Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht zur Fortsetzung und Finanzierung der
Schulsozialarbeit zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage WP
14-20 SV 51/013 hat der Rat der Stadt Hilden am 1.10.2014 die auf 2 Jahre befristete
Verlängerung der Schulsozialarbeit mit 1,75 VZÄ beschlossen. Die hier
beschlossene Finanzierung sollte aus kommunalen Mitteln erfolgen, da sich bis
zu diesem Zeitpunkt keine Lösung auf Landes – oder Bundesebene abzeichnete.
Auch die von der Verwaltung angefragten Verantwortungsträger auf Landes- oder Bundesebene konnten keine positiven Signale
in unsere Stadt vermitteln.
Dabei waren sowohl die Befristung auf 2
Jahre, wie auch die Reduzierung der Stellenanteile auf 1,75 VZÄ
Kompromisslinien. Verwaltung und Politik waren sich in der Einschätzung einig,
dass die Ãœbertragung der finanziellen Lasten von der Bundesebene auf die
Kommune nicht tolerierbar sei. Andererseits war auch die ersatzlose Beendigung der Maßnahmen nicht
vorstellbar. Daher schwang in dem Kompromiss die Hoffnung mit, dass sich im
Verlaufe der erneuten Verlängerung eine endgültige Lösung ergeben könnte. Stets
hatte auch die Verwaltung erklärt, sich weiter um eine Drittmittelfinanzierung
zu kümmern und sich bei Vorliegen geänderter Möglichkeiten zu melden.
Erfreulicherweise hat sich diese Veränderung
mittlerweile ergeben. Mit Beschluss der Landesregierung wurden den Kreisen und
Kommunen in NRW die Finanzmittel zu einer fast vollständigen Fortsetzung der
Arbeit für 3 Jahre zur Verfügung gestellt.
Mit schriftlicher Ankündigung vom 28.11.2014
und nachfolgendem Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014 wurden der Stadt
Hilden als Ergebnis eines abgestimmten Quotierungsverfahren 150.216,42 Euro jährlich
bis einschließlich 2017 zugesprochen.
(siehe Anlage).
Mit diesen Mitteln können nunmehr 3,0 VzÄ
besetzt werden.
Damit ist im Ergebnis die Fortsetzung der
Arbeit für die 3 kommenden Jahre sichergestellt. Eine einschneidende
Reduzierung der Stellenanteile muss nicht erfolgen. Damit können auch die bisher
erfolgreich begonnenen Tätigkeiten in der Seiteneinsteigerberatung und im
Familiencoaching umfänglich fortgesetzt werden. Der im Haushaltsplan 2015 eingeplante
Aufwand in Höhe von 83.400 Euro (1,75 VZÄ) wird im Rahmen der Haushaltsplanänderungsliste
auf 150.216,- Euro erhöht.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt durch
den Ertrag der Kreiszuwendung in Höhe von 150.216,- Euro. Dies bedeutet, dass
die bis Ende des Jahres 2017 befristete Beschäftigung von drei
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vollständig durch
Landesmittel finanziert wird. Im Rahmen der Änderungsliste zur
Haushaltsplanberatung werden die konkreten Auswirkungen ebenfalls dargestellt.
Die betroffenen Kolleginnen haben Ihre neuen
Verträge bereits erhalten.
Birgit Alkenings
Â
Finanzielle Auswirkungen Ja –Erträge Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
Familien- und
Bildungsbüro |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
        Â
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603050060 |
Bildungs und Teihabecoaches |
501200 |
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77.310 |
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       s.o. |
                       s.o. |
502200 |
|
Â
5.988 |
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       s.o. |
                       s.o. |
503200 |
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15.310 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
         X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
 31.12.2017 |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Der
Mehrbedarf ist über die Zuweisung der zweckgebundenen Kreismittel für die
Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach Bildungs- und Teilhabegesetz gedeckt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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Die Stellen werden
weiterhin befristet zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Personalkosten
erfolgt über die Zuwendungen vom Kreis. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen gez. Danscheidt |