Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2004 gem. § 40 Kommunalwahlgesetz
Vorlage
WP 04-09 SV 10/002
Aktenzeichen
I/10-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2004 fest.

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter als örtl. Wahlleiter

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2004 alle eingereichten Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters sowie für die Stadtratswahlen in Hilden, die Wahlvorschläge in den Wahlbezirken und die Reservelisten nach Prüfung zugelassen. Es wurden im Zulassungsverfahren keinerlei Mängel festgestellt.

Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 20.08.2004 im Amtsblatt der Stadt Hilden öffentlich bekannt gemacht.

 

Das vorläufige Ergebnis der Kommunalwahl wurde am 28.09.2004 durch den Wahlausschuss geprüft. Es wurden keine rechnerischen Fehler festgestellt. Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln bzw. Stimmabgaben an den Wahlsystemen wurden nicht erhoben.

 

Das endgültige Wahlergebnis der Kommunalwahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 29.09.2004 bekannt gemacht.

 

In der Einspruchsfrist von einem Monat sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt worden.

 

Der Rat hat dennoch nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss die Kommunalwahl für gültig zu erklären. ( § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz).

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thiele

1. Beigeordneter als örtl. Wahlleiter