Betreff
Sachstandsbericht 2014 – Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 14-20 SV 20/018
Aktenzeichen
II/20.1 - ZVS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze VOL und VOB ab 20.000 Euro ohne MwSt.) und beschränkten (Wertgrenze VOB ab 10.000 Euro ohne MwSt.) Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab. Hierüber wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-              Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-              Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-              Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-              Die Pflege und Fortschreibung der Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den Bereichen VOL, VOB und VOF

-              Die Pflege und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-              Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-              Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-              Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

-              Elektronische Archivierung aller durchgeführten Vergaben

-              Hilfestellung bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen jeglicher Art

 

Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst und diese im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren).

 

Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:

-                 207.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL)

-              5.186.000 Euro für Bauleistungen (VOB)

 

 

2.         Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht

 

Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

 

Seit dem 01.01.2015 ist  durch Verordnung das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz von 8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben worden.

 

Neue Zuständigkeitsregelungen für die Vergabekammern

 

Nach der Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 02.12.2014 ist seit dem 01.01.2015 die

 

  • Vergabekammer Westfalen

mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster - für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig. 

 

  • Vergabekammer Rheinland

mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln - ist für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln

 

zuständig.

 

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der v. g. Verordnung bei der bis dahin bestehenden Vergabekammer Arnsberg anhängigen Nachprüfungsverfahren werden von der Vergabekammer Westfalen übernommen und abschließend bearbeitet.

 

Durch diese Neustrukturierung und Zusammenlegung konnte die Zahl der Vergabekammern von bisher fünf auf nunmehr zwei reduziert werden.

 

 

3.         Freihändige Vergaben

 

Die freihändigen Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 1.000,- € ohne MwSt. werden regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss bekanntgegeben.

 

 

4.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin