Betreff
Jahresbericht des Behindertenbeirates 2014
Vorlage
WP 14-20 SV 50/024
Aktenzeichen
III/50- Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2014 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der 1976 gegründete Behindertenbeirat bildet die Dachorganisation für Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u.ä. der Menschen mit Behinderungen.

 

Bereits im Jahr 2007 wurde zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Besonderer Wert wurde auf die Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die Funktion des Behindertenbeirates als deren Ansprechpartner gelegt.

Mobilitäts-, Sinnes- und Sehbehinderungen werden in der Zielvereinbarung hinsichtlich der Barrierefreiheit in öffentlich und soweit möglich privaten Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr und den Ämtern der Stadtverwaltung beachtet.

In der Tätigkeit des Behindertenbeirates findet das seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen  über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bereits Berücksichtigung. Für Hilden bedeutet diese Konvention eine konsequente Fortsetzung der ohnehin seit 1976 geleisteten Arbeit mit höherer Rechtsverbindlichkeit.

Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen ist wesentliches Ziel der Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeirat und Stadt. Diese „Inklusion“ zu erreichen, erfordert eine gemeinsame Bewusstseinsbildung, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Eine intensive Vernetzung zwischen dem Behindertenbeirat und allen Ämtern der Stadtverwaltung garantiert eine Weiterentwicklung im Sinn der Inklusion durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2014 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Birgit Alkenings