Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 das mit dieser Sitzungsvorlage beschlossene
und festgesetzte Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu übernehmen
ist:
§ 1
Teil 1 des Straßenverzeichnisses
mit Stand vom 01.01.2014 in der zuletzt gültigen Fassung, das gemäß § 2 Abs. 1
Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil dieser Satzung
ist, wird wie folgt geändert:
- Neuaufnahme und Änderung bestehender Eintragungen
1408 |
Bismarckpassage |
ganz |
Festlegung der Straßenart, Häufigkeit der Reinigung und Festlegung der Reinigungspflichtigen
mit Reinigungsabschnitt gemäß nachstehender Liste.
Straßen-schlüssel |
Straßenname |
Reinigung und
Winterdienst durch |
Häufigkeit der Reinigung (14-täglich) |
Straßen-art |
Winterdienst-klasse |
||||
Stadt |
Grundstückseigentümer |
||||||||
Fahrbahn |
Fuß-gänger-zone |
Gehweg |
Fahrbahn, Gehweg und Radweg |
||||||
1408 |
Bismarckpassage
|
ganz |
|
|
x |
x |
22 |
0 |
4 |
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits durch Umlegungsbeschluss
vom 22.07.1995 wurde die Reinigung der öffentlich nutzbaren Gehwegflächen in
der Bismarckpassage auf die dortigen Grundstückseigentümer übertragen.
Die Bismarckpassage wurde
zwischenzeitlich als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der
anliegenden Grundstücke überwiegen, dem Fußgängerverkehr gewidmet.
Eine Aufnahme in das Straßen-,
Wege- und Plätzeverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Hilden ist irrtürmlich bisher nicht erfolgt
und soll hiermit nachgeholt werden.
9. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatÂzung beigefügt.
Änderungen ergeben sich entsprechend der Erläuterungen nur im Straßenverzeichnis. Die Bismarckpassage wird ins Straßenverzeichnis aufgenommen, das der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin