Betreff
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten durch die Bezirksregierung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/028
Aktenzeichen
66.2 Überschwemmungsgebiete
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit der SV 66/159 hat die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss am 6.11.2013 darüber informiert, dass die Bezirksregierung auf der Basis einer EU-Gesetzgebung sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellen muss und daraus im weiteren Verlauf auch Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. In Hilden sind davon der Hoxbach, die Itter und der Garather Mühlenbach betroffen.

 

Die Bezirksregierung hat nunmehr die diesbezüglichen Ordnungsbehördlichen Verordnungen für die Itter und den Hoxbach in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Sie sind Ende Februar 2015 in Kraft getreten. Für den Garather Mühlenbach ist die Verordnung im Laufe des Jahres 2015 zu erwarten.

 

Die betroffenen Flächen sind in den Anlagen 1-7 dargestellt. In den Verordnungen sind Regelungen zu untersagten bzw. genehmigungspflichtigen Handlungen enthalten. Hierzu wird auf die Anlage 8 verwiesen.

 

 

 

Birgit Alkenings