Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgesehenen Materialien und
Farbauswahl sowie die beiden straßenseitigen Gebäudefassaden zustimmend zur
Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Kaufvertrag vom 23.05.2014 hat die Stadt Hilden das Grundstück
Heiligenstraße 13 verkauft, damit auf diesem Grundstück unter Einbezug des
Grundstücks Am Kronengarten 2 ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet wird.
In dem Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer, die Materialien, die
Farbauswahl sowie die Ansichten der beiden straßenseitigen Gebäudefassaden der
Neubaumaßnahme dem Stadtentwicklungsausausschuss zur Abstimmung vorzulegen.
Basis der Gestaltung der straßenseitigen Gebäudefassaden müssen die im Rahmen
des Investorenauswahlverfahrens eingereichten Fassadenvorschläge sein. In der
darauf aufbauenden weiteren Planung dürfen die Gebäudefassaden „in dem Umfang
geändert werden, soweit ihr Charakter bestehen bleibt“.
Neben der Entwicklung der Wohnungsgrundrisse hat auch die Berücksichtigung der
Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zu einer
Fortentwicklung der Gestaltung der Gebäudefassaden geführt. Da das
Baugrundstück teilweise im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung
Innenstadt liegt, hat das LVR-Amt angeregt, „dass die zum Kronengarten gewandte
Fassade in irgendeiner Weise rhytmisiert wird und auf diese Weise die
Maßstäblichkeit der Umgebung aufgreift“.
Die als Anlage beigefügten Ansichten sind in Zusammenarbeit von dem
Architekturbüro pagelhenn, der Unteren Denkmalbehörde, der Unteren Bauaufsichtsbehörde
sowie dem Planungs- und Vermessungsamt entwickelt worden:
1. Es wird weiterhin nur mit einem Material für die Fassade gearbeitet werden, nämlich Putz.
2.
Für die Struktur sorgt eine Differenzierung der
Putztechnik.
Attika und Brüstungsbänder werden glatt verputzt („Feinputz“), während die
Fensterzwischenräume in allen Stockwerken mit einem rauen Putz („Besenstrichputz“)
versehen werden.
Die Streichrichtung des Besenstrichputzes soll horizontal sein.
3. Die Farbe soll für alle Putzflächen die gleiche sein, nämlich Perlweiß (ähnlich RAL 1013).
4.
Die Fenster werden – abhängig vom dahinter
liegenden Raum – in drei Formaten ausgeführt.
Die Fensterprofile sind leicht hervorstehend geplant. Sie sollen einen glatten
Putz (Feinputz) erhalten.
Die Fensterbänder werden durch leicht hervorstehende Gesimsbänder (Putzprofile)
eingerahmt.
5. Im Erdgeschoss soll die Glasfassade des gewerblichen Bereichs weiterhin teils mit bunten Elementen aufgelockert werden, deren Farben sich aus der Umgebung ableiten.
6. In den geschlossenen Bereichen der Erdgeschossfassaden soll komplett der Besenstrichputz verwendet werden, ebenfalls in horizontaler Streichrichtung. Hierbei wird dann der Besenstrichputz mit etwas tiefer liegenden Feinputzstreifen gegliedert, so dass der Eindruck einer Bossenfassade entsteht. Material und Farbe bleiben gleich.
7. Diese Art der Gestaltung soll das gesamte Erdgeschoss umfassen, nicht nur die Bereiche am Kronengarten.
Aus Sicht der Verwaltung werden mit der beigefügten
Gestaltung die städtebaulichen Ziele, die mit der Neubaumaßnahme verbunden
sind, erreicht. Die Ecke Heiligenstraße / Am Kronengarten wird durch den „Keil“
betont, der durch die gegenüber dem Erdgeschoss herausragenden beiden Obergeschosse
gebildet wird. Mit dem Gebäude und der Nutzung sowie Gestaltung des
Erdgeschosses wird ein Übergang zwischen Fußgängerzone und Fachmarkt-Zeile in
der Straße Am Kronengarten geschaffen.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung, das Material, die Farbauswahl und die
straßenseitigen Gebäudefassaden zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
gez.
B. Alkenings