Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die
zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen in Hilden in Ergänzung und teilweiser
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.12.2014.  Â
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung vom 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Hilden (SV-Nr.:
WP 14-20 SV 32/003) die Durchführung nachfolgender Verkaufsöffnungen in Hilden
im Jahr 2015 mehrheitlich beschlossen:
-     Verkaufsöffnungen
im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring
      am 03.05.2015 mit Modenschau und
Frühlingsfest in der Innenstadt
      am 29.11.2015 mit Weihnachtsmarkt in der
Innenstadt
-     Verkaufsöffnungen im gesamten Stadtgebiet
-Â Â Â Â Â am 20.09.2015 mit Autoschau in der
Innenstadt
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-     Verkaufsöffnungen nur im Gewerbegebiet Ellerstr./Westring
      am 08.02.2015 mit Trödelmarkt auf dem
FEGRO-Gelände
      am 08.03.2015 mit Trödelmarkt auf dem
FEGRO-Gelände
Mehrheitlich abgelehnt hat der Rat der
Stadt Hilden jedoch die für den 27.12.2015 beantragte Verkaufsöffnung im
gesamten Stadtgebiet mit Winterdorf in der Innenstadt. Die durch den Rat der
Stadt Hilden beschlossenen Termine wurden im Amtsblatt der Stadt Hilden vom
13.01.2015 (Nummer 01/15) veröffentlicht.
Mit Datum vom 19.02.2015 hat die
Stadtmarketing Hilden GmbH nun den als Anlage beigefügten Änderungsantrag
gestellt:
-     Verkaufsöffnungen
im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring
      Neben dem bereits beschlossenen Termin am
03.05.2015 (alt) wird (neu) beantragt der 08.11.2015
mit Büchermarkt in der Innenstadt und der 20.12.2015 mit Winterdorf in
der Innenstadt.
      Dafür entfällt der bereits beschlossene Termin am
29.11.2015 mit Weihnachtsmarkt in der Innenstadt.
     Â
-     Verkaufsöffnungen
nur im Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring
Neben den bereits beschlossenen Terminen am
08.02.2015 und 08.03.2015 (alt) wird (neu) beantragt der
27.12.2015 mit Winterdorf.
-     Der für den 20.09.2015 für das gesamte Stadtgebiet beschlossene
Termin (mit Autoschau) bleibt unverändert.
Zusammengefasst ergeben sich somit
-     Verkaufsöffnungen
im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring
      am
03.05.2015 (alt), am 08.11.2015 (neu) und am 20.12.2015 (neu)
-     Verkaufsöffnungen
nur im Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring
      am 08.02.2015 (alt und bereits durchgeführt), am
08.03.2015 (alt und bereits durchgeführt) und am 27.12.2015 (neu)
-     Verkaufsöffnungen im gesamten Stadtgebiet
(mit Gewerbegebiet
Ellerstr./Westring)
      am 20.09.2015 (alt)
Rechtlich gewürdigt wurden die Anträge auf
Verkaufsöffnungen bereits hinreichend in der SV-Nr.: WP 4-20 SV 32/003. Durch
den vorliegenden Änderungsantrag ergibt sich keine neue Bewertung, da die
gesetzlich festgelegte Höchstzahl von vier Verkaufsöffnungen je
Verkaufsstelle nicht überschritten wird.
Eine neuerliche Beteiligung der zu
beteiligenden Institutionen und Verbände war anlässlich dieses Änderungsantrages
nicht erforderlich, da diese ihre grundsätzlichen Zustimmungen, Bedenken oder
gar Ablehnungen bereits hinreichend dargelegt haben.
Aus der Sicht der Verwaltung wird der
vorliegende Änderungsantrag der Stadtmarketing Hilden GmbH befürwortet.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin