Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
Kenntnis von der Aufstellung der gemäß der §§ 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
NRW der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin
sowie des Bürgermeisters für das Jahr 2014 sowie darüber hinausgehend von der
Aufstellung der Nebentätigkeiten, die gem. § 9 Nebentätigkeitsverordnung nicht
der Anzeigepflicht unterliegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 17 II Korruptionsbekämpfungsgesetz
NRW in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz hat die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
dem Rat jährlich eine Aufstellung der Nebentätigkeiten des Vorjahres
vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr
insgesamt 1.200 € übersteigen.
Nach § 13
Nebentätigkeitsverordnung (NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im
öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV) insoweit abzuführen, als sie im
Kalenderjahr 6.000 € übersteigen.
Entsprechend den
Aufstellungen in der Anlage 1 (Birgit Alkenings) und Anlage 3 (Horst Thiele) liegen
die Einnahmen unter der maßgeblichen
Abfuhrgrenze.
Als Anlage 2 (Birgit Alkenings) und Anlage 4 (Horst Thiele) sind beigefügt je eine Aufstellung von
Nebentätigkeiten, die nicht der
Anzeigepflicht unterliegen, weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und
somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen oder weil keine Vergütung
gezahlt wurde oder weil sondergesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen.
Dennoch sind sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt.
Das Bruttogehalt von Bürgermeister a.D.
Horst Thiele betrug für die Zeit vom 1.1. bis 22.6. 2014 47.919,49 €.
Mein Bruttojahresgehalt betrug für die Zeit
vom 23.6. bis 31.12.2014 53.263,35 €.
Diese Angaben sind auch auf unserer Homepage
www.hilden.de
veröffentlicht.
Birgit Alkenings