Betreff
Dringlichkeitsentscheidung vom 26.01.2015 über die vorzeitige Mittelfreigabe für I681400219 - EB Großflächenmäher
Vorlage
WP 14-20 SV 68/015
Aktenzeichen
IV/68-03-02-07/ 143
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeisterin Birigit Alkenings und Ratsmitglied Claudia Schlottmann am 26.01.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die vorzeitige Mittelbereitstellung vor Rechtskraft des Haushaltes 2015 in Höhe von 70.600,-- Euro.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Ersatz des Großflächenmähers ist in der Haushaltsplanung für 2015 vorgesehen.

Der jetzige Großflächenmäher steht seit November kaputt und demontiert bei einer Fachwerkstatt. Unter anderem sind der Mähwerkantrieb, das Kühlsystem, die Mähwerksführung sowie der Lenkzylinder und die Achsschenkel in Mitleidenschaft gezogen. Eine Instandsetzung des Mähers und seiner Komponenten ist nicht mehr lohnenswert; sie würde derzeit rd. 17.000,-- € brutto kosten.

Seit 2011 wurden bereits 27.766,11 € an Fremdreparaturen und Ersatzteilen in dieses Fahrzeug investiert (Unterhaltungskosten 2011 bis einschl. 3. Quartal 2014). Bei einer erneuten Instandsetzung wie vor beschrieben würde sich dieser Betrag auf rd. 45.000,-- € erhöhen. Diese Kostenentwicklung steht dem wirtschaftlichen Handeln einer Kommune konträr gegenüber.

 

Der Mäher wird auf den Großrasenflächen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Die Mähsaison beginnt im April. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der kommunale Haushalt noch nicht genehmigt. Die Angelegenheit duldet keinen Aufschub, da das Angebot zeitlich begrenzt ist; bis 04.02.2015 konnte der Händler die Maschine für die Stadt Hilden blocken. Es gab noch weitere Interessenten. Eine Anschaffung in dieser Art zu einem späteren Zeitpunkt ist weniger lukrativ, da zur Mähsaison die Maschinen - auch Vorführgeräte - teurer sind (Regelung von Angebot und Nachfrage).

Die vorzeitige Freigabe der Haushaltsmittel war notwendig.

 

Nach § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 50.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal noch der Zustimmung des Rates.

 

Die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung duldete somit keinen Aufschub und war unverzüglich vorzunehmen, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich war.

 

 

 

Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung vom 26.01.2015 über die vorzeitige Mittelbereitstellung für die Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers (I681400219).

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I681400219

EB Großflächenmäher, ME-ZB 100

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0106059020

Vorkostenträger KFZ-Unterhaltung

075002

Zugänge KFZ

70.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Haushalt 2015

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete