Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der 1976
gegründete Behindertenbeirat bildet die Dachorganisation für Vereine, Verbände,
Selbsthilfegruppen u.ä. der Menschen mit Behinderungen.
Bereits im Jahr
2007 wurde zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden eine Zielvereinbarung
abgeschlossen. Besonderer Wert wurde auf die Herstellung von Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen und die Funktion des Behindertenbeirates als deren
Ansprechpartner gelegt.
Mobilitäts-,
Sinnes- und Sehbehinderungen werden in der Zielvereinbarung hinsichtlich der Barrierefreiheit
in öffentlich und soweit möglich privaten Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr
und den Ämtern der Stadtverwaltung beachtet.
In der Tätigkeit
des Behindertenbeirates findet das seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik
Deutschland in Kraft getretene ÃœbereinkommenÂ
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bereits Berücksichtigung.
Für Hilden bedeutet diese Konvention eine konsequente Fortsetzung der ohnehin
seit 1976 geleisteten Arbeit mit höherer Rechtsverbindlichkeit.
Die
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen ist
wesentliches Ziel der Zusammenarbeit zwischen Behindertenbeirat und Stadt.
Diese „Inklusion“ zu erreichen, erfordert eine gemeinsame Bewusstseinsbildung,
damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt an allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. Eine intensive Vernetzung zwischen
dem Behindertenbeirat und allen Ämtern der Stadtverwaltung garantiert eine
Weiterentwicklung im Sinn der Inklusion durch eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit.
Der Bericht des
Behindertenbeirates für das Jahr 2014 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Birgit Alkenings