Betreff
Einnahmen aus Nebentätigkeiten, Anzeige nach § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
WP 14-20 SV 01/029
Aktenzeichen
01 TS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis von der Aufstellung der gemäß der §§ 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin sowie des Bürgermeisters für das Jahr 2014 sowie darüber hinausgehend von der Aufstellung der Nebentätigkeiten, die gem. § 9 Nebentätigkeitsverordnung nicht der Anzeigepflicht unterliegen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 17 II Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz hat die Bürgermeisterin/der Bürgermeister dem Rat jährlich eine Aufstellung der Nebentätigkeiten des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200 € übersteigen.

 

Nach § 13 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 6.000 € übersteigen.

 

Entsprechend den Aufstellungen in der Anlage 1 (Birgit Alkenings) und Anlage 3 (Horst Thiele) liegen die Einnahmen unter der maßgeblichen Abfuhrgrenze.

 

Als Anlage 2 (Birgit Alkenings) und Anlage 4 (Horst Thiele) sind beigefügt je eine Aufstellung von Nebentätigkeiten, die nicht  der Anzeigepflicht unterliegen, weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen oder weil keine Vergütung gezahlt wurde oder weil sondergesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen. Dennoch sind sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt.

 

Das Bruttogehalt von Bürgermeister a.D. Horst Thiele betrug für die Zeit vom 1.1. bis 22.6. 2014 47.919,49 €.

 

Mein Bruttojahresgehalt betrug für die Zeit vom 23.6. bis 31.12.2014 53.263,35 €.

 

 

Diese Angaben sind auch auf unserer Homepage www.hilden.de veröffentlicht.

 

 

Birgit Alkenings