Betreff
Neuer Regionalplan für die Planungsregion Düsseldorf (RPD):
Stellungnahme zum öffentlich ausgelegten Entwurf
Vorlage
WP 14-20 SV 61/027
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Hilden an die Bezirksregierung Düsseldorf zum Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf (RPD).


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der neue Regionalplan Düsseldorf (RPD), der den derzeit gültigen „Gebietsentwicklungsplan 1999 (GEP) ablösen soll, befindet sich seit dem Jahr 2010 bei der Bezirksregierung in Düsseldorf in der Bearbeitung.

Das Verfahren begann mit einer ausführlichen informellen Phase, in der in zahlreichen „Runden Tischen“ und „Arbeitsgesprächen“ zwischen Bezirksregierung und betroffenen Gebietskörperschaften, Behörden, Verbänden etc. die inhaltlichen Schwerpunkte für den neuen Regionalplan ausformuliert wurden.

Diese Phase mündete im Jahr 2012 im Beschluss sog. „Leitlinien“ für den Regionalplan durch den Regionalrat. Diese Leitlinien hatten im Wesentlichen die Themenbereiche „Siedlungsraum“, „Freiraum“ und „Infrastruktur“ zum Gegenstand.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in dieser Phase im Jahr 2012 in seinen Sitzungen am 29.02.2012 (WP 09-14 SV 61/135) und am 30.05.2012 (WP 09-14 SV 61/146) mit der Regionalplanungs-Thematik beschäftigt.

Aufgrund der dort gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung dann eine entsprechende Stellungnahme an die Bezirksregierung abgegeben.

 

Die Vielzahl der von den Beteiligten abgegebenen Stellungnahmen in den unterschiedlichen Themenbereichen führte zu einem längeren Diskussionsprozess zwischen Bezirksregierung und Gebietskörperschaften.

Zudem wurden weitere fachspezifische Untersuchungen durchgeführt; so musste zum Entwurf des Regionalplanes auch ein Umweltbericht erstellt werden.

 

Erst im Sommer 2014 war es der Bezirksregierung Düsseldorf möglich, bei der Aufstellung des neuen Regionalplanes zum formellen Verfahren nach Raumordnungsrecht überzugehen.

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 den Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) gefasst.

Danach wurden die Vorbereitungen für die formellen Beteiligungsprozesse getroffen.

 

Die Stadt Hilden erhielt Ende Oktober 2014 ein entsprechendes Anschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Unterlagen zum Entwurf des Regionalplanes und der Bitte, bis zum 31.03.2015 eine Stellungnahme zum diesem Entwurf abzugeben (siehe Anlage 1). Gleichzeitig wurde in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 31.10.2014 bis zum 31.03.2015 die Unterlagen zum Regionalplan-Entwurf öffentlich ausliegen würden, und zwar bei der Bezirksregierung selbst sowie bei den kreisfreien Städten und bei den Kreisen (also für Hilden: Kreisverwaltung Mettmann).

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.11.2014 wies die Verwaltung auf diese Verfahrensschritte hin und erläuterte zudem, dass die Stadt Hilden die Unterlagen auch über ihre eigene Internetseite erreichbar gemacht hätte – nämlich durch einen „Link“ auf den Seiten „aktuelles“ sowie „Stadtplanung“ zur entsprechenden Internetseite der Bezirksregierung in Düsseldorf.

 

Als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Hilden zum vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung.

Aus Sicht der Verwaltung enthält diese Stellungnahme alle relevanten inhaltlichen Aspekte, die seitens der Stadt Hilden vorgebracht werden könnten.

Die Auswertung der Unterlagen zeigt aus Verwaltungssicht, dass die Belange der Stadt Hilden im Entwurf des Regionalplanes ausreichend berücksichtigt sind und daher aus dem Regionalplan (dessen Inhalte in kommunalen Bauleitplan-Verfahren zu beachten sind) keine Hindernisse für die Stadtentwicklung Hildens entstehen.

 

Die Anlagen 3a und 3b enthalten die geplante  kartographische Darstellung des neuen Regionalplanes für den Bereich der Stadt Hilden.

Die Gesamtunterlagen sind den Fraktionen im Rat der Stadt Hilden bereits im Vorfeld in digitaler Form zur Verfügung gestellt worden.

 

Gez.

B. Alkenigs