hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die Errichtung einer Fahrradstation am
S-Bahnhof Hilden Süd und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen sowie den
ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 226.600,00€ zu (In dem Betrag sind die
aktivierten Eigenleistungen enthalten!).
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Die Mittel werden
im Haushaltsplan mit einem Haushaltsvermerk 6 versehen. Eine Mittelfreigabe
über den Fachausschuss erfolgt erst, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt.
Ãœber die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wirdÂ
im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 27.11.2014 (SV66/003/1) war die Verwaltung beauftragt worden, für die Haushaltsplanberatungen 2015 §14-Unterlagen für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden-Süd zu erstellen.
Als Anlage beigefügt ist der Planentwurf für eine solche Anlage auf dem städtischen Grundstück. Im Einzelnen sind vorgesehen:
- die Aufstellung von 48 abschließbaren Fahrradboxen
- die Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage für insgesamt 32 Fahrräder
- die Aufstellung von weiteren (nicht überdachten) Fahrradständern für 10 Fahrräder
- die Anlegung einer gepflasterten, barrierefreien Wegeverbindung zwischen der Schützenstrasse und der Richrather Str sowie gepflasterte Stellflächen für die Fahrräder
- die Anlegung von Vegetationsflächen (Rasenfläche und einzelne Baumpflanzungen)
- Beleuchtung, Zaunanlage, Abfallbehälter, Poller etc.
Gemäß der ebenfalls als Anlage beigefügten Kostenberechnung ist für die Errichtung einer solchen Fahrradabstellanlage mit Gesamtkosten von insgesamt 226.600,00€ (einschließlich 6.600,00€ aktivierter Eigenleistungen) zu rechnen.
Für den Bau können Fördermittel (Zuschuss) beim Bund oder beim Land beantragt werden. Hier bestehen derzeit die beiden folgenden Möglichkeiten:
1. Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ wird in 2015 und 2016 die Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr gefördert.
Bei der geplanten Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd handelt es sich um eine solche Maßnahme. Voraussetzung für eine Förderung sind ferner das Vorliegen eines Radverkehrskonzeptes aus dem bereits Maßnahmen umgesetzt wurden sowie, das die für die Fahrradabstellanlage erforderlichen Grundstücke sich im öffentlichen Eigentum befinden. Auch diese Voraussetzungen sind erfüllt.
Die Umsetzung dieser investiven Klimaschutzmaßnahme wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt.
Förderanträge für die Bezuschussung solcher Stationen können im Zeitraum vom 1.Januar bis 31. März 2015 und 1.Januar bis 31. März 2016 gestellt werden.
Somit sind die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, für den Bau einer Fahrradabstellanlage Fördermittel zu erhalten. Damit könnte dann auch die Umsetzung der ersten Maßnahme aus dem Klimaschutzkonzept für die Stadt Hilden erfolgen.
2. Im Rahmen der „Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten Gemeinden und Kreisen des Landes NRW“ besteht ebenfalls die Möglichkeit Fördermittel für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage zu beantragen.
Die an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd geplante Fahrradabstellanlage erfüllt die in der Richtlinie genannten Zuwendungsvoraussetzungen.
Das Fördervorhaben kann 5 Jahre im Voraus spätestens jedoch bis zum 1.Juni des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginns vorausgehenden Jahres bei der jeweiligen Bezirksregierung angemeldet werden (d.h. bei Antragstellung bis 01.06.2015 und positivem Bescheid frühester Maßnahmenbeginn in 2016).
Die Höhe der Fördersätze und etwaige Schwerpunkte der Förderung werden von dem für Verkehr zuständigen Ministerium im Vorfeld der Aufstellung eines Förderprogramms festgelegt. Der Förderhöchstsatz beträgt maximal 80%.
Hinweis: Wenn die Finanzmittel der nächsten Jahre im Produkt 120101 nicht um o.a. 220.000€ abzüglich Fördermittel erhöht werden sondern unverändert bleiben, so müßten Maßnahmen in der Straßenunterhaltung entsprechend reduziert werden.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen  ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und
Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Fahrradabstellanlage S-Bahn Hilden Süd |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010Â Â Â |
Verkehrsflächen und
Verkehrseinrichtungen |
096010 |
Zugänge AiB Infrastruktur
(neu) |
226.600,00€ |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Mittel
für die Errichtung der Fahrradabstellanlage sind im Haushaltsplanentwurf 2015
nicht enthalten. Es bestehen
Fördermöglichkeiten über Bundes- bzw-Â
Landesmittel. (siehe Erläuterungen in der SV) |
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Vermerk Kämmerer Die Mittel sind im Entwurf 2015 nicht
enthalten. Auch wenn es von Dritten Zuschüsse gibt,
so muss der Unterschiedsbetrag über Kredite finanziert werden. Außerdem
belasten Zinsen und Abschreibungen (abzüglich Sopo’s) den Ergebnishaushalt. Von
daher kann die Maßnahme nicht befürwortet werden! Gesehen Klausgrete |
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