Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der SV 66/159 hat die Verwaltung den
Stadtentwicklungsausschuss am 6.11.2013 darüber informiert, dass die Bezirksregierung
auf der Basis einer EU-Gesetzgebung sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne
erstellen muss und daraus im weiteren Verlauf auch Überschwemmungsgebiete
festgesetzt werden. In Hilden sind davon der Hoxbach, die Itter und der
Garather Mühlenbach betroffen.
Die Bezirksregierung hat nunmehr die
diesbezüglichen Ordnungsbehördlichen Verordnungen für die Itter und den Hoxbach
in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind Ende Februar 2015 in Kraft
getreten. Für den Garather Mühlenbach ist die Verordnung im Laufe des Jahres
2015 zu erwarten.
Die betroffenen Flächen sind in den Anlagen
1-7 dargestellt. In den Verordnungen sind Regelungen zu untersagten bzw.
genehmigungspflichtigen Handlungen enthalten. Hierzu wird auf die Anlage 8
verwiesen.
Birgit Alkenings