Betreff
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
hier: Entwurf des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms 2016-2021
Vorlage
WP 14-20 SV 66/029
Aktenzeichen
66.2 WRRL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den 3. Bericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt in einer Stellungnahme an das zuständige Landesministerium auf die unvertretbar kurze geforderte Umsetzungszeit für Maßnahmen hinzuweisen und eine Änderung zu fordern.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahr 2000  setzt für die  Gewässer einheitliche Zustandsziele fest.  Nach Möglichkeit soll für alle der WRRL unterliegenden Gewässer bis spätestens 2027 der gute Zustand oder das gute ökologische Potential erreicht werden. Derzeit sind die Gewässer in Europa (auch in Deutschland) vielfach noch weit von diesem Ziel entfernt.

 

Die Verwaltung hat in 2009 (SV 66/161) und 2012 (SV 66/089) über Inhalte und Auswirkungen für Hilden umfassend berichtet. In Hilden unterliegen Itter, Hoxbach und Garather Mühlenbach den Regelungen der WRRL. Wie schon in den beiden o.a. SV berichtet, sind für diese Gewässer viele unterschiedliche Maßnahmen zur Erreichung der o.a. Ziele vorgesehen.

 

Nunmehr hat das zuständige Landesministerium den entsprechend der WRRL anstehenden „Entwurf des 2. Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2016-2021“ in das von der WRRL vorgesehene öffentliche Beteiligungsverfahren gegeben. Die Kurzfassung des Ministeriums ist als Anlage 1 beigefügt. Die Langfassung umfasst über 800 Seiten (ohne Anlagen) und kann daher nicht beigefügt werden. Die Betroffenen, damit auch die Stadt Hilden, sowie die Öffentlichkeit können bis zum 22.6.2015 eine Stellungnahme abgeben. Aus den nachfolgend geschilderten Gründen sollte die Stadt Hilden davon Gebrauch machen.

 

In der Anlage 2 sind die für die Hildener Gewässer vorgesehenen Maßnahmen aufgelistet. Hieraus ist zu entnehmen:

 

-Es werden nur Maßnahmetypen angegeben, aber keine Konkretisierungen über Ort und Umfang

-Der überwiegende Teil der Maßnahmetypen betrifft den BRW

-Die die Stadt Hilden betreffenden Maßnahmetypen behandeln den Bereich Misch- und Niederschlagswassereinleitung aus dem Kanalnetz

-Für alle Maßnahmentypen welche die Stadt Hilden betreffen ist 2018 als Erledigungsdatum vorgesehen

 

Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Stadt Hilden als Maßnahmenträger.

 

Es werden pauschal an allen Gewässern Maßnahmen zur Vorbehandlung von Niederschlags- und Mischwasser sowie die Rückhaltung (Zwischenspeicherung) vor der Einleitung in die Gewässer gefordert. Begründet wird das damit, dass:

 

-bestimmte Inhaltsstoffe in den Einleitungswässern (z.B. Kupfer aus den Dachrinnen und Fallrohren von Gebäuden)

-die Einleitungswassermengen beim Regenabfluss

 

den chemischen und biologischen Gewässerzustand negativ belasten. Diese Belastung würde bei Durchführung der Maßnahmen entfallen und das in der WRRL vorgegebene Zustandsziel im Zusammenwirken mit den sonstigen Maßnahmen erreicht werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich folgende Probleme, wenn die Landesregierung den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm so beschließt:

 

Aus dem städtischen Entwässerungsnetz wird an über 110 Stellen in die Gewässer eingeleitet. Bei der überwiegenden Zahl dieser Stellen gibt es bisher weder Vorbehandlungs- noch Rückhalteanlagen. Allein an 50 Stellen müssen Vorbehandlungsanlagen erstellt werden. Daher sind im beschlossenen und von den Aufsichtsbehörden genehmigten Generalentwässerungsplan (GEP 2011) und Abwasserbeseitigungskonzept (ABWAKO) Vorbehandlungsanlagen mit einem Investitionsvolumen von 5,8 Mio. € eingeplant. Dies aber über einen deutlich längeren Erledigungszeitraum.

Hinzu kommen Rückhalteeinrichtungen über deren genaue Größenordnung noch keine Ergebnisse vorliegen. Sie konnten daher im GEP 2011 und ABWAKO noch nicht berücksichtigt werden. Derzeit vorliegende Berechnungen des BRW weisen auf ein notwendiges Volumen von über 50.000m³ hin. Wo dies untergebracht werden kann/soll und welche Kosten damit verbunden sind ist derzeit noch völlig offen. Die Kosten dürften im 2-stelligen Millionenbereich anzusiedeln sein. Derzeit gibt es erst konkrete Überlegungen zu 4 neuen Rückhalteeinrichtungen:

 

-      südlich des Menzelsees als Erweiterung einer vorh. Anlage

-      An der Ecke Furtwänglerstr/Richard-Wagner-Str (Schulgelände Hauptschule)

-      im Wäldchen am Wasserwerk

-      Oerkhausgraben Hilden Südspitze

 

Bei dem notwendigen Planungs-, Genehmigungs- und Bauprogramm ist ein Zeitraum von knapp 4 Jahren personell, technisch und finanziell völlig unrealistisch.

 

Insofern schlägt die Verwaltung eine Stellungnahme mit dem o.a. Tenor im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vor.

 

 

Birgit Alkenings