hier: Entwurf des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms 2016-2021
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den 3. Bericht der Verwaltung zum
Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt in einer Stellungnahme an das zuständige Landesministerium auf die
unvertretbar kurze geforderte Umsetzungszeit für Maßnahmen hinzuweisen und eine
Änderung zu fordern.
Erläuterungen und Begründungen:
Die sogenannte
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahr 2000 setzt für die
Gewässer einheitliche Zustandsziele fest. Nach Möglichkeit soll für alle der WRRL
unterliegenden Gewässer bis spätestens 2027 der gute Zustand oder das gute
ökologische Potential erreicht werden. Derzeit sind die Gewässer in Europa
(auch in Deutschland) vielfach noch weit von diesem Ziel entfernt.
Die Verwaltung
hat in 2009 (SV 66/161) und 2012 (SV 66/089) über Inhalte und Auswirkungen für
Hilden umfassend berichtet. In Hilden unterliegen Itter, Hoxbach und Garather
Mühlenbach den Regelungen der WRRL. Wie schon in den beiden o.a. SV berichtet,
sind für diese Gewässer viele unterschiedliche Maßnahmen zur Erreichung der
o.a. Ziele vorgesehen.
Nunmehr hat das
zuständige Landesministerium den entsprechend der WRRL anstehenden „Entwurf des
2. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2016-2021“ in das von der WRRL
vorgesehene öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Die Kurzfassung des
Ministeriums ist als Anlage 1 beigefügt. Die Langfassung umfasst über 800
Seiten (ohne Anlagen) und kann daher nicht beigefügt werden. Die Betroffenen,
damit auch die Stadt Hilden, sowie die Öffentlichkeit können bis zum 22.6.2015
eine Stellungnahme abgeben. Aus den nachfolgend geschilderten Gründen sollte
die Stadt Hilden davon Gebrauch machen.
In der Anlage 2 sind die für die Hildener Gewässer vorgesehenen Maßnahmen aufgelistet. Hieraus ist zu entnehmen:
-Es werden nur Maßnahmetypen angegeben, aber keine Konkretisierungen über Ort und Umfang
-Der überwiegende Teil der Maßnahmetypen betrifft den BRW
-Die die Stadt Hilden betreffenden Maßnahmetypen behandeln den Bereich Misch- und Niederschlagswassereinleitung aus dem Kanalnetz
-Für alle Maßnahmentypen welche die Stadt Hilden betreffen ist 2018 als Erledigungsdatum vorgesehen
Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Stadt Hilden als Maßnahmenträger.
Es werden pauschal an allen Gewässern Maßnahmen zur Vorbehandlung von Niederschlags- und Mischwasser sowie die Rückhaltung (Zwischenspeicherung) vor der Einleitung in die Gewässer gefordert. Begründet wird das damit, dass:
-bestimmte Inhaltsstoffe in den Einleitungswässern (z.B. Kupfer aus den Dachrinnen und Fallrohren von Gebäuden)
-die Einleitungswassermengen beim Regenabfluss
den chemischen und biologischen Gewässerzustand negativ belasten. Diese Belastung würde bei Durchführung der Maßnahmen entfallen und das in der WRRL vorgegebene Zustandsziel im Zusammenwirken mit den sonstigen Maßnahmen erreicht werden können.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich folgende Probleme, wenn die Landesregierung den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm so beschließt:
Aus dem städtischen Entwässerungsnetz wird an über 110 Stellen in die Gewässer eingeleitet. Bei der überwiegenden Zahl dieser Stellen gibt es bisher weder Vorbehandlungs- noch Rückhalteanlagen. Allein an 50 Stellen müssen Vorbehandlungsanlagen erstellt werden. Daher sind im beschlossenen und von den Aufsichtsbehörden genehmigten Generalentwässerungsplan (GEP 2011) und Abwasserbeseitigungskonzept (ABWAKO) Vorbehandlungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von 5,8 Mio. € eingeplant. Dies aber über einen deutlich längeren Erledigungszeitraum.
Hinzu kommen Rückhalteeinrichtungen über deren genaue Größenordnung noch keine Ergebnisse vorliegen. Sie konnten daher im GEP 2011 und ABWAKO noch nicht berücksichtigt werden. Derzeit vorliegende Berechnungen des BRW weisen auf ein notwendiges Volumen von über 50.000m³ hin. Wo dies untergebracht werden kann/soll und welche Kosten damit verbunden sind ist derzeit noch völlig offen. Die Kosten dürften im 2-stelligen Millionenbereich anzusiedeln sein. Derzeit gibt es erst konkrete Überlegungen zu 4 neuen Rückhalteeinrichtungen:
- südlich des Menzelsees als Erweiterung einer vorh. Anlage
- An der Ecke Furtwänglerstr/Richard-Wagner-Str (Schulgelände Hauptschule)
- im Wäldchen am Wasserwerk
- Oerkhausgraben Hilden Südspitze
Bei dem notwendigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauprogramm ist ein Zeitraum von knapp 4 Jahren personell, technisch und finanziell völlig unrealistisch.
Insofern schlägt die Verwaltung eine Stellungnahme mit dem o.a. Tenor im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vor.
Birgit Alkenings