Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Zuge der im Frühjahr
2014 von der Deutschen Bahn AG durchgeführten Arbeiten an den Bahngleisen im
Bereich „Beckersheide“, wurde durch die Stadt Hilden (nach Abstimmung mit der
DB AG) auch der Zustand der Schutzplanken zwischen der Straße Beckersheide und
den Gleisen in Augenschein genommen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde
festgestellt, dass die Korrosion an den Schutzplanken derart fortgeschritten
war, dass eine Instandsetzung dieser Schutzplanken unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten war.
Eine daraufhin
durchgeführte Prüfung ergab, dass, gemäß den heute gültigen Richtlinien (RPS,
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme),
die Einsatzkriterien an dieser Stelle nicht erfüllt sind und somit die
Errichtung von Schutzplanken durch die Stadtverwaltung Hilden nicht
erforderlich ist.
Zur Verdeutlichung
sei auch noch einmal dargestellt, dass es sich bei den entfernten Leitelementen
um sog. Schutzeinrichtungen („Leitplanken“) handelt, deren Aufgabe darin
besteht, einem Fahrzeug-Anprall entgegenzuwirken und nicht als „Übersteigschutz“
Verwendung zu finden, um Personen das Queren von Bahngleisen zu verwehren.
Darüber hinaus ist,
entgegen der im Antrag dargestellten Situationen, der Verwaltung nicht bekannt,
dass in Höhe der Straße „Beckersheide“ regelmäßig Personen versuchen würden den
Gleiskörper fußläufig zu überqueren, da auf der nördlichen Seite (Grünstraße)
der Gleise zum einen ein geschlossener Stabgitterzaun vorhanden ist und zum
anderen der Randstreifen zur Grünstraße durch starken Bewuchs derartig unbequem
zu überwinden ist, dass ein Queren der Bahngleise hier als äußerst
unwahrscheinlich eingeschätzt wird.
Aufgrund eines
Anwohnerschreibens an die Stadtverwaltung, wurde jedoch auch die Deutsche Bahn
AG, Regionalbereich West, Produktionsstandort Düsseldorf, mit Schreiben vom
23.01.2015, gebeten, ihre Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben.
Im Rahmen dieser
Stellungnahme (siehe Anlage 1) vom 03.03.2015 wird seitens der DB AG zwar
signalisiert, dass sie Verständnis für den Wunsch nach einer Einfriedung
aufbringt, einem Schutz Ihrer Anlagen (Einzäunung) aber, nach Maßgabe der
Paragraphen § 62 und § 63 der Eisenbahn-Bau- und –betriebsordnung (EBO, siehe
Anlage 2), generell nicht entsprechen kann.
Darüber hinaus
teilt die DB AG mit, dass eine entsprechende Einfriedung auch nicht auf
bahneigenem Grundstück errichtet werden darf.
Hinsichtlich der
Errichtung einer Zaunanlage durch die Stadtverwaltung Hilden, wird auf die
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/027 verwiesen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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