Betreff
9. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 14-20 SV 68/016
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 das mit dieser Sitzungsvorlage beschlossene und festgesetzte Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu übernehmen ist:

 

§ 1

 

Teil 1 des Straßenverzeichnisses mit Stand vom 01.01.2014 in der zuletzt gültigen Fassung, das gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:

 

  1. Neuaufnahme und Änderung bestehender Eintragungen

 

1408

Bismarckpassage

ganz

 

Festlegung der Straßenart, Häufigkeit der Reinigung und Festlegung der Reinigungspflichtigen mit Reinigungsabschnitt gemäß nachstehender Liste.

 

Straßen-schlüssel

Straßenname

Reinigung und Winterdienst durch

Häufigkeit der Reinigung (14-täglich)

Straßen-art

Winterdienst-klasse

Stadt

Grundstückseigentümer

Fahrbahn

Fuß-gänger-zone

Gehweg

Fahrbahn, Gehweg und Radweg

1408

Bismarckpassage

ganz

 

 

x

x

22

0

4

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits durch Umlegungsbeschluss vom 22.07.1995 wurde die Reinigung der öffentlich nutzbaren Gehwegflächen in der Bismarckpassage auf die dortigen Grundstückseigentümer übertragen.

Die Bismarckpassage wurde zwischenzeitlich als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, dem Fußgängerverkehr gewidmet.

 

Eine Aufnahme in das Straßen-, Wege- und Plätzeverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Hilden ist irrtürmlich bisher nicht erfolgt und soll hiermit nachgeholt werden.

9. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

Änderungen ergeben sich entsprechend der Erläuterungen nur im Straßenverzeichnis. Die Bismarckpassage wird ins Straßenverzeichnis aufgenommen, das der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt.

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin