Betreff
Änderungsantrag auf zusätzliche Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 32/004
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen in Hilden in Ergänzung und teilweiser Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.12.2014.   


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung vom 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Hilden (SV-Nr.: WP 14-20 SV 32/003) die Durchführung nachfolgender Verkaufsöffnungen in Hilden im Jahr 2015 mehrheitlich beschlossen:

 

-      Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

       am 03.05.2015 mit Modenschau und Frühlingsfest in der Innenstadt

       am 29.11.2015 mit Weihnachtsmarkt in der Innenstadt

 

-      Verkaufsöffnungen im gesamten Stadtgebiet

-      am 20.09.2015 mit Autoschau in der Innenstadt

      

-      Verkaufsöffnungen nur im Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

       am 08.02.2015 mit Trödelmarkt auf dem FEGRO-Gelände

       am 08.03.2015 mit Trödelmarkt auf dem FEGRO-Gelände

 

Mehrheitlich abgelehnt hat der Rat der Stadt Hilden jedoch die für den 27.12.2015 beantragte Verkaufsöffnung im gesamten Stadtgebiet mit Winterdorf in der Innenstadt. Die durch den Rat der Stadt Hilden beschlossenen Termine wurden im Amtsblatt der Stadt Hilden vom 13.01.2015 (Nummer 01/15) veröffentlicht.

 

Mit Datum vom 19.02.2015 hat die Stadtmarketing Hilden GmbH nun den als Anlage beigefügten Änderungsantrag gestellt:

 

-      Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

 

       Neben dem bereits beschlossenen Termin am 03.05.2015 (alt) wird (neu) beantragt der 08.11.2015 mit Büchermarkt in der Innenstadt und der 20.12.2015 mit Winterdorf in der Innenstadt.

       Dafür entfällt der bereits beschlossene Termin am 29.11.2015 mit Weihnachtsmarkt in der Innenstadt.

      

-      Verkaufsöffnungen nur im Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

 

Neben den bereits beschlossenen Terminen am 08.02.2015 und 08.03.2015 (alt) wird (neu) beantragt der 27.12.2015 mit Winterdorf.

 

-      Der für den 20.09.2015 für das gesamte Stadtgebiet beschlossene Termin (mit Autoschau) bleibt unverändert.

 

Zusammengefasst ergeben sich somit

 

-      Verkaufsöffnungen im Stadtgebiet ohne Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

       am 03.05.2015 (alt), am 08.11.2015 (neu) und am 20.12.2015 (neu)

 

-      Verkaufsöffnungen nur im Gewerbegebiet Ellerstr./Westring

       am 08.02.2015 (alt und bereits durchgeführt), am 08.03.2015 (alt und bereits durchgeführt) und am 27.12.2015 (neu)

 

-      Verkaufsöffnungen im gesamten Stadtgebiet (mit Gewerbegebiet Ellerstr./Westring)

       am 20.09.2015 (alt)

 

Rechtlich gewürdigt wurden die Anträge auf Verkaufsöffnungen bereits hinreichend in der SV-Nr.: WP 4-20 SV 32/003. Durch den vorliegenden Änderungsantrag ergibt sich keine neue Bewertung, da die gesetzlich festgelegte Höchstzahl von vier Verkaufsöffnungen je Verkaufsstelle nicht überschritten wird.

 

Eine neuerliche Beteiligung der zu beteiligenden Institutionen und Verbände war anlässlich dieses Änderungsantrages nicht erforderlich, da diese ihre grundsätzlichen Zustimmungen, Bedenken oder gar Ablehnungen bereits hinreichend dargelegt haben.

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird der vorliegende Änderungsantrag der Stadtmarketing Hilden GmbH befürwortet.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin