Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.        Historie
und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle
Seit
dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze
VOL und VOB ab 20.000 Euro ohne MwSt.) und beschränkten (Wertgrenze VOB ab
10.000 Euro ohne MwSt.) Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab. Hierüber
wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.
Die
Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Nachbearbeitung aller
zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den
Bereichen VOL, VOB und VOF
-
Die Pflege und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der
Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
-
Elektronische Archivierung aller
durchgeführten Vergaben
-
Hilfestellung bei der Vorbereitung von
Vergabeunterlagen jeglicher Art
Die
Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014
angepasst und diese im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335)
veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember
2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für
Auftragsvergabeverfahren).
Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
-
   207.000 Euro für sonstige Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (VOL)
-
5.186.000 Euro für Bauleistungen (VOB)
2.        Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht
Rechtsverordnung
zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Seit dem
01.01.2015 ist durch Verordnung das
Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz von
8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben worden.
Neue
Zuständigkeitsregelungen für die Vergabekammern
Nach der
Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren
für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 02.12.2014 ist seit dem 01.01.2015
die
- Vergabekammer Westfalen
mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster - für die Regierungsbezirke
Arnsberg, Detmold und Münster zuständig.
- Vergabekammer Rheinland
mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln - ist für die Regierungsbezirke
Düsseldorf und Köln
zuständig.
Die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der v. g. Verordnung bei der bis dahin bestehenden Vergabekammer
Arnsberg anhängigen Nachprüfungsverfahren werden von der Vergabekammer Westfalen
übernommen und abschließend bearbeitet.
Durch diese
Neustrukturierung und Zusammenlegung konnte die Zahl der Vergabekammern von
bisher fünf auf nunmehr zwei reduziert werden.
3.        Freihändige
Vergaben
Die
freihändigen Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 1.000,- €
ohne MwSt. werden regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss bekanntgegeben.
4.        Statistische
Angaben
Die in
der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit
der Einführung der Zentralen Vergabestelle.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin