Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfahlen (FSHG) sind Gemeinden verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Die als Anlage im Entwurf beiliegende 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes enthält eine Überprüfung und ggf. Anpassung und Aktualisierung der Angaben und grundlegenden Parameter des Brandschutzbedarfsplanes 2006. Betrachtet und überprüft wurden die Beschreibung und Analyse möglicher Gefahren innerhalb des Stadtgebietes unter Berücksichtigung der Verkehrswege, Gebietsnutzung und der Bebauung. Die aktuellen Rechtgrundlagen, die materielle und personelle Ausstattung der Feuerwehr im haupt- und ehrenamtlichen Bereich.
Auf der Basis des durch den Rat der Stadt Hilden im Jahre 2006 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes wurde eine Schutzzieldefinition mit Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad der Feuerwehr für Schadensfälle auf Grundlage einer Gefahrenanalyse definiert. Die Schutzzieldefinition bezieht sich auf die am häufigsten vorkommenden „kritischen“ Schadensereignisse und ist im Rahmen der vorgeschriebenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom Rat durch Beschluss zu bestätigen.
Unter Berücksichtigung des definierten Schutzzieles wird in einem Soll/Ist Vergleich die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung der Feuerwehr einschließlich Fahrzeuge und Gebäude der derzeitigen Situation gegenüber gestellt. Wesentliche Änderungen zum derzeitigen Brandschutzbedarfsplan gibt es nicht. Ein besonderes Augenmerk ist wie auch schon im Brandschutzbedarfsplan 2006 auf die Personalstärke und Verfügbarkeit des ehrenamtlichen Personals zu legen. Der demographischen Entwicklung muss hier mit einer langfristigen Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr entgegengesteuert werden.
Der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahre 2006 bezieht sich bei der Personalberechnung des hauptamtlichen Personals auf einen 24-Std.Dienst bei einer rechnerischen Arbeitszeit von 54 Wochenstunden inklusive Bereitschaftszeiten. Die gesetzliche Grundlage zur Abweichung von einer maximalen Arbeitszeit von 48 Wochenstunden inkl. Bereitschaftszeiten wird voraussichtlich zum 31.12.2016 beendet. Unter Berücksichtigung der Beendigung der sogenannten „Opt-Out-Regelung“ und der weiteren Personalentwicklung ist es notwendig, sieben Brandmeisteranwärterinnen / Anwärter für die Feuerwehr Hilden auszubilden.
Die oben genannten und weiteren erforderliche Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes sind in einer Prioritätenliste auf Seite 54 und 55 des Entwurfes des Brandschutzbedarfsplanes aufgelistet und beschrieben.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Personalkosten Feuerwehr |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
ab 2016/2017 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Frage
zusätzlicher Personalkosten ist abhängig vom Wegfall/Fortbestand der
Opt-Out-Regelung und aus heutiger Sicht noch nicht zu übersehen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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Planstelle(n): 7 Brandmeister-Stellen in den
kommenden Jahren |
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Vermerk Personaldezernent Die Planstellen müssten bei
Wegfall der bisherigen Opt-Out-Regelung in den kommenden Jahren sukzessive in
den Stellenplan aufgenommen werden. Zurzeit besteht hier noch kein konkreter
Handlungsbedarf. gez. Danscheidt |