Erläuterungen zum
Antrag:
In vielen Sitzungsvorlagen sind die finanziellen Auswirkungen von kommunalen Projekten (z.B. Investitionen) auf den Finanzplan und Ergebnisplan (Haushalt) unübersichtlich und unstrukturiert dargestellt.
Den Bürgern und den Mandatsträgern fällt es schwer, Übersicht über die finanziellen Auswirkungen zu erhalten - dies ist z.B. kontraproduktiv zum Projekt „Bürgerhaushalt".
Der Bürger soll sich nicht nur einmal jährlich mit dem Bürgerhaushalt befassen dürfen, sondern ihm sollten auch die im Rat beschlossen Projekte finanziell transparent dargestellt werden.
Dies geschieht in anderen Kommunen und auch im Kreis schon vorbildlich durch Darstellung der finanziellen Auswirkungen im Ergebnisplan und Finanzplan.
(siehe Anlagen)
Antragstext:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt „Transparenz über finanzielle Auswirkungen
von Projekten zu verbessern"
Dazu sollen in den Sitzungsvorlagen die finanziellen Auswirkungen im kompletten
Zeitstrahl dargestellt werden ( siehe Anlagen und Beispiele ).
Stellungnahme der
Verwaltung:
Ãœber sehr viele Jahre hinweg gibt es schon bei den Sitzungsvorlagen den Bereich der finanziellen und personellen Auswirkungen.
Diese haben sich in den letzten Jahren stetig
erweitert, weil es z. B. der Wunsch der Ratsmitglieder war, Informationen darüber zu bekommen ob es aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU Fördermittel gibt, ob
es sich um freiwillige wiederkehrende Maßnahmen handelt, die nach 3 Jahren
erneut geprüft werden müssen oder ob die Zuschussgewährung Dritter
geprüft wurde.
Weil die o.g. Punkte berücksichtigt werden müssen,
kann die Ãœbersicht nicht so aussehen, wie vom Antragsteller als Muster
beigefügt war.
Insgesamt geht der Hildener Vordruck sogar noch
viel weiter, weil neben der summarischen Darstellung der Erträge/Aufwendungen
bzw. der Ein- und Auszahlungen auch der jeweilige Kostenträger und die
Sachkonten mit den Beträgen genannt werden.Â
Ebenfalls wird der Vordruck bei über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gebraucht, um sowohl den Mehraufwand, die Mehrauszahlungen als auch die Deckung im Detail darzustellen.
Â
Bei größeren Investitionen, bei denen Unterlagen nach § 14 GemHVO erstellt werden müssen, werden in der SV und in den Anlagen eine Vielzahl von Daten genannt, die in den finanziellen Auswirkungen auch nur summarisch dargestellt werden können, weil viele Sachkonten und Bereiche betroffen sind. Alleine eine Aussage, dass „xx“ Euro benötigt werden, ist wenig zielführend.
Es wird vorgeschlagen, zukünftig in dem Hildener Vordruck einen Bezug zu den Erträgen/Aufwendungen und/oder den Ein- bzw. Auszahlungen in den jeweiligen Haushaltsjahren zu nehmen. Das neue Muster, welches zukünftig Bestandteil der Sitzungsvorlagen sein soll, ist als Anlage beigefügt.
Die durch die Allianz beigelegten Muster 2 und 3 können nur eine individuelle Anlage zu entsprechen Sitzungsvorlagen sein. An dieser Stelle sei auch der Hinweis angebracht, dass es ein Projekt als Produkt grundsätzlich nicht gibt. Vielmehr zeichnet sich z. B. das Neubauvorhaben an der Albert-Schweitzer-Schule dadurch aus, dass etliche Produkte betroffen sind und es außerdem die im vergangenen Jahr neu eingeführten Zeilen 30-32 im Ergebnishaushalt gibt, wonach Erträge und Aufwendungen direkt mit dem Eigenkapital verrechnet werden müssen.
Gerade derartige Projekte sind so einfach nicht darstellbar und bedürfen einer individuellen Darstellung.
gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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