Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.2014:
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Vorlage
WP 14-20 SV 61/014/1
Aktenzeichen
IV/61 VEP St
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Stadt Hilden hat sich in Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann und der Stadt Düsseldorf an der Mobilitätsbefragung 2013 der TU Dresden (SrV 2013) beteiligt, um die Basis der repräsentativen Umfrage in Hilden zu vergrößern. Diese Beteiligung diente dazu, die Datenbasis für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Hilden zu verbessern.

Der zurzeit gültige Verkehrsentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2004 und hatte einen bis zum Jahr 2010 stammenden Prognosehorizont. Schon daher ist die Fortschreibung des aktuellen Verkehrsentwicklungsplanes dringend erforderlich.

Der Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann hat festgestellt, dass die ÖPNV-Ausstattung in Hilden ein hohes Niveau erreicht hat. Es gibt nur wenige Bereiche in Hilden, die nicht gut erschlossen sind. In Hilden kann man gut und gerne Fahrrad fahren. Viele Hildener nutzen das Fahrrad nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch im Berufsverkehr.

Jedoch erreichen die CDU immer wieder Klagen, über Staus auf den Hauptverkehrsstraßen während den Zeiten des Berufsverkehrs sowie über nicht aufeinander abgestimmte Ampelschaltungen.

Die CDU möchte deshalb als einen wesentlichen Inhalt der Fortschreibung festlegen, dass insbesondere die Erhaltung und Optimierung des Verkehrsflusses auf den Haupterschließungsstraßen untersucht werden. Hierbei sollen vor allem die Schaltungen der Ampelanlagen stadtweit in einem gemeinsamen Verkehrssimulationsmodell untersucht und veranschaulicht werden. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dient nicht nur dem Pkw-Verkehr sondern vor allem auch dem ÖPNV. Busse können in Spitzenzeiten zügiger vorankommen, wenn sie nicht im Stau stehen müssen.


Antragstext:


Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Hilden auf Grundlage der Ergebnisse der Mobilitätsbefragung SrV 2013 der TU Dresden fortzuschreiben.
Gegenstand der Fortschreibung soll insbesondere die Erhaltung und Optimierung des Verkehrsflusses auf den Haupterschließungsstraßen in Hilden sein.


Stand: 22.04.2015

Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung:

Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Verwaltung wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.10.2014 die Beratung des Antrags vertagt. Eine erneute Beratung sollte spätestens vor der Sommerpause 2015 erfolgen.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2015 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans nicht – wie in der Finanzplanung der Vorjahre vorgesehen – in das Jahr 2015 aufgenommen, sondern das Projekt wurde – entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung – in der mittelfristigen Finanzplanung um ein Jahr in die Jahre 2016 und 2017 verschoben.

Im Zuge der Vorbereitung der Aufstellung des Haushalts 2016 wurden alle Projekte noch einmal dahingehend beleuchtet, ob sie aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich sind.

Als ein Ergebnis dieser verwaltungsinternen Diskussion ist festzuhalten, dass die Verwaltung vorschlägt, im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung auf die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans zu verzichten.

 

Hierfür gibt es einige Gründe, die hier kurz aufgeführt sein sollen:

-       Ein Verkehrsentwicklungsplan ist ein zwar nützliches, jedoch nicht gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument.

-       Eine Stadt kann daher ohne einen Verkehrsentwicklungsplan auskommen, wenn auf absehbare Zeit keine grundlegenden Änderungen in der Verkehrsinfrastruktur notwendig oder zu erwarten sind. Dies ist in Hilden der Fall.

-       Da die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Hilden weitestgehend hergestellt ist, kann sich die Notwendigkeit für einen neuen Verkehrsentwicklungsplan nur noch aus fundamentalen Änderungen in den übergreifenden Mobilitätsparametern ergeben. Dies ist jedoch derzeit nicht zu erwarten.

-       Auch solche Themen wie Einführung einer PKW-Maut oder Ausbau der Elektromobilität beinhalten keine Aspekte, die auf lokaler, kommunaler Ebene der Stadt Hilden verkehrsplanerisch bedeutsame Auswirkungen haben. Es sind daher momentan keine strategischen verkehrsplanerischen Weichenstellungen in Hilden vorzubereiten oder umzusetzen.

-       Dies gilt umso mehr, als dass es weiterhin in Hilden keine wirklich drängenden Verkehrsprobleme gibt.

 

Wenn das Projekt „Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans“ nicht weiter verfolgt wird, erledigt sich aus Sicht der Verwaltung somit auch die von der CDU beantragte Erweiterung des Untersuchungsauftrags mit einer stadtweiten Straßenverkehrssimulation inkl. Überprüfung der Lichtsignal-Schaltungen.


gez.
Birgit Alkenings


Stand: 08.10.2014

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Ratssitzung am 01.10.2014 wurde von der CDU-Fraktion der beigefügte Antrag gestellt.

Die CDU beantragt hier, dass im Rahmen der im Haushalt 2014 für das Jahr 2015 vorgesehenen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Hilden insbesondere die Erhaltung und Optimierung des Verkehrsflusses auf den Haupterschließungsstraßen im Vordergrund stehen soll.
In der Begründung wird gebeten, hierfür die Schaltungen der Ampelanlagen stadtweit in einem Verkehrssimulationsmodell zu untersuchen und zu veranschaulichen.

Zum heutigen Zeitpunkt sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Antrag zu bewerten und eine Empfehlung zu geben.

Zurzeit wird innerhalb der Stadtverwaltung die Einbringung des Haushalts 2015 vorbereitet. In diesem Rahmen wird unter anderem auch diskutiert, ob aus Sicht der Verwaltung angesichts der finanziellen Situation für das kommende Jahr tatsächlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um den Verkehrsentwicklungsplan fortzuschreiben.

Die personellen Ressourcen im Sachgebiet Stadtplanung sind außerdem so gering, dass verwaltungsintern neben der Prioritätenliste für die Bauleitplanverfahren ein mitarbeiterscharfer Arbeitskatalog zu entwickeln ist, welche Aufgaben in 2015 tatsächlich durchgeführt werden können und sollen.
Neben den hoffentlich von in 2014 abgeschlossenen Großprojekten zur Aufstellung der Bauleitpläne für das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule steht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie – abhängig von der Städtebauförderung – die stadtplanerische Betreuung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens und ggfs. die aus fachlicher Sicht sinnvolle und notwendige Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes und des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes in Form der Ausschreibung/Vergabe und Betreuung der Planungsbüros an.
Erst nach Abschluss der verwaltungsinternen Diskussion ist die Stadtverwaltung in der Lage, inhaltlich zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen.

gez.
Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2016 und 2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201040010

Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV

529100

Dienstleistung

50.000,- (2016)

 

 

 

10.000,- (2017)

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer

In Kenntnis der dargestellten Gründe erscheint es - insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten angebracht – auf die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans zu verzichten.

 

Gesehen Klausgrete