Betreff
Harmonisierung der Sozialtarife und –vergünstigungen bei kulturellen Angeboten und Veranstaltungen der Stadt Hilden. Antrag der Fraktion BA vom 20.02.2015
Vorlage
WP 14-20 SV 41/024
Aktenzeichen
IIi/41 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wie der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 41/018 zu entnehmen ist, wird die Sozialermäßigung bei städtischen kulturellen Angeboten und Veranstaltungen z.T.sehr unterschiedlich gehandhabt. Angeboten mit Sozialnachlass stehen solche ohne, oder nur mit abgestufter Ermäßigung gegenüber. Angesichts der – nach Erkenntnissen des DPWV – auch in unserer Region z.T.rasant steigenden Armutsrate ist davon auszugehen, dass die Bedeutung der Sozialermäßigungen zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe in Zukunft tendenziell zunimmt. Vor diesem Hintergrund, aber auch grundsätzlich empfiehlt sich eine Harmonisierung der Sozialtarife, zumindest soweit die Angebote und Veranstaltungen im Einfluss- oder Verantwortungsbereich der Stadt liegen.

 

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sozialermäßigungen bei allen städtischen Kulturveranstaltungen und –angeboten zu vereinheitlichen.“

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege stellte Ratsmitglied Ludger Reffgen für die Bürgeraktion Hilden den Antrag auf Harmonisierung der Sozialtarife und –Vergünstigungen bei kulturellen Angeboten und Veranstaltungen der Stadt Hilden. Er ist als Anlage beigefügt.

Gemäß der Geschäftsordnung wird er nun zur Beratung gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Antragsteller bezieht sich auf die SV WP 14-20 SV 41/018 „Anregung gem.§ 24 GO NRW hier: Ermäßigung von Kulturveranstaltungen für Hartz-IV und Erwerbsminderungsrenten-Berechtigte“, die in der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 20.02.15 sowie in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 04.03.15 beraten wurde.

Die Verwaltung stellte hierin die bereits bestehenden zahlreichen Vergünstigungen dar.

 

Die Ermäßigungsstruktur ist festgelegt in den Gebührensatzungen der Stadtbücherei und der Musikschule sowie im „Itter-Pass“, dessen Ermäßigungen sich auf städtische Veranstaltungsreihen sowie auf Veranstaltungen und Angeboten der Kultureinrichtungen beziehen.

 

Ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungen der Reihe „Kultur am Nachmittag“ und der Kammerkonzertreihe „Kunst um ½ 7“. Eine Ausweitung der durch den „Itter-Pass“ ermöglichten Ermäßigung auf diese beiden Reihen ist aus Sicht der Verwaltung nicht vorgesehen, da hier relativ geringer Eintritt erhoben wird.

 

 

Folgende Ermäßigungen werden bereits gewährt:

 

Kulturamt:

Ermäßigungen auf Einzelkarten und Abonnements bei Theaterveranstaltungen der Theaterreihen A und B sowie auf Einzeltickets der Kleinkunstreihe „Kultur mobil“.

20% für Rentner,

50 % für Schwerbehinderte mit Merkmal B (1 Begleitperson frei),

50% für Schüler/Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Bundeswehrangehörige, Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst,

50% für Inhaber des „Itter-Passes“.

 

Kinder-und Jugendkunstschule KuKuK

50% für Inhaber des „Itter-Passes“

 

Wilhelm-Fabry-Museum:

Eintrittspreise für Ausstellungen, Veranstaltungen ,Vorträge:

Freier Eintritt für Schwerbehinderte und Begleitung,

50% Ermäßigung für Schüler und Studenten (ausgenommen sind Sonderveranstaltungen),

50% Ermäßigung für Inhaber des „Itter-Passes“

 

Für Inhaber der Familienkarte Hilden vermindert sich der Eintrittspreis für eine Familie auf den Eintrittspreis eines Erwachsenen.

 

Kinderferienaktionen, Kinderkunstwoche, Workshops für Kinder und Jugendliche :

50% Ermäßigung für Inhaber des „Itter-Passes“.

 

Kinderartothek:

Für Inhaber der Familienkarte ist die Ausleihe kostenlos.

 

Schulklassen (Führungen: Ausstellungen und Kornbrennerei)

Hildener Schulen frei,

auswärtige Schulklassen: ermäßigt je 20,-€, zusammen 40,-€.

 

Träger des Namens Fabry und Mitglieder des Vereins „Unser Hilden“ haben freien Eintritt.

 

Stadtbücherei:

Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden zahlen keine Jahresausweisgebühr. Säumnisentgelte fallen normal an.

30 %-50% Ermäßigung auf Eintrittstickets zu Veranstaltungen in der Stadtbücherei für Inhaber des „Itter-Passes“.

 

Musikschule:

Für die meisten Veranstaltungen der Musikschule wird kein Eintritt erhoben. Bei großen Veranstaltungen der Musikschule in der Stadthalle (z.B. Weihnachtskonzert) wird ein sehr geringer Eintritt (z.B. 8,-€ /4,-€ für Schüler und Studenten) erhoben.

Für Veranstaltungen, bei denen Kinder aus dem Elementarbereich beteiligt sind, wird (auf Anfrage) für Familien, die Sozialermäßigung erhalten, je 1 Freikarte für Erwachsene zur Verfügung gestellt.

50 € Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für Inhaber des „Itter-Passes“.

 

 

Eine Eingrenzung der Ermäßigungsstruktur ausschließlich auf „Itter-Pass“-Inhaber“ träfe die o.g. Personengruppen, die 50 %, bzw. 20 % Ermäßigung erhalten sowie Schüler der Musikschule (sie erhalten 50 % Nachlass beim Besuch von Konzerten der Kammerkonzertreihe).

 

Dies würde ggf. dazu führen, dass diese Personen das kulturelle Angebot möglicherweise nicht mehr wie bisher wahrnehmen und sich hierdurch der geplante Ertrag verringert. Da das Besucherverhalten schwer einschätzbar ist, kann zur Entwicklung keine Prognose abgegeben werden.

 

Eine Ausweitung der Ermäßigungen kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der bestehenden schwierigen Haushaltslage und der Budgetkürzungen nicht vorgeschlagen werden.

 

Die Besucher städtischer Kulturveranstaltungen und Nutzer städtischer Angebote waren bislang mit der bestehenden Preisstruktur und dem Ermäßigungsgefüge zufrieden.

 

Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, die bestehende Struktur beizubehalten.

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen: ja 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040103

040501

040601

040701

Kulturelle Veranstaltungen

Musikschule

Stadtbücherei

Museumsarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete