinheiten (ehemalige Geschäftslokale, etc.) in
den heutigen „Nebenlagen“ Nutzungsperspektiven entwickelt werden.
Zum heutigen Zeitpunkt sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Antrag
zu bewerten und eine Empfehlung zu geben.
Zurzeit wird innerhalb der Stadtverwaltung die Einbringung des Haushalts 2015
vorbereitet. In diesem Rahmen wird unter anderem auch diskutiert, ob aus Sicht
der Verwaltung angesichts der finanziellen Situation für das kommende Jahr
tatsächlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um das
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept fortzuschreiben.
Die von der CDU beantragte Erweiterung des Arbeitsumfangs führt sicherlich
dazu, dass die in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Beträge nicht
ausreichen werden.
Die personellen Ressourcen im Sachgebiet Stadtplanung sind außerdem so gering,
dass verwaltungsintern neben der Prioritätenliste für die Bauleitplanverfahren
ein mitarbeiterscharfer Arbeitskatalog zu entwickeln ist, welche Aufgaben in
2015 tatsächlich durchgeführt werden können und sollen.
Neben den hoffentlich noch in 2014 abgeschlossenen Großprojekten zur
Aufstellung der Bauleitpläne für das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule
steht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie – abhängig von der
Städtebauförderung – die stadtplanerische Betreuung des Integrierten
Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens und ggfs. die aus fachlicher Sicht
sinnvolle und notwendige Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes und des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes in Form der Ausschreibung/Vergabe
und Betreuung der Planungsbüros an.
Erst nach Abschluss der verwaltungsinternen Diskussion ist die Stadtverwaltung
in der Lage, inhaltlich zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2016 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010040 |
Gutachten/Stellungnahme/… |
529100 |
Dienstleistung |
50.000,- |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung:
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Vermerk
Kämmerer Sollten sich die aktuellen Rahmenbedingungen für den Haushalt der Stadt Hilden gegenüber der heutigen Lage nicht ändern, wird die Verwaltung – wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen – aus heutiger Sicht im Entwurf des Haushaltes 2016 den Ansatz aufnehmen. Gesehen
Klausgrete |
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