Betreff
Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/021
Aktenzeichen
IV66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz  die Errichtung einer Fahrradstation am S-Bahnhof Hilden Süd und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen sowie den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 226.600,00€ zu (In dem Betrag sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!).

 

Die Mittel werden im Haushaltsplan mit einem Haushaltsvermerk 6 versehen. Eine Mittelfreigabe über den Fachausschuss erfolgt erst, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt.

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 27.11.2014  (SV66/003/1) war die Verwaltung beauftragt worden, für die  Haushaltsplanberatungen 2015  §14-Unterlagen für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd zu erstellen.

 

Als Anlage beigefügt ist der Planentwurf für eine solche Anlage auf dem städtischen Grundstück. Im Einzelnen sind vorgesehen:

 

  • die Aufstellung von 48 abschließbaren Fahrradboxen
  • die Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage für insgesamt 32 Fahrräder
  • die Aufstellung von weiteren (nicht überdachten) Fahrradständern für 10 Fahrräder
  • die Anlegung einer gepflasterten, barrierefreien Wegeverbindung zwischen der Schützenstrasse und der Richrather Str sowie gepflasterte Stellflächen für die Fahrräder
  • die Anlegung von Vegetationsflächen (Rasenfläche und einzelne Baumpflanzungen)
  • Beleuchtung, Zaunanlage, Abfallbehälter, Poller etc.

 

Gemäß der ebenfalls als Anlage beigefügten Kostenberechnung ist für die Errichtung einer solchen Fahrradabstellanlage mit Gesamtkosten von insgesamt 226.600,00€ (einschließlich 6.600,00€ aktivierter Eigenleistungen) zu rechnen.

 

 

 

Für den Bau können Fördermittel (Zuschuss) beim Bund oder beim Land beantragt werden. Hier bestehen derzeit  die beiden folgenden Möglichkeiten:

 

1. Im Rahmen der  „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ wird in 2015 und 2016 die Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr gefördert.

Bei der geplanten Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd handelt es sich um eine solche Maßnahme. Voraussetzung für eine Förderung sind ferner das Vorliegen eines Radverkehrskonzeptes aus dem bereits Maßnahmen umgesetzt wurden sowie, das die für die Fahrradabstellanlage erforderlichen Grundstücke sich im öffentlichen Eigentum befinden. Auch diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Die Umsetzung dieser investiven Klimaschutzmaßnahme wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.

Förderanträge für die Bezuschussung solcher Stationen können im Zeitraum vom 1.Januar bis 31. März 2015 und 1.Januar bis 31. März 2016 gestellt werden.

Somit  sind die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, für den Bau einer Fahrradabstellanlage Fördermittel zu erhalten. Damit könnte dann auch die Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden erfolgen.

 

2. Im Rahmen der „Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten Gemeinden und Kreisen des Landes NRW“ besteht ebenfalls die Möglichkeit Fördermittel für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage zu beantragen.

Die an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd geplante Fahrradabstellanlage erfüllt die in der Richtlinie genannten Zuwendungsvoraussetzungen.

Das Fördervorhaben kann 5 Jahre im Voraus spätestens jedoch bis zum 1.Juni des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginns vorausgehenden Jahres bei der jeweiligen Bezirksregierung angemeldet werden (d.h. bei Antragstellung bis 01.06.2015 und positivem Bescheid frühester Maßnahmenbeginn in 2016).

Die Höhe der Fördersätze und etwaige Schwerpunkte der Förderung werden von dem für Verkehr zuständigen Ministerium im Vorfeld der Aufstellung eines Förderprogramms festgelegt. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 80%.

 

Hinweis: Wenn die Finanzmittel der nächsten Jahre im Produkt 120101 nicht um o.a. 220.000€ abzüglich Fördermittel erhöht werden sondern unverändert bleiben, so müßten Maßnahmen in der Straßenunterhaltung entsprechend reduziert werden.

 

 

 

 

Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

Fahrradabstellanlage S-Bahn Hilden Süd

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010   

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

096010

Zugänge AiB Infrastruktur (neu)

226.600,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel für die Errichtung der Fahrradabstellanlage sind im Haushaltsplanentwurf 2015 nicht enthalten.

Es bestehen Fördermöglichkeiten über Bundes- bzw-  Landesmittel. (siehe Erläuterungen in der SV)

 

Vermerk Kämmerer

Die Mittel sind im Entwurf 2015 nicht enthalten.

Auch wenn es von Dritten Zuschüsse gibt, so muss der Unterschiedsbetrag über Kredite finanziert werden. Außerdem belasten Zinsen und Abschreibungen (abzüglich Sopo’s) den Ergebnishaushalt. Von daher kann die Maßnahme nicht befürwortet werden!

Gesehen Klausgrete