Betreff
Erhöhung der Nutzungsgebühren der Notunterkünfte für Obdachlose der Stadt Hilden
12. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Hilden (Hildener Obdachlosensatzung)
Vorlage
WP 14-20 SV 50/029
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt-und Finanzausschuss die Nutzungsgebühren für Notunterkünfte für Obdachlose der Stadt Hilden zu erhöhen und die Satzung dementsprechend zu ändern.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die städtischen Notunterkünfte sind für die Unterbringung von obdachlosen Personen vorgesehen.

 

Zurzeit hält die Stadt Hilden Notunterkünfte für Obdachlose an folgenden Standorten vor:

 

  • Hegelstraße 31
  • Oststraße 73
  • Oststraße 75

 

Laut Gebührensatzung aus dem Jahr 2007 werden zurzeit pro qm 4,40 € an Gebühren erhoben.

 

Im Zeitraum 2005 bis 2014 wurden im Bereich angemessene Kosten der Unterkunft im SGB XII und im SGB II die Kosten der Unterkunft von 277 € auf 306 € für eine Einzelperson angehoben.

 

Dies entspricht einer Steigerung von 10, 5%.

 

Auch die Unterhaltungskosten für die Bereitstellung von Notunterkünften sind in diesem Zeitraum gestiegen. Dies macht eine Anpassung der Gebühren, die für die Nutzung der Unterkünfte erhoben werden, notwendig. Eine Steigerung analog zu den Kosten der Unterkunft im SGB XII/SGB II ist moderat und vertretbar.

 

Bezogen auf die Hildener Notunterkünfte heißt das:

 

Aktuell 4,40 €/pro qm davon  10,5% = 0, 46 €, dies würde bedeuten die Benutzungsgebühr würde auf  4,86 €   gerundet auf  4,90 €/pro qm  steigen.

 

Bei einem jährlichen Benutzungsgebührenvolumen für die Obdachlosenunterkünfte bei Vollbelegung der Unterkünfte in Höhe von 35.000 € jährlich würde dies zu einer Ertragssteigerung von ca. 3.500€ führen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801

Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrertrag entsteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1008013000

Verw./Betrieb Unterkünfte/Einricht. Obdachlose

433010

Benutzungsgebühren Obdachlosenunterkünfte

+3.500,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Der Mehrertrag wird über die Änderungsliste in den Haushalt 2015 aufgenommen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete