12. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hilden (Hildener Obdachlosensatzung)
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung
im Sozialausschuss und im Haupt-und Finanzausschuss die Nutzungsgebühren
für Notunterkünfte für Obdachlose der Stadt Hilden zu erhöhen und die
Satzung dementsprechend zu ändern.
Erläuterungen und Begründungen:
Die städtischen Notunterkünfte sind für die Unterbringung von
obdachlosen Personen vorgesehen.
Zurzeit hält die Stadt Hilden Notunterkünfte für Obdachlose an folgenden
Standorten vor:
- Hegelstraße 31
- Oststraße 73
- Oststraße 75
Laut Gebührensatzung aus dem Jahr 2007 werden zurzeit pro qm 4,40 € an Gebühren erhoben.
Im Zeitraum 2005 bis 2014 wurden im Bereich angemessene Kosten der
Unterkunft im SGB XII und im SGB II die Kosten der Unterkunft von 277 € auf 306 € für eine Einzelperson
angehoben.
Dies entspricht einer Steigerung von 10, 5%.
Auch die Unterhaltungskosten für die Bereitstellung von Notunterkünften
sind in diesem Zeitraum gestiegen. Dies macht eine Anpassung der Gebühren, die
für die Nutzung der Unterkünfte erhoben werden, notwendig. Eine Steigerung
analog zu den Kosten der Unterkunft im SGB XII/SGB II ist moderat und
vertretbar.
Bezogen auf die Hildener Notunterkünfte heißt das:
Aktuell 4,40 €/pro qm davon 10,5% = 0, 46 €, dies würde bedeuten die
Benutzungsgebühr würde auf 4,86 € Â
gerundet auf 4,90 €/pro qm steigen.
Bei einem jährlichen Benutzungsgebührenvolumen für die
Obdachlosenunterkünfte bei Vollbelegung der Unterkünfte in Höhe von 35.000 € jährlich würde dies zu einer Ertragssteigerung von ca. 3.500€
führen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 |
Hilfen für Wohnungslose |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrertrag entsteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1008013000 |
Verw./Betrieb Unterkünfte/Einricht. Obdachlose |
433010 |
Benutzungsgebühren Obdachlosenunterkünfte |
+3.500,-
€ |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Der Mehrertrag wird über die Änderungsliste
in den Haushalt 2015 aufgenommen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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