Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2015 ff. in der vorgelegten Fassung.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.12.2014 wurde die erste Entwurfsfassung des dritten Hildener Kinder- und Jugendförderplanes für die Jahre 2015 ff. vorgelegt, um eine fristgerechte Fortschreibung des zweiten Kinder- und Jugendförderplanes zu ermöglichen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden gebeten, eventuelle Änderungs- und Ergänzungswünsche, Anregungen und Hinweise möglichst bis zum 15.01.2015 mitzuteilen, damit eine entsprechende Aufbereitung für die Beratung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen kann.

 

Die Jugendförderung ist entsprechend den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine Pflichtleistung. Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan legt fest, welche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der kommunalen Gestaltungsmöglichkeit durchgeführt und unter Berücksichtigung von Landeszuschüssen, Eigenmitteln der Träger und den städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden sollen. Der Kinder- und Jugendförderplan trägt damit dazu bei, allen Einrichtungen und Trägern eine Planungssicherheit zu geben und die Strukturen der verbandlichen Jugendarbeit, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit abzusichern.

 

I.        Änderungen aufgrund von Hinweisen und Stellungnahmen in der Sitzung des JHA am 11.12.2014

 

Die Verwaltung hat aufgrund der Hinweise, Stellungnahmen und Diskussionsergebnisse in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses weitere Gespräche mit unterschiedlichen Beteiligten geführt:

 

-        mit der Leitung des Jugendtreffs „Sonderbar“ der ev. Kirche zur Profilergänzung und Angebotserweiterung

-        mit Herrn Wannhof als Vertreter der KJG zur Beteiligung der Jugendverbände

-        mit Mitgliedern des Jugendparlamentes zur Gestaltung von Treffmöglichkeiten

-        mit dem Fraktionsvorsitzenden der Bürgeraktion, Herrn Reffgen und Frau Kittel als Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu der von der Fraktion BA in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgetragenen Stellungnahme.

 

Daraus haben sich folgende Vorschläge zu einer Veränderung der bereits vorgestellten Maßnahmenplanung ergeben, die nunmehr in der zweiten Entwurfsfassung  des Kinder- und Jugendförderplanes integriert worden sind:

 

1.    Kontrakt mit der ev. Kirche für den Jugendtreff „Sonderbar“

Die vorgesehene Entwicklung von Bildungspartnerschaften mit den Grundschulen im Sozialraum wird vorerst zurückgestellt und modellhaft in anderen Sozialräumen gestaltet. Durch den Verzicht auf dieses auch zeitintensive Modul wird es der Jugendeinrichtung „Sonderbar“ möglich, die Öffnungszeiten zu erweitern und das Angebot des offenen Treffs auf die Altersgruppe 14+ zu konzentrieren. Die Sonderbar soll zudem auch zu einer besonderen Anlaufstelle und Treffpunkt für die Mitglieder des Jugendparlamentes gestaltet werden. Das Jugendparlament soll als Multiplikator zur Etablierung der Sonderbar und durch Ideen und Impulse zur Weiterentwicklung der Angebote dieser Einrichtung beitragen. Daraus kann sich auch ergeben, dass Räume der Einrichtung temporär für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die in Eigenverantwortung von Jugendparlamentariern organisiert und betreut werden. Mittelfristig soll dort auch die monatliche große Jupa-Sitzung stattfinden mit anschließender „tagespolitischer Talkrunde“.

 

2.    Offene Kinder-und Jugendarbeit in Kinder- und Jugendzentren

Die intensive Diskussion mit den Mitgliedern des Jugendparlamentes hat ergeben, dass folgende Vorstellungen und Wünsche der Jugendlichen bestehen:

 

-        Disco, Party und Eventmöglichkeiten

-        Jugendgerechte öffentliche Plätze für Treffmöglichkeiten bereitstellen

-        Etablierung des Jugendtreffs „Sonderbar“

-        Modernes Jugendcafé mit umfangreichen Öffnungszeiten und keinem Verzehrzwang in zentraler Lage.

 

Die Veranstaltung zusätzlicher Partys und Stufenfeten ist bereits im Kinder- und Jugendförderplan enthalten. Dazu gehören auch „Sportevents“ in Sporthallen. Die Vorschläge des Jugendparlamentes zur Umgestaltung des Holterhöfchens sind ebenfalls in der Beratung. Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, Kostenschätzungen zu den einzelnen Planungsideen zu ermitteln. Die Weiterentwicklung und Etablierung „Sonderbar“ wurde bereits unter Punkt 1 beschrieben und wird als Änderung im Kinder- und Jugendförderplan integriert. Ein Jugendcafé nach den Vorstellungen des Jugendparlamentes mit umfangreichen Öffnungszeiten kann von der Verwaltung nicht geschaffen werden. Nach Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplanes werden Gespräche mit den Gastronomen aufgenommen, um Voraussetzungen für Angebote im Sinne der Jugendlichen zu klären. Sofern Initiativen junger Menschen entstehen, die ernsthaft einen Jugendtreff eigenverantwortlich und dauerhaft organisieren und betreuen wollen, wird das Fachamt mit anderen Dienststellen eine qualifizierte Beratung und Unterstützung der Initiative gewährleisten, um die Realisierungsvoraussetzungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen für alle Beteiligten zu klären.

Das Ergebnis des Informationsaustausches mit den Mitgliedern des Jugendparlamentes am 08.01.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Mit diesen dargestellten Änderungen wird den Ergebnissen der erfolgten Gespräche und den Hinweisen und Stellungnahmen in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses Rechnung getragen.

 

II.        Schriftliche Stellungnahmen und Ergänzungen nach der Sitzung des JHA am 11.12.2014

 

Nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gingen folgende Stellungnahmen und ergänzende Änderungen ein:

 

-        Ergänzungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2015

-        Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 02.02.2015

-        Stellungnahme der KjG St. Konrad vom 02.02.2015

 

Sie sind als Anlage beigefügt.

 

a)    Ergänzungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2015


Stellungnahme der Verwaltung

 

1.    Erweiterung des Angebotes im päd. Zentrum Holterhöfchen um Sportangebote

Sport und Bewegung stehen ganz oben auf der Beliebtheitsskala der Kinder und Jugendlichen. Auf die Frage „Neben der Schule – welche Themen wünscht du dir an einer coolen Schule?“ stand dieser Wunsch mit 59,62% an erster Stelle. Dieses Ergebnis der Schülerbefragung 2013 hat die Verwaltung bereits in den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen und darauf verwiesen, dass sich die Weiterentwicklung des pädagogischen Zentrums am Campus Holterhöfchen daran orientiere (vgl. S. 54/55). Bereits im laufenden Kinder- und Jugendförderplanverfahren wurde die Konzeption des pädagogischen Zentrums im Sommer 2013 dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Sport vorgestellt (siehe WP 09-14 SV 51/244). Das Ziel, mehr Bewegung in den Schulalltag zu integrieren, wurde dort unter Federführung des Sportbüros bereits benannt. Zurzeit arbeitet das Team des pädagogischen Zentrums an der Modifizierung und Differenzierung des Grundkonzeptes. Erlebnispädagogische Bewegungsangebote werden hier ihre Berücksichtigung finden. Der Text im Entwurf wurde entsprechend ergänzt.

 

2.    Vermehrter Einsatz des Spielmobils in den Sommerferien

Im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes wurde auf Seite 38 darauf verwiesen, dass Spielmobil-Einsätze in den Ferienzeiten aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen nur bedingt zu realisieren sind. Der Bedarf ist von der Verwaltung demgegenüber durchaus erkannt worden. Deshalb ist geplant, das Spielmobil ab 2016 auch in der Sommerferienzeit einzusetzen. Durch eine Verschiebung der zeitlichen Einsätze soll eine Kostenneutralität erreicht werden.

 

3.    Schaffung eines Angebotes für Kinder und Jugendliche im Hildener Westen

Im Hildener Westen gibt es kein Jugendzentrum. In der Vergangenheit kümmerte sich die Aufsuchende Jugendarbeit deshalb verstärkt um diesen Stadtteil und pflegt zum Beispiel den Kontakt zur der sich regelmäßig treffenden Skater- und BMX-Clique. Außerdem fährt das Spielmobil den Hildener Westen an (so gab es zum Beispiel Ende 2014 einen großen Spielmobil-Einsatz zum Weltkindertag auf Spielplatz Walter-Wiederhold-Straße).

In Relation zu allen anderen Stadtteilen hat der Hildener Westen mit 240 Kinder- und Jugendeinwohnern den geringsten Anteil an Jugendeinwohnern. Dies sind etwa 5,2% der Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen dieser Alterskohorte im Stadtgebiet:

 

 

Nord

Ost

Süd

West

Mitte

JEW

10-18 Jahre

absolut

 

1655

 

523

 

1390

 

240

 

830

In Prozent

35,7

11,3

30,0

5,2

17,9

 

 

Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan wird deshalb auf Seite 115 aufgeführt, dass der Hildener Westen weiterhin von der Aufsuchenden Jugendarbeit betreut werden wird.

Die 2013 durchgeführte Schülerbefragung ergab, dass die Kinder und Jugendlichen im Hildener Westen mehr Zeit als der Durchschnitt im Trampolino, auf der Kartbahn und auf dem BMX-Platz verbringen. Davon abgesehen ist die Anbindung in andere Stadtteile gut und die Stadtmitte schnell erreicht. Danach befragt, wo ein Jugendzentrum liegen sollte, sprachen sich die Kinder und Jugendlichen des Westens deutlicher für die Stadtmitte aus als für den eigenen Stadtteil:

 

Wo sollte der Jugendtreff liegen?

 

Hilden Gesamt (N: 1614)

Hilden West (N: 129)

In meinem Stadtteil

23,01 %

18,35 %

Zentral  in der Stadtmitte

17,74 %

24,77 %

Ist mir egal

51,57 %

47,71 %

Gerne weiter weg

7,69 %

9,17 %

 

 

4.    Anpassung der Öffnungszeiten der Jugendeinrichtungen an den Bedarf

5.    Probeweise Öffnung der Jugendeinrichtungen auch am Wochenende

Bedarfsgerechte Öffnungszeiten waren im Kinder- und Jugendförderplanverfahren ein wichtiges Thema. Im aktuellen Plan wird auf die Thematik ab Seite 49ff ausführlich eingegangen. Sowohl Erweiterungen, als auch Verschiebungen der Öffnungszeiten nach hinten sind in den Jugendeinrichtungen ab Sommer 2015 vorgesehen (vgl. Seite 51). Die Erfahrung der Fachkollegen, die Rückmeldungen aus der Schülerbefragung und die Rückmeldung des JUPAs haben aber auch gezeigt, das gezielte Angebote und Projekte neben der klassischen OT zunehmend gefragt sind. Gerade am Wochenende wird dem mit Erfolg Rechnung getragen. Aktuell bietet das JAW an 45 Samstagen im Jahr Programm für 8-16jährige an. Das Area51 bietet an 18-20 Samstagen im Jahr Abendveranstaltungen an (Filme, Konzerte, Disco). Der Abenteuerspielplatz hat samstags eine Sommeröffnungszeit von 13-16 Uhr. Der Jugendtreff St. Konrad, der Jugendclub Mühle und die SonderBar bieten bisher vereinzelt Aktionen an Wochenenden an. Mit beiden Trägern wird erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Öffnungszeiten am Wochenende möglich werden können. Freitags haben künftig alle Hildener Einrichtungen (bis auf das JAW) geöffnet, das Area51 sogar bis 21:00 Uhr.

 

6.    Aufnahme des ESF-Modellprogramms JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in den Kinder- und Jugendförderplan

Im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit bilden die über 15-jährigen die Hauptzielgruppe. Es ist nunmehr davon auszugehen, dass das in der ursprünglichen Fassung des Kinder- und Jugendförderplanes angekündigte Projekt ZAG „Zukunft aktiv gestalten“ aufgrund der vorliegenden vorläufigen Bewilligung der ESF-Mittel tatsächlich durchgeführt werden kann. Das Projekt unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht mehr an Schule gebunden sind, aber auch nicht in Ausbildung stehen oder an berufsbildenden Maßnahmen teilnehmen. Die Stadt Hilden wird voraussichtlich für den Zeitraum von vier Jahren jährlich 62.500 € erhalten.

 

b)    Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 02.02.2015 zum Entwurf des 3. Kinder- und Jugendförderplanes

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen der SPD-Fraktion zur Seite 11 ff

 

Grundsätzlich sind die Maßnahmen, die auch im fortgeschriebenen Jugendförderplan weiterverfolgt werden, in die Maßnahmenplanung integriert worden. Im Jahresprogramm des Amtes für Jugend, Schule und Sport werden die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der Zielplanung aufgeführt. Dieses Programm wird jährlich dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Zudem ist die Bilanz im Entwurf des Jugendförderplanes um zusätzliche Hinweise ergänzt worden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen der SPD-Fraktion zur Seite 37

 

Offene Jugendarbeit in den Häusern ist auch künftig sinnvoll und möglich. Tenor dieses Kinder- und Jugendförderplanes 2015ff ist deshalb, das Profil der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung sowohl im Zusammenspiel mit Schule, als auch unabhängig von Schule zu schärfen. Exemplarisch wird dies deutlich bei dem Thema Öffnungszeiten (Seite 49ff.) sowie Angebote und Projekte (Seite 52ff.). Bisher sind die freien Träger in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht planvoll in die Zusammenarbeit mit „ihren“ Schulen im Sozialraum eingebunden, es gibt lediglich Gelegenheitskooperationen. Durch ein modellhaftes Vorgehen und kontinuierliche Hilfestellung des Fachamtes soll es gelingen, die Zusammenarbeit mit Schule zu einem selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Arbeit zu machen, von dem die Kinder ganzheitlich profitieren.

 

Die Kooperationen sollen den Zentren der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch dahingehend nützen, dass Kinder Orte kennenlernen, an denen sie sich perspektivisch auch in ihrer Freizeit aufhalten können und Ansprechpartner haben, die schulübergreifend für sie da sind. Es fördert darüber hinaus das „eingebunden sein“ in ein zunehmend ganzheitlicher agierendes „inklusives“ System Schule.

 

Ein breit angelegter Prozess zu den Möglichkeiten und Perspektiven der offenen Kinder- und Jugendarbeit findet über die Qualitätsentwicklung nach §79a (vgl. Seite 116ff) bisher und auch perspektivisch in den extra hierfür eingerichteten Qualitätszirkeln statt. Maßgeblich zu den in diesem Kinder- und Jugendförderplan verankerten Maßnahmen für den nicht auf Schule bezogenen Freizeitbereich hat der  „Qualitätszirkel Offene Kinder- und Jugendarbeit“ beigetragen. Dieser soll zukünftig fortgeführt werden. Weitere Qualitätszirkel in den Handlungsfeldern der Jugendhilfe sollen folgen (vgl. Maßnahmenplanung Qualitätsentwicklung, Seite 122).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen der SPD-Fraktion zur Seite 38

 

Jugendreisen finden aus folgenden Gründen nicht mehr in Trägerschaft der Stadt bzw. des Jugendzeit e.V. statt:

-       die Nachfrage ist erheblich zurückgegangen. Die bisherige Kostendeckung des Angebotes kann nicht mehr gewährleistet werden.

-       Jugendgruppen buchen verstärkt im Internet. Hier werden die nur marginal pädagogisch begleiteten Reisen mit viel Freiraum und wenig Betreuung gesucht.

-       Für die jüngere Zielgruppe im Grundschulbereich kommen Ferienreisen noch nicht in Frage. Hier sind die Angebote Abenteuersommer, starke Zeiten, etc. feste Bestandteile des Kinderferienprogramms, die sehr stark nachgefragt werden.

 

Angebote für 12-16 jährige in den Ferien gibt es bereits seit einigen Jahren. Es sind dies zum Beispiel die Aktionswochen in den Sommerferien. Diese bieten Tagesaktionen und Ausflüge an, die auch einzeln gebucht werden können. Insgesamt wird in dem Handlungsfeld „Ferienbetreuung“ bedarfsorientiert agiert. So können Angebote in den Sommerferien kurzfristig eine andere Ausrichtung erfahren, wenn sie den Nerv der Zielgruppe nicht treffen, oder anderes sich besonders bewährt.

 

Neu hinzukommen soll auch ein Angebot ab 14 Jahren, in dem probiert werden soll, die älteren Jugendlichen anzusprechen, die in den Sommerferien nicht wegfahren (können).

 

Die Änderung ist in den Entwurf des Kinder- und Jugendförderplanes aufgenommen worden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen der SPD-Fraktion zur Seite 62

 

Die Kooperation mit den Grundschulen soll sich auf die vierten Klassen (9 bis 10 Jahre) konzentrieren. Die klassische „OT“ soll flächendeckend auf das Alter 10+ ausgerichtet werden. Mit jedem Träger werden vor diesem Hintergrund individuelle Vereinbarungen getroffen. Der Abenteuerspielplatz ist kein klassisches Jugendzentrum und von der Regelung ausgenommen. Die jüngere Zielgruppe bis 9 Jahre bewegt sich erfahrungsgemäß noch nicht so eigenständig und sicher im Sozialraum, dass die offenen Türen eine Option sein können.

Die jüngeren Kinder (und deren Eltern) sollen aber die Möglichkeit haben, an gezielten Angeboten teilzunehmen und darüber hinaus auch die Einrichtungen kennenzulernen. Angebote und Projekte sind ohnehin ein wichtiges Standbein der Kinder- und Jugendzentren. Die SonderBar hat spezielle Kindercafés, der Jugendtreff am Weidenweg ein Monatsprogramm für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren, auch die anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen bieten Programm für Jüngere an. So erfolgt ein schrittweises Kennenlernen der Jugendtreffs.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen der SPD-Fraktion zur Seite 129 ff

 

Der Kinder- und Jugendförderplan 20155 ff stellt die Handlungsgrundlage für die vorgeschlagenen und dargestellten Kontrakte mit den freien Trägern dar. Nach erfolgtem Beschluss werden die Kontraktänderungen und Neukontrakte vorbereitet und mit den Trägern abgestimmt und zur Beratung und Beschlussfassung im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Damit sind Verschiebungen der in den Produkten enthaltenen finanziellen Mittel verbunden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Erst dann sind entsprechende einrichtungsbezogene Darstellungen der finanziellen Aufwendungen abschließend möglich. Eine solche Darstellung wird ebenfalls in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgelegt.

 

c)    Stellungnahme der KjG St. Konrad vom 02.02.2015

 

Anmerkungen der Verwaltung

 

A. Allgemeines Jugendverbandswesen

Anfragen eines Jugendverbandes nach mehr Beteiligung  sind in den vergangenen Jahren nicht an das Fachamt herangetragen worden. Um wieder mehr Anbindung an die örtlichen Jugendhilfestrukturen zu erreichen, ergriff die städtische Jugendförderung Anfang 2014 die Initiative und lud zu einem Netzwerktreffen der Jugendverbände ein. Das Gremium soll ein bis zweimal im Jahr tagen, wichtige Themen (nicht nur) für die Jugendverbandsarbeit aufgreifen und Bestandsaufnahmen erleichtern. Das „gesetzlich verbriefte Mitsprache- und Vertretungsrecht der Jugendverbände“ wird damit gewährleistet. Bisher fanden diese Vernetzungstreffen 2x statt und waren eher schlecht besucht: Am 31.03.2014 folgten 5 Verbände von 16 der Einladung. Ein zweites Treffen hat am 10.11.2014 stattgefunden - insgesamt folgten 3 Verbände der Einladung. Dieses  Vernetzungs, Beteiligungs- und Mitspracheangebot der Jugendförderung ist in die Maßnahmenplanung des Kinder- und Jugendförderplanes aufgenommen worden.

 

 

B. C. D. Finanzielle Förderung des Jugendverbandswesens

In der Maßnahmenplanung zum Kapitel IV.2 „Jugendverbände und Jugendgruppen“ wird zur Fördersumme nach den aktuellen Richtlinien festgehalten, dass die Summe je nach Antragsvolumen angepasst wird. Der öffentliche Jugendhilfeträger stellt somit sicher, dass die Sockelförderung  grundsätzlich an alle beantragenden Verbände gezahlt werden kann.

 

Die Angabe des Förderbetrages von 4.500,-- € in den Richtlinien ist nachrichtlich gemeint und soll als ein Orientierungswert verstanden werden. Es ist beabsichtigt, in der 2. Hälfte des Jahres 2015 mit allen Jugendverbänden einen eventuellen weiteren Änderungsbedarf der Richtlinien ausführlich zu erörtern.

 

Zur Abgrenzung der Posten Jugendparlament und Kinderparlament ist die Kostenträgerstruktur gewählt worden. Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss von 2013 beliefen sich die Summen der Personal- und Sachkosten auf 39.566,-- € für das Kinderparlament und 34.856,-- € für das Jugendparlament.

 

 

E. Kinder- und Jugendreisen

Jugendreisen finden aus folgenden Gründen nicht mehr in Trägerschaft der Stadt bzw. des Jugendzeit e.V. statt:

-       die Nachfrage ist erheblich zurückgegangen. Die bisherige Kostendeckung des Angebotes kann nicht mehr gewährleistet werden.

-       Jugendgruppen buchen verstärkt im Internet. Hier werden die nur marginal pädagogisch begleiteten Reisen mit viel Freiraum und wenig Betreuung gesucht.

-       Für die jüngere Zielgruppe im Grundschulbereich kommen Ferienreisen noch nicht in Frage. Hier sind die Angebote Abenteuersommer, starke Zeiten, etc. feste Bestandteile des Kinderferienprogramms, die sehr stark nachgefragt werden.

 

Funktionierende Jugendreiseangebote, die  Hildener Jugendverbände organisieren, werden von der Verwaltung ausdrücklich befürwortet und unterstützt. Der Vorschlag, mit allen Trägern und Organisationen, die Jugendreisen durchführen oder durchführen möchten, einen Informationsaustausch zu organisieren, wird aufgegriffen.

 

 

F. Zusammenarbeit KJG/Kinder- und Jugendtreff St. Konrad

Es handelt sich bei dem o.a. Zitat lediglich um eine Bestandsaufnahme, die vom damaligen Leiter der Einrichtung so formuliert wurde. In welcher Form und in welchem Umfang interne Kooperationen stattfinden, bleibt allein dem Träger überlassen.

 

 

G. Redaktionelles

-       Zu Seite 13: Ein JA bezieht sich auf die Planungsempfehlung „Weiterentwicklung der Einrichtungen vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen des GT.“ Hierzu sind unter „Bemerkungen“  mehrere Stichworte aufgeführt, die nicht abschließend gemeint sind. Zu den Wochenendöffnungen zählen auch Angebote und Aktionen. Allein der Jugendtreff am Weidenweg hat in 2014 an 45 Samstagen Programm für 8-16jährige angeboten.

-       Zu Seite 47: Es sollte herausgestellt werden, welcher Prozentsatz der Kinder und Jugendlichen nicht bei beiden leiblichen Elternteilen wohnt (also alleinerziehendes Elternteil, Pflegeeltern oder anderes wohnen). Die missverständliche Darstellung ist im neuen Entwurf korrigiert worden.

-       Zu Seite 53: Es muss heißen: „die hauptsächlich unter §10, 3. AG-KJHG benannt und erläutert werden“.

-       Zu Seite 61: Es handelt sich nicht um ein jugendhilfeplanerisch begleitetes Konzept, sondern um ein Konzept des JAW im Hildener Süden, in dem die persönliche Einschätzung der Kollegen auf das eigene Angebot bezogen getroffen wurde. Das Konzept ist aufgrund seiner Klarheit und guten Umsetzung, starken Gemeinwesenorientierung und guten Kooperation mit den benachbarten Schulen in den Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen worden, nicht aufgrund der (für St. Konrad nicht zutreffenden) Analyse.

 

 

Sämtliche Änderungen sind im beigefügten Planentwurf an den unterstrichenen Stellen erkennbar. Sie finden sich auf den Seiten 12, 13, 15, 26, 30, 31, 35, 39, 40, 41, 51, 52, 53, 77, 78, 79, 81, 85 und 124 - 127 wieder.

 

Änderungen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurden alle Vorschläge und Handlungsempfehlungen des fortgeschriebenen Kinder- und Jugendförderplanes berücksichtigt.

 

Die von Anbeginn der Planungen praktizierte umfassende Beteiligung der Verantwortlichen und die damit verbundenen intensiven Diskussionen haben sich bewährt und die Qualität des Planwerkes entscheidend geprägt. Der fortgeschriebene Plan enthält Bewährtes, greift aber auch viele neue Entwicklungen auf und setzt einen deutlichen Akzent auf flächendeckende, sozialraumorientierte Jugendangebote. Die Hildener Jugendförderung ist facettenreich und orientiert sich an der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Im Vergleich zu anderen Städten ist es ein attraktives Angebot, das mit der Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss allen Trägern und Einrichtungen eine grundsätzliche finanzielle Absicherung bietet. Jugendförderung ist und bleibt ein dynamischer Prozess. Der fortgeschriebene Plan bietet eine solide Grundlage für eine anforderungsgerechte und qualitativ gute Weiterentwicklung.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060107  060201

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete