Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass für die weitere Planung und Abstimmung
mit den Anliegern folgende Variante(n) zum Einsatz kommen:
a)
Variante 3
oder
b) Variante
3 und zusätzlich Variante(n)………
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bahnhofsvorplatz (Bahnhofsallee) wurde in den Jahren 2009 und 2014 (Bauabschnitte 1 und 2) gestalterisch aufgewertet und straßenbautechnisch erneuert. Nunmehr soll der restliche Abschnitt der Bahnhofsallee (3. Bauabschnitt) bis zur Benrather Straße grundhaft erneuert werden. Im Haushaltsplan 2015 sind unter der I106600153 entsprechende Planungsmittel für 2015 und Baumittel für 2016/2017 eingeplant.
Zur Planung von Maßnahmen, bei denen gemäß Kommunalabgabengesetz Straßenbaubeiträge erhoben werden, werden generell ausgiebige Abstimmungen mit den Anliegern, in Form von Informationsveranstaltungen (und bei Bedarf Einzelgesprächen), durchgeführt. Dazu werden in der Regel mehrere Vorentwurfsvarianten erstellt und zuerst mit den Anliegern erörtert. Aus der ausgewählten Variante wird der Entwurfsplan entwickelt und erst dann mit den kompletten §14 GemHV-Unterlagen der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bei der hier anstehenden Planung sind vorrangig über die Anliegerinteressen hinausgehende Belange zu berücksichtigen. Dies betrifft den Busverkehr, die Erschließung des Gewerbegebietes „hinter“ dem Bahnhof und den Baumbestand. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, zuerst im Fachausschuss eine Vorentscheidung zu treffen und danach die Bürgerbeteiligung durchzuführen. Es wurden daher 2 Vorentwurfsvarianten erarbeitet, welche nachfolgend erläutert und zur Beschlussfassung gestellt werden.
Ausgangssituation:
Die vorhandene Situation in der Bahnhofsallee zeigt eine breite Fahrbahn mit drei Fahrstreifen - eine eigenständige Busspur in Mittellage und zwei Fahrstreifen in Seitenlage für den Individualverkehr. Am östlichen Fahrbahnrand kann zusätzlich auf der Fahrbahn längs geparkt werden. Dadurch ist eine sehr breite Gesamtfahrbahn von insgesamt 11,0 m vorhanden.
Mit der Busspur und der entsprechenden Bevorrechtigung an der Ampel Benrather Straße soll eine Beschleunigung des Öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden. Die Busspur wird von den Linien 784 und O3 befahren, die im Einmündungsbereich der Bahnhofsallee entweder nach links in die Benrather Straße oder rechtsabbiegend in die Düsseldorfer Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts gelangen wollen.
Auf beiden Seiten der Fahrbahn sind größtenteils großkronige Bäume vorhanden, die keinen ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand besitzen.
Dies hat zur Folge, dass angrenzende Bordsteine und Entwässerungsrinnen höhen- und lagemäßig partiell extrem versetzt, im Prinzip also weitestgehend zerstört worden sind (s. Bilder Anlage 1). Daraus resultiert eine Beeinträchtigung der Straßenentwässerung, was wiederum eine Verschlechterung der baulichen Substanz zur Folge hat.
Ebenfalls werden auch die Bäume durch diesen ungünstigen Standort in Mitleidenschaft gezogen.
Der Zustand der Bäume ist in Anlage 2 dargestellt. Von den vorhandenen 18 Bäumen im Ausbaubereich, sind 4 Bäume abgängig und 4 Bäume sind kümmer- bzw. schwachwüchsig.
Die abgängigen Bäume sind stark geschädigt und weisen Schäden am Stamm, Höhlungen und immer wieder einen hohen Totholzanteil auf.
Die Bäume müssen unabhängig von einer Baumaßnahme kurz- bis mittelfristig gefällt und ggf. ersetzt werden.
Die kümmer- bzw. schwachwüchsigen Bäume wurden vor 25 Jahren gepflanzt und haben trotz dieser verhältnismäßig langen Standzeit nur einen sehr geringen Volumenzuwachs erfahren (so liegt der Stammumfang z.T. bei nur 0,40 m). Mögliche Ursachen hierfür könnten in schlechten Bodenverhältnissen, Vitalitätsbeeinträchtigungen durch Leitungsverlegungen, Hundeurin, etc. zu suchen sein. Bei der Durchführung von Neupflanzungen mit Standortverbesserung (Pflanzung in spezielles Baumsubstrat) dürften die Nachpflanzungen bereits in wenigen Jahren den Habitus der vorhandenen Bäume erreicht bzw. sogar übertroffen haben.
Planungsüberlegungen:
Bei der grundhaftem Erneuerung kann die Straßengestaltung neu überdacht und ggfls. an die vorhandenen Nutzungsansprüche angepasst werden.
Im Zusammenhang mit der Neubebauung in der Bahnhofsallee (Meditower, Apotheke, etc.) sind aus Sicht der Autofahrer zusätzliche Parkplätze wünschenswert. Dies zeigt sich auch an der illegalen Nutzung von Bürgersteigflächen als Parkplätze.
Im Wesentlichen ergibt sich aus dieser Situation die Konkurrenz der Ansprüche an den Baumerhalt auf der einen und an zusätzliche Parkplätze auf der anderen Seite.
Vor diesem Hintergrund wurden auch Überlegungen hinsichtlich des Rückbaus der vorhandenen Busspur angestellt. Nach intensiven Gesprächen mit der Rheinbahn AG, hat man sich jedoch gezeigt, dass die Busspur in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben sollte. Nur damit kann die angestrebte Pünktlichkeit und damit Attraktivität des ÖPNV unterstützt werden.
Um die vorhandenen Bäume erhalten zu können, muss unbedingt mehr Abstand zwischen Stamm und Fahrbahnrand geschaffen werden. Dann muss allerdings auf das bisherige Parken am östlichen Fahrbahnrand verzichtet werden und es können nur noch zwischen den vorhandenen Bäumen Stellplätze untergebracht werden. Ansonsten müssten Bäume gefällt werden.
Vor diesem Hintergrund müssen Kompromisse, zwischen Baumerhalt einerseits und Stellplatzbereitstellung andererseits, gefunden werden, die mit den nachfolgend beschriebenen drei Varianten dargestellt werden:
Mit Variante 1 (siehe Anlage 3) werden alle Bäume erhalten. In diesem Fall können nur 7 Stellplätze untergebracht werden, wodurch 4 Stellplätze weniger angeboten werden können, als bisher.
Variante 2 (Anlage 4) legt besonderen Wert auf viele Stellplätze, was dann zu Lasten der Bäume geht. Hier können 21 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, das sind 10 mehr als bisher.
Dafür müssen jedoch 14 Bäume gefällt werden. Mit Neupflanzungen könnte der Allee-Charakter der Straße (natürlich erst nach einem gewissen Zeitraum) auch wieder hergestellt werden. Im vorliegenden Beispiel wurden 5 Neupflanzungen vorgesehen. Es könnten natürlich auch mehr Neupflanzungen eingeplant werden, was dann aber wieder zu weniger Stellplätzen führt.
Variante 3 (Anlage 5) stellt einen Kompromiss zwischen den beiden ersten Varianten dar. Es werden die Bäume gefällt, die als abgängig oder kümmer- bzw. schwachwüchsig eingeschätzt sind. Dadurch können 15 Stellplätze, und somit 4 Stellplätze mehr als bisher, zur Verfügung gestellt werden. Mit 6 geplanten Neupflanzungen wird der Allee-Charakter der Straße nach entsprechender Zeit wieder hergestellt sein.
Bezüglich der zu erwartenden Baukosten ergeben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den Varianten.
Es ist zu entscheiden, welche Variante(n) in der Bürgerinformation vorgestellt werden soll(en). Im Beschlussvorschlag sind dazu die in Frage kommenden Möglichkeiten alternativ aufgelistet. Die Verwaltung schlägt vor, zumindest die Variante 3 weiter zu verfolgen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600153 |
3.BA Bahnhofsallee |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
I106600153 |
785200 |
Ausz. Tiefb. |
30.000,- |
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2016 |
I106600153 |
785200 |
Ausz. Tiefb. |
197.000,- |
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2017 |
I106600153 |
785200 |
Ausz. Tiefb. |
189.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (x) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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