Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Fortschreibung des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 09.04.2014 (SV-Nr.:60/074) erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2014.

Laut Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz 0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf

§  den technischen Bereich 0,45 VZK und

§  auf den Verwaltungsbereich 0,15 VZK.

 

Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei 0,45 VZK:

 

§  Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW

am Denkmal und in Denkmalbereichen                                          67 Stck.

 

§  Stellungnahmen zu Bauanträgen                                                92 Stck.        0,41 VZK

 

§  Auskunft über Denkmalschutz                                                    25 Stck.       

 

§  Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal

und in den Denkmalbereichen                                                        162 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                                                  58  Std.        0,04 VZK

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                                              8   Tg        

 

Die Bauberatungsgespräche im Bereich der Unteren Denkmalbehörde nahmen von dem schon reduzierten „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,40 VZK ca. 9 % (Vorjahr ca. 10 %) in Anspruch.

 

Die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Erhaltungssatzungen: Seidenweberstraße, Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide, erfordern ebenso einen nicht unerheblichen Zeit-anteil.

 

Bodendenkmalpflege:

Seit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes am 16.07.2013 ist als neue Aufgabe für die Untere Denkmalbehörde das Erstellen von Verfügungen zur archäologischen Untersuchung, Bergung und Dokumentation von vermuteten Bodendenkmälern hinzugekommen. Im  Berichtzeitraum wurden vier Verfügungen gefertigt.

 

Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler

Seit dem 31.12.2013 (SV-Nr.: 60/060) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.

 

Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum vorläufig in die Denkmalliste eingetragen:

  • Ellerstraße 18:            Wohngebäude (Villa)
  • Walder Straße 12:      Wohngebäude (Villa)

 

Die Denkmaleigenschaft folgender Gebäude wurde im Berichtzeitraum abschließend negativ beurteilt:

 

  • Walder Straße 98:      Wohnhaus

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei Verfahrensstandslisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden beigefügt, die fortgeschrieben werden und das Verzeichnis der Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2014:

 

  • Liste 1: Positivliste (Anlage 1)
  • Liste 2: Negativliste (Anlage 2)
  • Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)
  • Verzeichnis der Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2014 (Anlage 4)

 

Tag des offenen Denkmals 2014:

Der unter der Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008 gegründete Arbeitskreis hat im Jahre 2014 im Rahmen des „Tags des offenen Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Das Thema „Farbe“ bot viele Möglichkeiten, sodass zehn Programmpunkte angeboten werden konnten. Die Hildener Stadtführer beteiligten sich wieder  mit Führungen durch das historische Hilden.

An den Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 500 Personen teil.

 

Tag des offenen Denkmals 2015

Die Untere Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 13.September 2015 mitwirken.

Die Planungen für das Jahr 2015 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen.

Das Thema des diesjährigen Denkmaltages lautet: „Handwerk, Technik, Industrie“.

Dieses Thema bietet wieder vielfältige Möglichkeiten für ein abwechslungsreiches Programm.

 

 

Birgit Alkenings