Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.
beschließt
die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2015,
2.
beschließt
die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von
maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2017):
Amt |
Produkt |
Zeile Ergebnis- Plan |
Empfänger |
Verwendungszweck |
Betrag in 2015 |
Beschluss vom |
III/41 |
040201 Kultur-förderung |
15 Transfer- aufwen-dungen |
Kultur pflegende
Vereine |
Die Richtlinien
zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden regeln
die Höhe der Zuschüsse. Hier ist die Zahlung von Pauschal-, Jubiläums- und Sonderzuschüssen
geregelt. |
34.920 € |
12.12.2012 (In Kraft getreten
am 01.01.2013) |
III/51 |
060107 Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit |
15 Transfer-aufwen-dungen |
Sozialpäda-gogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Kinder- und Jugendclub
Mühle, Schulsozialarbeit |
212.370 € |
04.07.2012 |
|
|
|
Freizeit-gemein-schaft |
Abenteuerspielplatz |
260.400 € |
12.12.2012 |
III/51 |
060301 Bereitstellung
von Hilfen inner- und außerhalb von Familien |
15 Transfer-aufwen-dungen |
Sozialpäda-gogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Erziehung in einer
Tagesgruppe |
262.550 € |
04.07.2012 |
III/51 |
070102 Maßnahmen
der Gesundheits-förderung |
15 Transfer-aufwen-dungen |
Sozialpäda-gogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Suchtberatung |
136.100 € |
04.07.2012 |
III/50 |
100801 Hilfen für
Wohnungslose |
15 Transfer-aufwen-dungen |
Sozialpäda-gogische
Einrichtung Mühle e. V. |
Wohnungsnotfallhilfe/
Wohnungssicherung und Sozialberatung |
362.000 € |
04.07.2012 |
und
3.
nimmt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2018, wurde in der Ratssitzung am 17.12.2014 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 04.03.2015 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 05.01.2015 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2015 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 9,237 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2015 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,427 Mio. € notwendig ist.
Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:
Bilanzposten nach §
41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW |
Ergebnis 2013 |
Planwert 2014 |
Ansatz 2015 |
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Allgemeine Rücklage |
250.945 |
250.875 |
252.016 |
251.446 |
251.497 |
251.497 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
40.486 |
33.585 |
25.163 |
16.736 |
8.703 |
5.321 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-6.901 |
-8.422 |
-8.427 |
-8.033 |
-3.382 |
-608 |
Summe des
Eigenkapitals |
286.074 |
277.582 |
270.296 |
261.693 |
258.362 |
257.754 |
|
||||||
Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage |
95.358 |
92.617 |
90.099 |
87.231 |
86.121 |
85.918 |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 5,700 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich insgesamt eine leichte Verschlechterung mit der Folge, dass in 2015 ein Kreditbetrag von 5,724 Mio. € notwendig ist.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin