Betreff
Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden - Generationengerechte Finanzen
Vorlage
WP 14-20 SV 20/021
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Ziel der Einführung eines „generationengerechten Finanzkonzeptes“ ist die Vermeidung einer Neuverschuldung zu Lasten künftiger Generationen, da Schulden durch die erforderlichen Zins- und Tilgungszahlungen den finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraum der Kommune zukünftig einschränken.


Antragstext:

 

Der in diesem Jahr vorgelegte Haushalt zeigt in eindrücklicher Weise, dass zwischen Einnahmen und Ausgaben der Stadt eine zunehmende Diskrepanz zu erkennen ist. Aus dem Haushaltsplan geht hervor, dass der Eigenkapitalverzehr zwischen 2013 und 2018 enorm steigt.

 

Als Beispiel sei der im Haushaltsplan aufgezeigte Verbrauch des Eigenkapitals in Höhe von 30 Mio. € (Zeitraum 2013 - 2018; Haushalt 2015 Entwurf, S 47) und die zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 15,7 Mio. € (Haushaltsrede Kämmerer 2015, S. 10) genannt. Der Haushalt der Stadt Hilden ist seit geraumer Zeit nur noch fiktiv durch die Ausgleichsrücklage und nicht tatsächlich ausgeglichen. Die Mittel der Ausgleichsrücklage sind fast aufgebraucht. Ein Haushaltssicherungsverfahren sollte unbedingt vermieden werden.

 

Um die nachfolgende Generation davor zu bewahren, dass die städtische Substanz weiter verbraucht wird, stellt die ALLIANZ für Hilden nachfolgenden Antrag:

 

1. Zur langfristigen Haushaltskonsolidierung, Umkehr des Eigenkapitalverzehrs und Kreditrückführung beschließt der Rat, eine verbindliche Schuldenbremse ab dem Haushaltsjahr 2016 einzuführen. Konkret darf danach ab dem Haushaltsjahr 2016 die Aufnahme von neuen Krediten nur in der Höhe erfolgen, in der bestehende Kredite abgebaut werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit noch festzulegenden Vertretern der Fraktionen, ein gemeinsames Konzept für eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltspolitik zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Entsprechende Verfahren können bei Städten wie Wülfrath, Freudenberg oder Overath etc. eingeholt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu den beiden Anträgen soll folgendes ausgeführt werden:

 

Antragstext zu 1.

Zur langfristigen Haushaltskonsolidierung, Umkehr des Eigenkapitalverzehrs und Kreditrückführung beschließt der Rat, eine verbindliche Schuldenbremse ab dem Haushaltsjahr 2016 einzuführen. Konkret darf danach ab dem Haushaltsjahr 2016 die Aufnahme von neuen Krediten nur in der Höhe erfolgen, in der bestehende Kredite abgebaut werden.

 

Erläuterungen der Verwaltung:

Der für 2016 geplante Netto-Rückzahlungsbetrag für Kredite beträgt 1.183 TEUR. Wenn lediglich in dieser Höhe die Aufnahme von neuen Krediten erfolgen dürfte, könnten – ohne Erhöhung der Einzahlungen oder Reduzierung von Aufwendungen – nicht mal die bereits mit der Haushaltssatzung 2015 beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen für 2016 in Höhe von 2.278 TEUR erfüllt werden.

 

Ebenso müsste nach der derzeitigen Finanzplanung für 2016 auf investive Auszahlungen von rd. 9 Mio. € verzichtet werden. Demnach könnten u. U. auch bereits begonnene oder in 2015 beginnende Investitionen nicht weiter geführt werden, wie z. B. die RWK-Sanierung Verdistraße und Heerstraße, Kanal und Straße B-Plangebiet Am Wiedenhof, der Ausbau der Bahnhofsallee - 3. Bauabschnitt, die Brücke Schwanenstraße, der Umbau der Theodor-Heuss-Schule in eine Kindertagesstätte, der Umbau der Wilhelm-Fabry-Realschule zur Sekundarschule und Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept.

 

Zu bedenken ist auch, dass viele Fahrzeuge für Kostenrechnende Einrichtungen wie Abfallbeseitigung und Rettungsdienst gekauft werden müssen, die über Gebühren refinanziert werden.

 

 

Antragstext zu 2.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit noch festzulegenden Vertretern der Fraktionen, ein gemeinsames Konzept für eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltspolitik zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Entsprechende Verfahren können bei Städten wie Wülfrath, Freudenberg oder Overath etc. eingeholt werden.

 

 

Erläuterungen der Verwaltung:

 

Alle drei von der Antragstellerin genannten Städte haben Nachhaltigkeitssatzungen erlassen. Da diese drei Städte explizit als Beispiele angeführt werden, sollen deren Haushalte zunächst näher betrachtet werden.

 

Wülfrath:

Der Rat der Stadt Wülfrath hat am 14.05.2013 die Nachhaltigkeitssatzung beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Aus dem Vorbericht zum Haushalt 2015 der Stadt Wülfrath lassen sich folgende Angaben entnehmen:

 

Das Eigenkapital wird sich damit zum 1.1.2015 gegenüber der Eröffnungsbilanz voraussichtlich um 40,86 Mio. € oder knapp 64 % vermindert haben. Auch die Bilanzsumme verringert sich um 16,8 Mio. € oder 9%. Der Wert des Sachanlagevermögens, insbesondere der Gebäude (- 5,3 Mio. €) und des Infrastrukturvermögens (- 10,5 Mio. €) ist durch den Verkauf der Stadthalle und des Rathausareals, die Umgliederung der Grundschule Rohdenhaus ins Umlaufvermögen sowie erheblicher Abschreibungen auf das Straßen- und Kanalnetz stark gesunken. Durch die Reihe defizitärer Abschlüsse und der Veränderungen im Anlagevermögen hat sich das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital wie folgt entwickelt:

 

 

Der starke Anstieg der Investitionskredite in 2012 beruht auf dem Ankauf des Dienstleistungs-zentrums. Langfristig betrachtet war der Erwerb der Immobilie günstiger als eine dauerhafte Anmietung der Räumlichkeiten.

 

 

Zum Vergleich die entsprechenden Werte für Hilden:

 

Jahr

Bilanzsumme

Eigenkapital

SoPos, Rückst.

Kredite

EK-Anteil

2013

499.013.179

286.073.605

172.288.466

16.833.167

57 %

 

Investitionskredite

16,8 Mio. €

Liquiditätskredite

0,0 Mio. €

Kredite insgesamt

16,8 Mio. €

 

 

Weiterhin findet sich im Vorbericht zum Haushalt 2015 der Stadt Wülfrath folgende Passage:

 

„Finanzierungstätigkeit

Um den Abbau der Liquiditätskredite vorantreiben zu können, sollen Investitionen durch Investitionskredite finanziert werden, deren planmäßige Tilgung innerhalb des Lebenszyklus der Anlagegüter erfolgen soll. Für 2015 sind daher zunächst Kreditaufnahmen in Höhe von 2,136 Mio. € geplant und entsprechen damit dem Saldo aus Investitionstätigkeit. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass dieser Maximalrahmen bislang nie ausgereizt wurde, er wird jedoch in der Höhe angesetzt und mit den entsprechenden Zins- und Tilgungsplänen in den Folgejahren bei der Planung berücksichtigt. Die Planung hält damit den nach der Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Wülfrath möglichen Kreditrahmen nach § 1 S. 2 der Satzung ein. Danach sind Kreditaufnahmen in Höhe der Tilgungsleistungen aus 2013 möglich. Die Tilgungsleistungen betrugen insgesamt 2,24 Mio. €. Weiterhin werden Rückzahlungen aus von der Stadt vergebenen Darlehen in Zusammenhang mit dem Erwerb von Erbbaugrundstücken erwartet. …“

 

 

Die Kreditaufnahme 2015 ist in Wülfrath mit 2.136.500 € in Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeit eingeplant. (Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt für 2015 lt. Plan +809.811 €.)

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage ist für 2015 mit 337.858 € geplant.

Ab 2016 liegt die Kreditaufnahme unter der Tilgung und das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt wird positiv.

Eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ist in 2015 nicht erfolgt und auch im Finanzplanungszeitraum nicht geplant.

Eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer ist ebenfalls nicht erfolgt bzw. geplant.

 

Inwieweit der Haushalt 2015 der Stadt Wülfrath der Intention der im Mai 2013 beschlossenen Nachhaltigkeitssatzung entspricht, soll hier nicht bewertet werden.

 

 

Wie aus den vorherigen Ausführungen ersichtlich ist, sind die Haushaltssituation und die Bilanz der Städte Wülfrath und Hilden jedoch in keiner Weise vergleichbar. Ende 2013 betrug der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme in Wülfrath 14 % und in Hilden 57 %.

 

In Wülfrath haben Ende 2013 alleine die Investitionskredite mit 21,9 Mio. € fast die Höhe des Eigenkapitals von 23,9 Mio. € erreicht, hinzukommen 48 Mio. € Liquiditätskredite. Hilden hatte Ende 2013  16,8 Mio. € Investitionskredite und keine Liquiditätskredite bei einem Eigenkapital von 286 Mio. €.

 

 

Freudenberg:

Der Rat der Stadt Freudenberg hat am 06.03.2014 gleichzeitig mit der Haushaltssatzung 2014 die Nachhaltigkeitssatzung beschlossen. Diese Satzung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Es wurde daher auch der Haushalt 2014 der Stadt Freudenberg näher betrachtet.

 

Weder im Haushaltsjahr noch im Finanzplanungszeitraum sind Investitionskredite vorgesehen.

 

Folgende Hebesätze wurden mit der Haushaltssatzung festgelegt:

1.   Grundsteuer

1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)  250 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)  650 v. H.

2.   Gewerbesteuer 420 v. H.

 

Mit dieser Erhöhung der Grundsteuer B, sowie mit der Streichung von vorgesehenen Maßnahmen im Investitionsplan 2014 wurde erreicht, dass zum Einen der Haushaltsausgleich nach dem gültigen HSK 2012 ff in der Fortschreibung 2014 im Jahr 2020 erreicht wird und dass zum Anderen ab dem Jahr 2014 die Aufnahme von neuen Kassenkrediten nicht mehr nötig sein wird. Ab dem Jahr 2017 sollen zudem die bisher aufgelaufenen Kassenkredite (rd. 5.7 Mio. €) sukzessive abgebaut werden.

 

Mit dem Beschluss über eine „Nachhaltigkeitssatzung“, die parallel zum Haushalt 2014 zur Beratung in die politischen Gremien eingebracht wurde, soll dem Grundgedanken der intergenerativen Gerechtigkeit Rechnung getragen werden. Der Zeitpunkt des ersten echten Haushaltsausgleiches liegt demnach in 2017.

 

Der Gesamtfehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug in 2014 = 1.497.558 €

Da der Haushalt gem. beschlossener Haushaltssatzung nicht ausgeglichen ist, erfolgt eine Deckung des Gesamtfehlbetrages 2014 durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

Eine Ausgleichsrücklage ist nicht mehr vorhanden.

 

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2013 = 46.779.200 €

(Planung 31.12.2017: 40.802.903 €)

 

Freudenberg war HSK-Kommune. Für den Haushalt 2014 war kein HSK zu erstellen, aber das HSK 2012 ff wird freiwillig fortgeschrieben, die dort beschriebenen Maßnahmen sind umzusetzen. Dies ergibt sich aus der vom Rat beschlossenen Nachhaltigkeitssatzung.

Die Verabschiedung der Nachhaltigkeitssatzung für die Stadt Freudenberg soll sicherstellen, dass die heutige Generation nicht über Gebühr zu Lasten folgender Generationen lebt. Gleichwohl verpflichten sich der Rat und die Verwaltung gleichermaßen, den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung über die Aufwandsseite konsequent weiter zu verfolgen. Es bleibt aber im Grundsatz festzuhalten, dass die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen der Aufwendungen nicht auskömmlich sein werden. Die vorzuhaltende Infrastruktur muss gleichermaßen über kommunale Steuern von den Bürgerinnen und Bürgern im Hier und Heute finanziert werden.

 

Es wurde beschlossen, dass nunmehr die kommunalen Steuern zum Ausgleich des Haushaltes erhöht werden müssen. Konsolidierungsmaßnahmen, die über die im HSK 2012 beschriebenen hinaus zum Ausgleich des Haushaltes ergriffen werden könnten, sind nicht ersichtlich, bzw. bedeuteten sie einen weiteren erheblichen Einschnitt in das kommunale Leistungsangebot (Schließung Freibad, Schließung KulturTourBackes, Streichung von kommunalen Zuschüssen an ehrenamtlich tätige Vereine…). Daher wird für die politischen Beratungen als Grundlage vorgeschlagen, über die Erhöhung der Grundsteuer B als sog. „Generationenbeitrag“ die in den Jahren 2014 bis 2022 ausgewiesenen Fehlbedarfe auszugleichen.

Ziel dieses nun freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes ist es, im Sinne der Nachhaltigkeitssatzung, Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, um den originären Haushaltsausgleich in 2017 darstellen zu können.

Dies bedeutet, dass die zur Zeit planerische Deckungslücke in 2017 noch rd. 1,126 Mio. € beträgt. Sollten über dieses HSK hinaus weitere Konsolidierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden, muss nach der Nachhaltigkeitssatzung in 2017 die Grundsteuer B zum Haushaltsausgleich um weitere rd. 186 %-Punkte auf dann 836 %-Punkte erhöht werden.

 

Die Investitionskredite betrugen zum 31.12.2013 = 4.264 TEUR und die Liquiditätskredite betrugen zum 31.12.2013 = 6.689 TEUR.

 

Aus dieser kurzen Betrachtung des Haushalts der Stadt Freudenberg ist eindeutig ersichtlich, dass auch hier die Haushaltslage in keiner Weise mit der der Stadt Hilden vergleichbar ist.

 

 

Overath:

Auszug aus dem Vorbericht zum Haushalt 2015:

 

„Durch die nochmalige Verschlechterung der Overather Finanzen, sind der Haushalt 2015 und das Haushaltssicherungskonzept 20162021 in dieser Form nicht mehr genehmigungsfähig. Da selbst das Haushaltssicherungskonzept des Vorjahres im Jahr 2021 lediglich ein RestEigenkapital in Höhe von 730.000 (nach den Jahresabschluss 2012 1,8 Mio. €) auswies, ist auch eine Verlängerung des Haushaltssicherungszeitraumes nicht möglich, auch wenn die Haushaltsverschlechterungen nicht dem Handeln der Stadt Overath zuzurechnen sind. Nach den o.g. Zahlen träte die Überschuldung bereits im Jahre 2017 ein.

 

Um diese zu verhindern sind erhebliche Schritte zum Ausgleich erforderlich. Wie sich jedoch in den letzten Jahren gezeigt hat, ist es aufgrund der mangelnden kommunalen Finanzausstattung immer wieder erforderlich, Haushaltsverschlechterungen die durch steigende soziale Lasten oder fehlende Finanzausgleichsmittel entstehen zu kompensieren. Trotz erheblicher Anstrengungen und der Tatsache, dass derzeit ein medienseitig propagiertes “Allzeithoch der Steuereinnahmen“ zu verzeichnen ist, gelang bisher eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Overather Finanzen nicht. Ebenfalls zu beachten ist es, dass aufgrund der erheblichen Liquiditätskredite das Zinsrisiko bei Veränderung des Finanzmarktes kaum abzuschätzen ist.

 

Basis dieses Haushaltes ist es, eine nachhaltige Systemänderung zu erreichen. Als elementarer Bestandteil dieser Systemänderung ist die zeitgleich mit dem Haushalt eingebrachte Nachhaltigkeitssatzung zu sehen. Die Notwendigkeit zum Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung begründet sich auf die zwingende Vorgabe des Haushaltsausgleichs nach § 75 Abs. 2 der GO NRW. Um weiteren finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden, wird in § 1 der Satzung die Erhebung eines „Generationsbeitrages“ vorgesehen. Dieser wird im Rahmen der Grundsteuer B erhoben. Zusätzlich wird der Gewerbesteuerhebesatz mit einer Erhöhung von 23 %Punkten mit 465 %Punkten angerechnet.

 

Um den „Generationsbeitrag“ wieder zu verringern, wird ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept bis zur Erreichung eines “üblichen“ Hebesatzes verpflichtend. Da die Stadt Overath jedoch mit erheblichen Kosten und Einnahmeausfällen zu kämpfen hat, wäre ein Hebesatz von über 1200 % Punkten erforderlich um den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich darzustellen. Dieser Haushalt wird daher eingebracht, ohne dass das Ziel des Haushaltsausgleichs erreicht wird. Jedoch beinhaltet das vorliegende Zahlenwerk einen Ausgleich der Finanzrechnung ab 2016, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur Aufnahme weiterer Liquiditätskredite besteht. Unter Anpassung des Grundsteuer B  Hebesatzes von 850% in 2015 auf 975% in 2016 und unter der Annahme, dass die weiteren Prognosen zutreffend sind, kann ab dem Jahr 2017 mit der Rückführung der Liquiditätskredite begonnen und der Haushaltsausgleich 2018 dargestellt werden. Es ist nach den vorliegenden Plandaten bereits für das Jahr 2018 möglich den Generationenbeitrag leicht zu senken. Das vorgestellte System beinhaltet zwar für die Jahre 2015 bis 2017 noch einen kontrollierten Eigenkapitalabbau, beendet jedoch ab 2016 den weiter fortschreitenden Verschuldungsstand. Auch wenn es noch Jahre dauern wird die aufgelaufenen Liquiditätskredite zurückzuführen kann das Zinsrisiko durch die Veränderung des Finanzmarktes zumindest minimiert werden. Einem der Grundgedanken des NKFs    die intergenerative Gerechtigkeit    wird mit der erläuterten Systematikveränderung deutlich Rechnung getragen, auch wenn er erst im Jahre 2018 erreicht wird.“

 

Diese Passage aus dem Haushaltsplan der Stadt Overath zeigt deutlich, dass auch hier andere Gegebenheiten anzutreffen sind als in Hilden.

 

 

Zusammenfassende Stellungnahme zu den beiden Antragspunkten:

 

1.)   An dieser Stelle soll dargestellt werden, dass die Verwaltung die Vorgehensweisen und die Höhe der Kredite etc. in den drei genannten Städten nicht werten und kommentieren möchte, vielmehr soll an Hand der in den Vorberichten etc. dargestellten Punkte die Unterschiede dargestellt werden. Weiterhin erheben die o. g. Punkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 

 

2.)   Alle als Beispiel von der Antragstellerin aufgeführten Städte, die ein Konzept für eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltspolitik aufgestellt haben – in diesen Fällen durch Nachhaltigkeitssatzungen – sind Städte, die sich in der Haushaltssicherung befinden oder befunden haben. Die Eigenkapitalausstattungen, die Rücklagen und die Schuldenstände sind mit denen der Stadt Hilden überhaupt nicht vergleichbar.

 

 

3.)   Zu Bedenken ist weiterhin, dass es in der Vergangenheit immer wieder sehr strittige Diskussionen zu verschiedenen Themenbereichen gegeben hat. Beispiele sind die notwendigen Investitionen in Gebäude, Straßen und insbesondere in die Kanalsanierung/-erneuerung.

 

Hier wurde der Verwaltung immer „vorgeworfen“, dass zu wenig investiert, was zu Lasten künftiger Generationen gehen würde (Instandhaltungsstau). Auf der einen Seite verträgt es sich nicht, auf Investitionskredite zu verzichten, wenn es auf der anderen Seite dazu führt, dass notwendige Investitionen nicht durchgeführt werden können. Je nach Sachlage kann das sogar ein „Eigentor“ darstellen, weil sich u. U. die Verpflichtung zur Bildung von Instandhaltungsrückstellungen ergeben kann, die über den Ergebnishaushalt finanziert werden müssen. 

 

 

4.)   Gerade Investitionen und Schuldenstände stehen bekanntlich in einem sehr engen Bezug zueinander, weil nur für Investitionen Kredite aufgenommen werden dürfen.  

 

Die nachfolgende Tabelle soll verdeutlichen, welche Beträge in den vergangenen Jahren investiert wurden (ohne Zuführung an die Versorgungsrücklage) und wie sich zeitgleich der Schuldenstand entwickelte:

 

Investitionen

 

Investitionen ./. Versorgungs-rücklage in €

RE 1995

8.657.579,78

RE 1996

12.272.771,71

RE 1997

10.388.707,58

RE 1998

7.907.398,07

RE 1999

4.456.115,84

RE 2000

7.272.352,05

RE 2001

11.194.628,91

RE 2002

11.376.444,75

RE 2003

8.825.897,12

RE 2004

12.394.947,77

RE 2005

5.700.491,39

RE 2006

12.454.289,08

RE 2007

6.050.400,00

RE 2008

6.322.414,00

RE 2009

7.625.454,00

RE 2010

6.861.767,00

RE 2011

12.642.621,83

RE 2012

8.660.061,00

RE 2013

5.536.404,00

RE 2014

7.501.903,10

Summe:

174.102.648,98

 

 

 

 

 

 

Schulden

Schulden-

stand

am 31.12.in €

1995

23.148.229

1996

22.289.770

1997

21.205.943

1998

21.401.701

1999

20.394.633

2000

19.456.322

2001

20.083.812

2002

22.680.940

2003

25.798.425

2004

24.506.053

2005

24.809.654

2006

26.148.018

2007

24.732.917

2008

23.322.391

2009

22.175.430

2010

21.031.423

2011

19.621.823

2012

18.258.364

2013

16.833.167

2014

15.442.179

 

Die Übersichten belegen eindeutig, dass der überwiegende Teil aller Investitionen in Hilden aus dem positiven Saldo der Verwaltungstätigkeit und in früheren Jahren aus dem Verwaltungshaushalt finanziert wurden.

 

Bis jetzt sind auch alle Großbauvorhaben wie die komplette Modernisierung des Helmholtz-Gymnasiums inkl. des Neubaus des Musikpavillons und der Erweiterung um eine Mensa mit insgesamt 9,6 Mio. € und der bisherige Umbau und die Sanierungsmaßnahmen der Sekundarschule mit 2,5 Mio. € (jew. zum Stand 31.12.2014) ohne Kredite finanziert worden.

 

Auch für den laufenden Finanzplanungszeitraum ist es so, dass rd. 20 Mio. € des Investitionsvolumens nicht über Kredite finanziert werden müssen.

 

Investitionen ./. Versorgungs-rücklage in €

 

 

Planmäßige

Kreditaufnahme

in €

 

2014 *)

2.676.000

Plan 2015

10.517.001

 

2015

5.724.000

Plan 2016

13.512.974

 

2016

10.100.000

Plan 2017

8.400.034

 

2017

0

Plan 2018

6.526.960

 

2018

0

Summe:

38.956.969

 

Summe:

18.500.000

 

*) noch nicht aufgenommene mögliche Kreditermächtigung 2014

           

Die Zahlen belegen eindeutig, dass Rat und Verwaltung das Thema der „Schulden“ ernst genommen hat und nur dann Kredite aufgenommen haben, wenn dieses absolut notwendig war.

 

5.)   Hinsichtlich des zweiten Antragspunktes obliegt es natürlich dem Rat zu entscheiden, ob die Verwaltung beauftragt werden soll, gemeinsam mit noch festzulegenden Vertretern der Fraktionen, ein gemeinsames Konzept für eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltspolitik zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Wie bereits auch zu den Haushalten 2014 und 2015 ausgeführt, liegt die „Problematik“ aktuell darin, dass Gewerbetreibende steueroptimiert Ergebnisabführungsverträge geschlossen haben und die in Hilden entstandenen Gewinne nun mit Verlusten anderer Gesellschaften verrechnet werden. Nach den Informationen, die der Verwaltung vorliegen, wird dieses allerdings temporär sein, so dass – aus heutiger Sicht ab 2019 - wieder mit höheren Gewerbesteuererträgen gerechnet werden kann.

 

6.)   Wie bereits dargestellt, läuft aktuell auch das interne „Projekt zur Haushaltskonsolidierung“. Die  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgerufen, Einsparvorschläge darzustellen und die Ämter haben verpflichtend die Aufgabe bekommen, jeweils 3 Einsparvorschläge aus ihrem jeweiligen Bereich zu erarbeiten. Die eingereichten Vorschläge werden derzeit mit Stellungnahmen versehen, wurden bereits/ bzw. werden im Mai und Juni in der Arbeitsgruppe bewertet und in der Verwaltungskonferenz wird entschieden, wie mit den eingereichten Vorschlägen umgegangen wird. Sicherlich wird es auch erforderlich sein, teilweise Ratsbeschlüsse einzuholen. Auch das wird die Verwaltung selbstverständlich auf den Weg bringen.

 

7.)   Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015 hat die FDP den Antrag gestellt, dass für den kommenden Haushalt alle freiwilligen Leistungen aufgelistet werden, die vor 2011 beschlossen wurden. Die Fachämter wurden zwischenzeitlich beauftragt, die Grundlagen zu ermitteln, damit rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2016 die Fraktionen die Übersicht beraten können.   

 

8.)   In Kürze werden weiterhin die internen Beratungen für den Haushalt 2016 beginnen. Diese werden in Kenntnis der aktuellen Rahmenbedingungen nicht einfach.  

 

Im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2015 hat der Kämmerer folgendes ausgeführt:

Sollten die Rahmenbedingungen im lfd. Jahr schlechter werden, die Steuererträge unter den Ansätzen bleiben und (…), so wird der Haushaltplanentwurf 2016 Steuererhöhungen vorsehen müssen. Alles andere wäre keine vernünftige und solide Haushaltsplanung, das Eigenkapital würde sinken und ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept wäre die Folge.“

           

Die Verwaltung wird für den kommenden Haushalt alles daran setzen, dass es dazu nicht kommt. Außerdem geht die Verwaltung auch davon aus, dass – wie der Presse entnommen werden konnte – die Mai-Steuerschätzung besser ausfällt, mit der Folge, dass mit höheren Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer und auch vielleicht mit höheren Gewerbesteuererträgen gerechnet werden kann. 

 

Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, dass erst die aktuellen dargestellten Punkte abgearbeitet werden. Sollen sich die Erfolge nicht einstellen und nach wie vor im Finanzplanungszeitraum kein ausgeglichenes Haushaltsjahr erreicht werden können,  so könnte der Antrag der Allianz erneut zur Beratung gestellt werden.

 

Birgit Alkenings