Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Stadt Hilden hat sich in
Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann und der Stadt Düsseldorf an der
Mobilitätsbefragung 2013 der TU Dresden (SrV 2013) beteiligt, um die Basis der
repräsentativen Umfrage in Hilden zu vergrößern. Diese Beteiligung diente dazu,
die Datenbasis für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt
Hilden zu verbessern.
Der zurzeit gültige Verkehrsentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2004 und hatte
einen bis zum Jahr 2010 stammenden Prognosehorizont. Schon daher ist die Fortschreibung
des aktuellen Verkehrsentwicklungsplanes dringend erforderlich.
Der Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann hat festgestellt, dass die
ÖPNV-Ausstattung in Hilden ein hohes Niveau erreicht hat. Es gibt nur wenige
Bereiche in Hilden, die nicht gut erschlossen sind. In Hilden kann man gut und
gerne Fahrrad fahren. Viele Hildener nutzen das Fahrrad nicht nur in ihrer
Freizeit, sondern auch im Berufsverkehr.
Jedoch erreichen die CDU immer wieder Klagen, über Staus auf den
Hauptverkehrsstraßen während den Zeiten des Berufsverkehrs sowie über nicht
aufeinander abgestimmte Ampelschaltungen.
Die CDU möchte deshalb als einen wesentlichen Inhalt der Fortschreibung
festlegen, dass insbesondere die Erhaltung und Optimierung des Verkehrsflusses
auf den Haupterschließungsstraßen untersucht werden. Hierbei sollen vor allem
die Schaltungen der Ampelanlagen stadtweit in einem gemeinsamen
Verkehrssimulationsmodell untersucht und veranschaulicht werden. Eine
Optimierung des Verkehrsflusses dient nicht nur dem Pkw-Verkehr sondern vor
allem auch dem ÖPNV. Busse können in Spitzenzeiten zügiger vorankommen, wenn
sie nicht im Stau stehen müssen.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 den Verkehrsentwicklungsplan der
Stadt Hilden auf Grundlage der Ergebnisse der Mobilitätsbefragung SrV 2013 der
TU Dresden fortzuschreiben.
Gegenstand der Fortschreibung soll insbesondere die Erhaltung und Optimierung
des Verkehrsflusses auf den Haupterschließungsstraßen in Hilden sein.
Stand: 22.04.2015
Zusätzliche
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Verwaltung wurde auf Antrag der
CDU-Fraktion in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22.10.2014 die
Beratung des Antrags vertagt. Eine erneute Beratung sollte spätestens vor der
Sommerpause 2015 erfolgen.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde im Rahmen der Aufstellung
des Haushalts 2015 die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans nicht – wie
in der Finanzplanung der Vorjahre vorgesehen – in das Jahr 2015 aufgenommen,
sondern das Projekt wurde – entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung – in der
mittelfristigen Finanzplanung um ein Jahr in die Jahre 2016 und 2017 verschoben.
Im Zuge der Vorbereitung der Aufstellung des Haushalts 2016 wurden alle
Projekte noch einmal dahingehend beleuchtet, ob sie aus Sicht der Verwaltung
zwingend erforderlich sind.
Als ein Ergebnis dieser verwaltungsinternen Diskussion ist festzuhalten, dass
die Verwaltung vorschlägt, im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung auf
die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans zu verzichten.
Hierfür gibt es einige Gründe, die hier kurz aufgeführt sein sollen:
- Ein Verkehrsentwicklungsplan ist ein zwar nützliches, jedoch nicht gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument.
- Eine Stadt kann daher ohne einen Verkehrsentwicklungsplan auskommen, wenn auf absehbare Zeit keine grundlegenden Änderungen in der Verkehrsinfrastruktur notwendig oder zu erwarten sind. Dies ist in Hilden der Fall.
- Da die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Hilden weitestgehend hergestellt ist, kann sich die Notwendigkeit für einen neuen Verkehrsentwicklungsplan nur noch aus fundamentalen Änderungen in den übergreifenden Mobilitätsparametern ergeben. Dies ist jedoch derzeit nicht zu erwarten.
- Auch solche Themen wie Einführung einer PKW-Maut oder Ausbau der Elektromobilität beinhalten keine Aspekte, die auf lokaler, kommunaler Ebene der Stadt Hilden verkehrsplanerisch bedeutsame Auswirkungen haben. Es sind daher momentan keine strategischen verkehrsplanerischen Weichenstellungen in Hilden vorzubereiten oder umzusetzen.
- Dies gilt umso mehr, als dass es weiterhin in Hilden keine wirklich drängenden Verkehrsprobleme gibt.
Wenn das Projekt „Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans“ nicht weiter verfolgt wird, erledigt sich aus Sicht der Verwaltung somit auch die von der CDU beantragte Erweiterung des Untersuchungsauftrags mit einer stadtweiten Straßenverkehrssimulation inkl. Überprüfung der Lichtsignal-Schaltungen.
gez.
Birgit Alkenings
Stand: 08.10.2014
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Ratssitzung am 01.10.2014 wurde von der CDU-Fraktion der beigefügte
Antrag gestellt.
Die CDU beantragt hier, dass im Rahmen der im Haushalt 2014 für das Jahr 2015
vorgesehenen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Hilden
insbesondere die Erhaltung und Optimierung des Verkehrsflusses auf den
Haupterschließungsstraßen im Vordergrund stehen soll.
In der Begründung wird gebeten, hierfür die Schaltungen der Ampelanlagen
stadtweit in einem Verkehrssimulationsmodell zu untersuchen und zu
veranschaulichen.
Zum heutigen Zeitpunkt sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Antrag
zu bewerten und eine Empfehlung zu geben.
Zurzeit wird innerhalb der Stadtverwaltung die Einbringung des Haushalts 2015
vorbereitet. In diesem Rahmen wird unter anderem auch diskutiert, ob aus Sicht
der Verwaltung angesichts der finanziellen Situation für das kommende Jahr
tatsächlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, um den Verkehrsentwicklungsplan
fortzuschreiben.
Die personellen Ressourcen im Sachgebiet Stadtplanung sind außerdem so gering,
dass verwaltungsintern neben der Prioritätenliste für die Bauleitplanverfahren
ein mitarbeiterscharfer Arbeitskatalog zu entwickeln ist, welche Aufgaben in
2015 tatsächlich durchgeführt werden können und sollen.
Neben den hoffentlich von in 2014 abgeschlossenen Großprojekten zur Aufstellung
der Bauleitpläne für das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule steht die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie – abhängig von der
Städtebauförderung – die stadtplanerische Betreuung des Integrierten
Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens und ggfs. die aus fachlicher Sicht
sinnvolle und notwendige Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes und des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes in Form der Ausschreibung/Vergabe
und Betreuung der Planungsbüros an.
Erst nach Abschluss der verwaltungsinternen Diskussion ist die Stadtverwaltung
in der Lage, inhaltlich zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2016 und 2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201040010 |
Verkehrsentwicklungsplanung
einschl. ÖPNV |
529100 |
Dienstleistung |
50.000,- (2016) |
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10.000,- (2017) |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein X (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer In Kenntnis
der dargestellten Gründe erscheint es - insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten
angebracht – auf die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans zu
verzichten. Gesehen
Klausgrete |
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