Betreff
Aufhebung des HV6 zum IHK, Teilprojekte A1, A2, A4
Vorlage
WP 14-20 SV 66/023
Aktenzeichen
66 IHK
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hebt den HV6 für Teilprojekte des IHK in folgendem Umfang auf und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Teilprojekte des IHK:

 

1.         A1 Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Straße

                        120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ 

                        Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151       60.000€

                       

2.         A2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone

                        120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ 

                        Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151       57.000€

 

3.         A4 Gabelung – Übergang in die Fußgängerzone

                        120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ 

                        Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151       11.000€


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im November und Dezember 2014 haben die Fachausschüsse und der Rat jeweils einstimmig für die meisten Teilprojekte des IHK den HV6 aufgehoben und Mittel für die Planung und teilweise auch für den Bau freigegeben (SV 66/011).

 

Für die Teilprojekte

 

-A1 Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Straße

-A2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone

-A4 Gabelung – Übergang in die Fußgängerzone

 

hatte die Verwaltung die Aufhebung des HV6 nicht beantragt. Dies war aus damaliger Sicht noch nicht nötig. Es war vorgesehen, mit den Planungen erst im Frühjahr 2015 zu starten, so dass insofern erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufhebung des HV6 erforderlich schien.

 

Eine nach den o.a. Beschlüssen vorgenommene genaue Terminplananalyse hat hier nunmehr allerdings Handlungsbedarf aufgezeigt. Um vernünftige Planungspakete schnüren zu können und auch Planungsverknüpfungen zwischen Teilprojekten sicherzustellen, bedarf es doch bereits zum jetzigen Zeitpunkt einer (Teil-)Aufhebung des HV6 für die Projekte A1, A2, A4. Es sollen die Mittel für die Erstellung der Entwurfsplanung freigegeben werden.

 

Es sei hier (wie auch schon in der oa. SV 66/011) darauf hingewiesen, dass mit der Mittelfreigabe keine Vorentscheidungen über die Planungsergebnisse / -ziele oder den Bau getroffen werden. Alle diesbezüglichen Entscheidungen sind weiterhin der Politik vorbehalten.

 

Danach ist es grundsätzlich so vorgesehen, dass nach der Vorentwurfsplanung eine Beteiligung der Politik durch eine SV erfolgt. Erst nach einer dortigen Entscheidung wird die Entwurfsplanung erstellt. Nach deren Fertigstellung erfolgt dann der endgültige Baubeschluss (§14GemHVO) wieder durch die Politik.

 

Beispielhaft sei der Ablauf an den Projekten A1 und A2 beschrieben:

Die Vorentwurfsplanung enthält grundsätzlich mehrere Varianten (ggfls. auch nach unterschiedlichen Zielsetzungen).

Bei dem Projekt A1 (Umfeld Steinhäuserzentrum, Verbesserung Verkehrssituation Benrather Str.) sind nach derzeitigem Stand als Zielrichtungen geplant: Verlagerung oder Beibehaltung der Bushaltestellenlage bei Verbesserung der Ausstattung, Beibehaltung der jeweils 2 Fahrspuren oder Verringerung auf 1 Spur.

Bei dem Projekt A2 ( Verbindung Poststraße-Fußgängerzone) sind nach derzeitigem Stand als Zielrichtungen geplant: Möglichkeit der Einrichtung einer breiten Fußgängerfurt von der Mittelstraße Richtung Stadtpark oder Beibehaltung der 2 vorhandenen Furten, Möglichkeit der Fußgängerquerung dort in einem Zug, Beibehaltung der Fußgängerbrücke über die Itter an der Stadthalle oder Erneuerung, Einrichtung einer beampelten Fußgängerfurt an der Poststraße und die dazu eventuell zu schaffenden verkehrsabwickelnden Voraussetzungen (Wegfall der Fußgängerampel 50m westlich, Änderung von Ampelschaltungen an der Einmündung Bahnhofsallee).

In der Vorentwurfsplanung werden diese Varianten untersucht, wobei die Aspekte der Verkehrsabwicklung (Ampeln) jeweils mit betrachtet werden. Als Ergebnis würden diese Varianten mit Ihren Vor- und Nachteilen dargestellt, bewertet und eine Empfehlung ausgesprochen.

 

Der Beschluss ist für die einzelnen Projekte derzeit in nachfolgendem Umfang erforderlich:

 

  1. A1 Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Straße

Es muss eine Vorentwurfs- und anschließend eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erstellt werden. Beide Planungsstufen werden der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Haushalt 2015 sind 60.000€ dafür eingeplant.

 

  1. A2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone

Es muss eine Vorentwurfs- und anschließend eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erstellt werden. Beide Planungsstufen werden der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Haushalt 2015 sind 57.000€ dafür eingeplant.

 

  1. A4 Gabelung – Übergang in die Fußgängerzone

Es muss eine Vorentwurfs- und anschließend eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erstellt werden. Beide Planungsstufen werden der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Haushalt 2015 sind 11.000€ dafür eingeplant.

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

 

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

128.000,-

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Finanzmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 in o.a. Höhe enthalten

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete