Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung
des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 09.04.2014 (SV-Nr.:60/074)
erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2014.
Laut
Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz
0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf
§ den technischen
Bereich 0,45 VZK und
§ auf den
Verwaltungsbereich 0,15 VZK.
Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei
0,45 VZK:
§
Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW
am Denkmal und in Denkmalbereichen                                        67 Stck.
§
Stellungnahmen zu
Bauanträgen                                              92 Stck.
      0,41 VZK
§
Auskunft über Denkmalschutz                                                 25 Stck.      Â
§
Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal
und in den Denkmalbereichen                                                       162 Stck.
Gesamtzeitaufwand
in Stunden ca.                                                58Â
Std.       0,04 VZK
Gesamtzeitaufwand
an Arb.-Tagen ca.                                            8 Â
Tg       Â
Die
Bauberatungsgespräche im Bereich der Unteren Denkmalbehörde nahmen von dem schon
reduzierten „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,40 VZK ca. 9 % (Vorjahr ca. 10 %) in
Anspruch.
Die Bearbeitung
der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Erhaltungssatzungen: Seidenweberstraße,
Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide, erfordern ebenso einen nicht
unerheblichen Zeit-anteil.
Bodendenkmalpflege:
Seit der Änderung
des Denkmalschutzgesetzes am 16.07.2013 ist als neue Aufgabe für die Untere
Denkmalbehörde das Erstellen von Verfügungen zur archäologischen Untersuchung,
Bergung und Dokumentation von vermuteten Bodendenkmälern hinzugekommen. Im  Berichtzeitraum wurden vier Verfügungen
gefertigt.
Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler
Seit dem 31.12.2013
(SV-Nr.: 60/060) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung
der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.
Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum vorläufig
in die Denkmalliste eingetragen:
- Ellerstraße 18:           Wohngebäude (Villa)
- Walder Straße 12:     Wohngebäude (Villa)
Die Denkmaleigenschaft folgender Gebäude wurde im
Berichtzeitraum abschließend negativ beurteilt:
- Walder Straße 98:     Wohnhaus
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei
Verfahrensstandslisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden
beigefügt, die fortgeschrieben werden und das Verzeichnis der Baudenkmäler im
Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2014:
- Liste 1: Positivliste (Anlage 1)
- Liste 2: Negativliste (Anlage 2)
- Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)
- Verzeichnis der
Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2014
(Anlage 4)
Tag des offenen Denkmals 2014:
Der unter der
Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008
gegründete Arbeitskreis hat im Jahre 2014 im Rahmen des „Tags des offenen
Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Das Thema „Farbe“ bot viele
Möglichkeiten, sodass zehn Programmpunkte angeboten werden konnten. Die Hildener
Stadtführer beteiligten sich wieder mit
Führungen durch das historische Hilden.
An den
Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 500 Personen teil.
Tag des offenen Denkmals 2015
Die Untere
Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 13.September
2015 mitwirken.
Die Planungen für
das Jahr 2015 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen.
Das Thema des
diesjährigen Denkmaltages lautet: „Handwerk, Technik, Industrie“.
Dieses Thema
bietet wieder vielfältige Möglichkeiten für ein abwechslungsreiches Programm.
Birgit Alkenings