Betreff
Zweckgebundene Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 50/030
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2015 veranschlagten Einzelzuschüsse an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt € 6.000,-- wie in Anlage 1 dargestellt zu verteilen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 18.12.2013, erhalten die Migrantenvereine für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation,

die im Strategiepapier Integration definiert sind, insgesamt 6.000,00 Euro an Einzelzuschüssen. Die Anträge dazu wurden von sechs Vereinen fristgerecht bis zum 15.01.2015 eingereicht. Drei Vereine beantragten keine Zuschüsse.

 

Das Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine mit der Zusendung des Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung und die entsprechende Frist hingewiesen.

 

In der Anlage 1 ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung eingegangenen Anträge beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu den kalkulierten Kosten und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten Zuschusses, außerdem auch jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro Verein und den Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel.

Insgesamt haben die Vereine Projekte und Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation € 19.870,-- benötigten. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt € 13.970,--.

 

In den Anlagen 1.1 – 1.19 sind die Anträge der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine konkret angestellt haben.

In manchen Anträgen sind die Planungen sehr konkret, in anderen Anträgen weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung dessen muss berücksichtigt werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der Integrationsrat letztlich beschließt, für die abschließende Planung eines Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist. Die Verteilung der Mittel wird nach dem Inhalt der Vorschläge angeregt, je konkreter die Planung eines Projekts dargestellt wurde, desto leichter fiel es, einen Zuschuss vorzuschlagen.

 

Für das Projekt „Literaturabend Lyrischer Herbst“ (Anlage 1.10) wurde keine Förderung vorgeschlagen, da das Projekt seitens der Verwaltung finanziell bereits durch einen Zuschuss des Kulturamts unterstützt wird.

 

Der Vorschlag der Verwaltung wurde am 20.01.2015 mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Da das Antragsverfahren überwiegend digital und per Email abgewickelt wurde, tragen die in der Anlage beigefügten Anträge keine Unterschrift. Die Anträge liegen dem Integrationsbüro jedoch auch unterschrieben im Original vor.

 

Gez. Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0505011000

Hilfen zur Integration

531800

Zuschüsse

6.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete