Betreff
Vertragsänderung Schokoticket
Vorlage
WP 04-09 SV 40/004
Aktenzeichen
III/40-Li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"   Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 7 Schulfinanzgesetz wird ab 01.01.2005 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    8,50 €     für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.01.2005 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 8,00 € durch 8,50 € ersetzt.

 

§  2

 

       Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt. "

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch Ratsbeschluss vom 24.10.2001 und den daraufhin mit der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgeschlossenen Vertrag wurde auch in Hilden das Schokoticket mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die seinerzeitige Umstellung verlief weitgehend reibungslos. Die bisher gesammelten Erfahrungen sind positiv.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schokotickets ist der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz) in der zurzeit geltenden Fassung ist der Schulträger berechtigt, von den Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil von bis zu 12,00 € für das erste und bis zu 6,00 € für das zweite Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung des Angebotes des ÖPNV berechtigen.

 

Mit der Einführung des Schokotickets wurde von dieser Möglichkeit auch in Hilden Gebrauch gemacht. Durch Beschluss des Rates vom 24.10.2001 wurden die Eigenanteile wie folgt festgesetzt:

 

Ø         7,70 €      für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

Ø         5,00 €      für den/die zweite Schüler/in

Ø         0,00 €             ab dem 3. Kind, sowie für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum

                            Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz geleistet wird.

 

In § 3   des o. g. Vertrages wurden diese Eigenanteile ausdrücklich genannt. Die Stadt Hilden als Schulträger hat – wie alle anderen Städte – sämtliche Ansprüche, die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen, an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten.

 

Am 23.06.2004 beschloss der Rat rückwirkend zum 01.01.2004 auf Grund einer Preiserhöhung des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr die Anhebung des Eigenanteils für den/die erste Schülerin auf 8,00 € und für den/die zweite Schülerin auf 5,20 €.

 

Im Rahmen der allgemeinen Preisanpassung ist eine erneute Erhöhung der Eigenanteile ab 01.01.2005 erforderlich. Der VRR beabsichtigt lediglich eine Erhöhung des Eigenanteils für das erste anspruchsberechtigte Kind auf 8,50 €. Die Mitteilung des VRR ist als Anlage beigefügt. Daraus ist auch zu entnehmen, dass eine moderate Preiserhöhung für das Schokoticket insgesamt vorgesehen ist. Die Haushaltsansätze für 2005 ff. wurden bereits entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib