Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeisterin Birigit Alkenings und Ratsmitglied Claudia Schlottmann am 26.01.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die vorzeitige Mittelbereitstellung vor Rechtskraft des Haushaltes 2015 in Höhe von 70.600,-- Euro.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ersatz des Großflächenmähers ist in der
Haushaltsplanung für 2015 vorgesehen.
Der jetzige Großflächenmäher steht seit
November kaputt und demontiert bei einer Fachwerkstatt. Unter anderem sind der
Mähwerkantrieb, das Kühlsystem, die Mähwerksführung sowie der Lenkzylinder und
die Achsschenkel in Mitleidenschaft gezogen. Eine Instandsetzung des Mähers und
seiner Komponenten ist nicht mehr lohnenswert; sie würde derzeit rd. 17.000,--
€ brutto kosten.
Seit 2011 wurden
bereits 27.766,11 € an Fremdreparaturen und Ersatzteilen in dieses Fahrzeug
investiert (Unterhaltungskosten 2011 bis einschl. 3. Quartal 2014). Bei einer
erneuten Instandsetzung wie vor beschrieben würde sich dieser Betrag auf rd.
45.000,-- € erhöhen. Diese Kostenentwicklung steht dem wirtschaftlichen Handeln
einer Kommune konträr gegenüber.
Der Mäher wird auf
den Großrasenflächen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Die Mähsaison beginnt
im April. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der kommunale Haushalt noch nicht
genehmigt. Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub, da das Angebot zeitlich
begrenzt ist; bis 04.02.2015 konnte der Händler die Maschine für die Stadt
Hilden blocken. Es gab noch weitere Interessenten. Eine Anschaffung in dieser
Art zu einem späteren Zeitpunkt ist weniger lukrativ, da zur Mähsaison die Maschinen
- auch Vorführgeräte - teurer sind (Regelung von Angebot und Nachfrage).
Die vorzeitige
Freigabe der Haushaltsmittel war notwendig.
Nach § 9 der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb
eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als
erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des
Rates, wenn sie 50.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal noch der
Zustimmung des Rates.
Die vorzeitige Mittelbereitstellung für die
Ersatzbeschaffung duldete somit keinen Aufschub und war unverzüglich
vorzunehmen, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich
war.
Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung vom 26.01.2015 über die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers (I681400219).
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 |
Fuhrparkmanagement |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I681400219 |
EB Großflächenmäher,
ME-ZB 100 |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0106059020 |
Vorkostenträger
KFZ-Unterhaltung |
075002 |
Zugänge KFZ |
70.600 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Haushalt
2015 |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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