Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss und der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (gemeinschaftliche
Sitzung am 12.03.2015) beschließen nach Vorberatung in den jeweiligen
Einzelausschüssen die Durchführung eines
Werkstattverfahrens zur Revitalisierung des Stadtparks und des
Fritz-Gressard-Platzes. Grundlage für die Durchführung dieses Verfahrens soll
die in der Anlage beigefügte Broschüre sein.
Erläuterungen und Begründungen:
(Im Rahmen dieser
Sitzungsvorlage sollen von der Politik die Grundlagen für die weitere Vorgehensweise
bei der Umsetzung des Projektes B1
beraten werden. Dabei ist vorgesehen in den Einzelausschusssitzungen des Stadtentwicklungsausschusses
(am 18.02.2015) sowie des
Ausschusses für
Umwelt- und Klimaschutz (am 19.02.2015) zunächst die vorgelegte Broschüre
inhaltlich zu diskutieren und ggfls. zuÂ
ergänzen. Nach dieser Vorberatung soll dann in der gemeinsamen Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutzes
(am 12.03.2015) eine Beschlussfassung über die Durchführung des
Werkstattverfahrens erfolgen.)
Der Rat der Stadt Hilden hat am 10.7.2013 nach Vorberatungen im Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss am 26.6.2013 einstimmig den Beschluss zum „integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden (IHK)“ gefasst.
In diesem Handlungskonzept ist u.a. auch das Projekt B1 Relaunch des Stadtparks und des Fritz-Gressard-Platzes enthalten. Die Verwaltung wurde beauftragt für dieses sowie für weitere Projekte aus dem IHK Einzelförderanträge bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Bezüglich des Projektes B1 wurde vorerst die Durchführung eines Planungswettbewerbs (Werkstattverfahren) beantragt. Im November 2014 hat die Stadt Hilden den Zuwendungsbescheid für die beantragten Maßnahmen erhalten. Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/011 wurde gleichfalls die Aufhebung des Haushaltsvermerkes 6 sowie die vorzeitige Mittelfreigabe zur Weiterführung des IHK beantragt und in der Sitzung des Rates am 17.12.2014 u.a. für das Projekt B1 Relaunch des Stadtparks und des Fritz-Gressard-Platzes auch bewilligt.
Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind für die Durchführung eines Werkstattverfahrens (40.000€) sowie die anschließende Entwurfsplanung  (60.000€) Haushaltsmittel vorgesehen. Das Werkstattverfahren soll in der ersten Hälfte 2015 und die Entwurfsplanung anschließend in der 2. Hälfte 2015 erfolgen. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens wird das Ergebnis dann der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt (zunächst die Vorentwurfsplanung, nachfolgend die Entwurfsplanung mit den §14 Unterlagen). Erst danach werden die weiteren Aufträge mit den beschlossenen Planungszielen vergeben.
Somit liegen nunmehr die Voraussetzungen für den konkreten Projektauftakt vor.
Wie auch bei anderen Teilprojekten sind im IHK für das Projekt B1 erst allgemeine Ziele fixiert, welche im Rahmen der weiteren Planung zu konkretisieren sind. Gerade bei dieser Maßnahme sind sehr unterschiedliche Nutzungsansprüche und Restriktionen zu berücksichtigen. Insofern sind auch sehr unterschiedliche Lösungsansätze für diese Aufgabe denkbar. Es ist daher sinnvoll, dass sich unterschiedliche Betrachter (Planer) mit dieser Aufgabenstellung befassen. Das IHK schlägt deshalb auch vor „im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ein innovatives Gestaltungskonzept für den Stadtpark zu entwickeln, in dem die relevanten Zielgruppen und die Innenstadtbevölkerung an den Planungen intensiv beteiligt werden“ sollen.
Dies soll nicht in einem klassischen Planungswettbewerb mit strengen Reglementierungen und damit nur unter Begleitung/Beteiligung von Fachleuten erfolgen. Vielmehr ist ein „Planungswerkstattverfahren“ vorgesehen. Hiermit kann die angestrebte Einbeziehung der Nutzer etc. sichergestellt werden. In anderen Städten wurden mit einer solchen Vorgehensweise schon gute Gesamtergebnisse erzielt.
Für das Werkstattverfahren sollen 3 Büros zur Parallelbearbeitung beauftragt werden (Wettbewerbsgedanke, große Ideenbandbreite), so dass am Ende des Werkstattverfahrens 3 verschiedene Konzepte vorliegen. Aus den vorliegenden Entwürfen wählt die Empfehlungskommission einen Entwurf aus, der aus Ihrer Sicht als Grundlage für die weitere Planung als am besten geeignet erscheint.
Im Gegensatz zum klassischen Wettbewerb kann die Politik an der Werkstatt teilnehmen und sich dort auch einbringen. Über das Verfahren ist die maximale Bürgerbeteiligung gewährleistet, die Entscheidung trifft aber nachher -wie immer- die Politik.
Wie auch bei sonstigen Planungen ist es vorgesehen, dass die Verwaltung geeignete Büros auswählt. Dies erfolgt unter Hinzuziehung des schon beauftragten Projektsteuerers, der dazu (auch) Vorschläge zu machen hat, da dies u.a. auch sein Auftragsinhalt ist.
Für die Durchführung des Werkstattverfahrens wurde von der Verwaltung eine Broschüre zum Planungsgebiet Stadtpark/Fritz Gressard Platz erstellt, in der die Grundlagen aus dem IHK sowie ergänzende Informationen zum Plangebiet enthalten sind. Diese Broschüre soll den 3 zum Werkstattverfahren einzuladenden Fachbüros (Festlegung ist noch nicht erfolgt) als eine Arbeitsgrundlage dienen. Die Broschüre wurde in einem ersten Entwurf als Anlage zu der bereits oben erwähnten Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/011 beigefügt. Die Fraktionen wurden gleichzeitig gebeten zu dem vorliegenden Entwurf -soweit gewünscht- weitere Anregungen zu geben, die dann nach Beratung in die Broschüre aufgenommen werden können.
Dabei soll die Broschüre für das noch stattfindende Werkstattverfahren nur den Planungsrahmen abstecken, eine Konkretisierung in Einzelaspekten wird den einzelnen Werkstätten und den sich daraus zu entwickelnden Planentwürfen vorbehalten bleiben.
Von 3 Fraktionen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgeraktion) wurden Anmerkungen zur Broschüre abgegeben. Diese Anmerkungen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt, eine Ãœbernahme in den Text der Broschüre erfolgte bislang noch nicht.Â
Die der Sitzungsvorlage beigefügte Broschüre entspricht in Ihrem Inhalt der Broschüre, die der bereits o.g. Sitzungsvorlage beigefügt war. Sie wurde lediglich unter Punkt II um eine „Städtebauliche und funktionale Analyse“ des Stadtparks ergänzt.
Im Hinblick auf eine Übernahme der bislang von den Fraktionen vorliegenden Anregungen schlägt die Verwaltung folgende Verfahrensweise vor:
Anmerkungen SPD Fraktion
Neben der Nennung der älteren Mitbürger kann in der Broschüre selbstverständlich noch ausdrücklich auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien mit Kindern wie auch auf die Belange der Jugendlichen hingewiesen werden. Eine Beteiligung des Kinder-und Jugendparlamentes wie auch des Senioren- bzw. Behindertenbeirates ist gleichfalls vorgesehen.
Die Aufwertung des Kioskumfeldes ist bereits in der Broschüre enthalten. Zusätzlich kann noch ein Hinweis auf die Gastronomie aufgenommen werden. Eine weitere Konkretisierung bzw. die Nennung von Einzelaspekten sollte in den einzelnen „Werkstätten“ erfolgen und auch dort diskutiert werden.
Anmerkungen Die Grünen/Bündnis 90
Wie bereits die SPD-Fraktion spricht sich auch die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen für die deutlichere Nennung der Nutzergruppen (alle Generationen, Erwachsene, Kinder und Jugendliche) aus. Dies kann in der Broschüre ergänzt werden. Gleiches gilt für die Aufwertung des Stadtparkkiosk-Umfeldes, welches nochmals deutlicher in der Broschüre benannt werden kann.
Neben diesen Punkten wird eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen benannt, die bei kompletter Übernahme in die Broschüre diese mit Informationen möglicherweise „überfrachten“ könnten. Hier sollte aus Sicht der Verwaltung für alle Beteiligten noch die Möglichkeit bestehen im Werkstattverfahren ihre konkreten Ideen einzubringen.
Anmerkungen Bürgeraktion
Die Stellungnahme der Bürgeraktion bezieht sich primär auf das Projekt A2 und sollte nach Ansicht der Verwaltung nicht in die Broschüre zum Stadtpark – Fritz –Gressard-Platz aufgenommen werden. Die Anmerkungen sollten vielmehr im Rahmen der Beratungen über das Projekt A2 konkret diskutiert werden.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen  ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze
und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1301010010 |
Grünflächen |
545007 |
Aufwendungen für Festwerte Grünflächen |
100.000,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Mittel
für das Projekt B1 sind im
Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.Â
Die Mittelfreigabe, im Vorgriff
auf den Haushalt 2015, erfolgte in der Sitzung des Rates am 17.12.2014. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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