Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt nach
Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe d) die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2004 fest.
Der Bürgermeister
In Vertretung
Thiele
1. Beigeordneter als örtl. Wahlleiter
Erläuterungen und Begründungen:
Der Wahlausschuss
hat in seiner Sitzung am 16.08.2004 alle eingereichten Wahlvorschläge
für die Direktwahl des Bürgermeisters sowie für die Stadtratswahlen in Hilden,
die Wahlvorschläge in den Wahlbezirken und die Reservelisten nach
Prüfung zugelassen. Es wurden im Zulassungsverfahren keinerlei Mängel festgestellt.
Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 20.08.2004 im Amtsblatt der Stadt
Hilden öffentlich bekannt gemacht.
Das vorläufige
Ergebnis der Kommunalwahl wurde am 28.09.2004 durch den Wahlausschuss geprüft.
Es wurden keine rechnerischen Fehler festgestellt. Bedenken gegen die
Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von
Stimmzetteln bzw. Stimmabgaben an den Wahlsystemen wurden nicht erhoben.
Das endgültige
Wahlergebnis der Kommunalwahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 29.09.2004
bekannt gemacht.
In der
Einspruchsfrist von einem Monat sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der
Wahl eingelegt worden.
Der Rat hat dennoch
nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss die Kommunalwahl für gültig zu
erklären. ( § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz).
Der Bürgermeister
In Vertretung
Thiele
1. Beigeordneter als
örtl. Wahlleiter