Betreff
Haushaltssatzung 2015 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018
Vorlage
WP 14-20 SV 20/020
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.      beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2015,

 

2.      beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2017):

 

Amt

Produkt

Zeile

Ergebnis-

Plan

Empfänger

Verwendungszweck

Betrag

in 2015

Beschluss

vom

III/41

040201

Kultur-förderung

15

Transfer- aufwen-dungen

Kultur

pflegende Vereine

Die Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden regeln die Höhe der Zuschüsse. Hier ist die Zahlung von Pauschal-, Jubiläums- und Sonderzuschüssen geregelt.

34.920 €

12.12.2012

(In Kraft getreten am 01.01.2013)

III/51

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Kinder- und Jugendclub Mühle,

Schulsozialarbeit

212.370 €

04.07.2012

 

 

 

Freizeit-gemein-schaft

Abenteuerspielplatz

260.400 €

12.12.2012

III/51

060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Erziehung in einer Tagesgruppe

262.550 €

04.07.2012

III/51

070102 Maßnahmen der Gesundheits-förderung

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Suchtberatung

136.100 €

04.07.2012

III/50

100801

Hilfen für Wohnungslose

15

Transfer-aufwen-dungen

Sozialpäda-gogische Einrichtung Mühle e. V.

Wohnungsnotfallhilfe/ Wohnungssicherung und Sozialberatung

362.000 €

04.07.2012

 

und

 

3.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 zur Kenntnis.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2018, wurde in der Ratssitzung am 17.12.2014 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 04.03.2015 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 05.01.2015 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2015 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 9,237 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2015 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,427 Mio. € notwendig ist.

 

 

Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:

 

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW

Ergebnis 2013

Planwert 2014

Ansatz 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

Ansatz 2018

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

Allgemeine Rücklage

250.945

250.875

252.016

251.446

251.497

251.497

 

Sonderrücklage

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

 

Ausgleichsrücklage

40.486

33.585

25.163

16.736

8.703

5.321

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-6.901

-8.422

-8.427

-8.033

-3.382

-608

 

Summe des Eigenkapitals

286.074

277.582

270.296

261.693

258.362

257.754

 

Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage

95.358

92.617

90.099

87.231

86.121

85.918

 

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 5,700 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich insgesamt eine leichte Verschlechterung mit der Folge, dass in 2015 ein Kreditbetrag von 5,724 Mio. € notwendig ist.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin