Betreff
Fortschreibung des IHK ab 2018
Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2015
Vorlage
WP 14-20 SV 61/033
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP_IHK
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Situation der Grünanlage und Teiche im Holterhöfchen bedarf angesichts des schlechten Allgemeinzustandes einer Sanierung. Darüber hinaus liegen mehrere Vorschläge des Jugendparlamentes vor, wie die Anlage auch für Jugendliche attraktiviert werden könnte. Diese Ideen des Jugendparlamentes aber auch die der Arbeitsgruppe aus dem Helmholtz-Gymnasium hat die CDU-Fraktion immer intensiv begleitet und gefördert und gefordert. Derzeit scheitert eine Realisierung leider an der Finanzsituation der Stadt Hilden.

 

Daneben ist auch die derzeitige Gestaltung der Heiligenstraße als unmittelbare Zuwegung zur Innenstadt optimierungsbedürftig. Hier sollte allerdings zunächst das Bauvorhaben am ehemaligen „JUEK“ und der Kanalsanierung abgewartet werden.

 

Beide Maßnahmen eignen sich aus Sicht der CDU-Fraktion sehr gut, um die positive Wirkung des IHK, Gutes in unserer Innenstadt noch besser zu machen, hoffentlich mit Unterstützung durch Landesmittel fortsetzen zu können.


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion beantragt zu prüfen, ob das Integrierte Handlungskonzept ab 2018 fortgeschrieben werden kann. Dabei sollten aus Sicht der CDU-Fraktion insbesondere die Neugestaltung des Holterhöfchens und die Optimierung der Verkehrssituation in der Heiligenstraße in das IHK aufgenommen werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2012/2013 ein „Integriertes Handlungskonzept“ (IHK) aufgestellt, welches im Juni 2013 vom Rat der Stadt Hilden beschlossen wurde.

Dieses Konzept enthält eine ganze Reihe von Projekten und erstreckt sich hinsichtlich seiner Umsetzung bis zum Jahr 2019.

Das Plangebiet dieses Integrierten Handlungskonzeptes – im Prinzip die Innenstadt Hildens (siehe auch Anlage 2) – wurde durch Ratsbeschluss als „Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB“ ausgewiesen.

Anschließend wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Ziel gestellt, eine Aufnahme des „Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens“ in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erreichen.

 

Die Stadt Hilden erhielt im November 2014 einen ersten positiven Förderbescheid für einen Teil der Projekte. Anschließend begann die Umsetzungsphase.

Die Verwaltung hat hierzu ausführlich in der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungsausschuss und Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2015 berichtet.

 

Die CDU beantragt nun zu prüfen, ob das IHK ab 2018 „fortgeschrieben“ werden kann. Bei dieser Fortschreibung sollen die Heiligenstraße und das Areal Holterhöfchen aufgenommen werden.

 

Bevor auf die Thematik inhaltlich eingegangen wird, muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass eine Fortschreibung des IHK (und damit auch die Beantragung einer Förderung durch Bund und Land NRW über die Bezirksregierung) davon abhängig ist, ob es in 2018/2019 ein Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ noch gibt, wie die inhaltlichen Bedingungen aussehen und wie die finanzielle Ausstattung. Hierzu kann aus kommunaler Perspektive keine Aussage getroffen werden, weshalb sich die weiteren Aussagen an den heutigen Gepflogenheiten orientieren.

 

Über das Thema Heiligenstraße hat bereits das Tiefbau- und Grünflächenamt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.02.2015 in Form seiner Vorlage WP 14-20 SV 66/018 berichtet. Eine wie auch immer geartete Umgestaltung der Heiligenstraße ist erst angebracht, wenn bestimmte Kanalarbeiten im Umfeld abgeschlossen sind und auch die Hochbaumaßnahme im Eckbereich Heiligenstraße/Am Kronengarten fertiggestellt wurde.

Ein Planungsbeginn wird seitens des Tiefbau- und Grünflächenamtes ab 2017 als sinnvoll angesehen, ein konkreter Umbau der Heiligenstraße von der Straße „Am Kronengarten“ bis zur Einmündung in die Kirchhofstraße ab 2019.

 

Bei der Heiligenstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße, die in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts nach dem Preußisches Fluchtliniengesetz gebaut und abgerechnet worden ist.

 

Da vor einer Förderung einer Baumaßnahme die Kommune zunächst alle anderen möglichen Finanzierungen von Dritten durchzuführen hat, müssen die Umgestaltungsmaßnahmen somit vorrangig als nachmalige Herstellung nach dem Kommunalabgabengesetz von den Anliegern refinanziert werden. Ausschließlich für den durch die Stadt Hilden zu tragenden Anteil der Baukosten wäre eine Förderung möglich.

 

Inhaltlich liegt ein Teil der Heiligenstraße bereits innerhalb des bestehenden Stadtumbaugebietes, zudem wurde das Thema „Einbeziehung der gesamten (!) Heiligenstraße“ während der Erstellung des IHK angesprochen, insbesondere die Verkehrsproblematik aufgrund des ungünstigen Straßenquerschnittes.

Räumlich ist aus Sicht der Verwaltung daher eine Aufnahme der Heiligenstraße in ganzer Länge in eine Fortschreibung des IHK denkbar, das heutige Stadtumbaugebiet müsste dafür durch Ratsbeschluss geringfügig erweitert werden.

 

Das Areal Holterhöfchen – und hierbei insbesondere seine öffentlichen Freiflächen – liegt außerhalb der Hildener Innenstadt und damit außerhalb des Stadtumbaugebietes und außerhalb der heutigen Fördergrundsätze für das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

 

Diese beziehen sich auf den Strukturwandel in zentralen Versorgungsbereichen der Städte. Schulstandorte und nicht zentral gelegene öffentliche Grünflächen gehören nicht zu den Kernanliegen dieses Förderprogrammes.

Ob das Areal Holterhöfchen, selbst wenn es Bestandteil eines „Integrierten Handlungskonzeptes“ wäre, seitens der Fördermittelgeber anerkannt würde, ist daher fraglich.

 

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass Voraussetzung für eine mögliche Förderung auch immer das Vorliegen eben eines solchen „Handlungskonzeptes“ ist.
Das „Integrierte Handlungskonzept“ müsste dafür fortgeschrieben werden, um z.B. neue Projekte zu ergänzen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Fortschreibung die gleichen Schritte wie bei der Erarbeitung des „Integrierten Handlungskonzept“ durchzuführen sind. Zusätzlich ist der bisherige Gebietsentwicklungsprozess hinsichtlich seines Erfolgs zu bilanzieren.
Diese Fortschreibung müsste natürlich im Vorfeld ausgearbeitet werden; die Kosten hierfür sind zunächst vollständig durch die Stadt Hilden zu tragen. Nach den zeitlichen Erfahrungen mit dem bestehenden IHK müssten deshalb für das Jahr 2016 seitens der Stadt Planungsmittel bereitgestellt werden, 2017 ein Förderantrag gestellt und für 2018 wiederum städtische Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen (Eigenanteil) ausgewiesen werden.

Die Höhe der Planungsmittel für die Fortschreibung bzw. Erstellung eines neuen „Integrierten Handlungskonzepts“ wird derzeit auf eine Höhe von 50.000 bis 60.000 Euro geschätzt.

 

gez.

Birgit Alkenings