Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht zur Fortsetzung und Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Auf der Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/013 hat der Rat der Stadt Hilden am 1.10.2014 die auf 2 Jahre befristete Verlängerung der Schulsozialarbeit mit 1,75 VZÄ beschlossen. Die hier beschlossene Finanzierung sollte aus kommunalen Mitteln erfolgen, da sich bis zu diesem Zeitpunkt keine Lösung auf Landes – oder Bundesebene abzeichnete. Auch die von der Verwaltung angefragten Verantwortungsträger auf Landes-  oder Bundesebene konnten keine positiven Signale in unsere Stadt vermitteln.

Dabei waren sowohl die Befristung auf 2 Jahre, wie auch die Reduzierung der Stellenanteile auf 1,75 VZÄ Kompromisslinien. Verwaltung und Politik waren sich in der Einschätzung einig, dass die Übertragung der finanziellen Lasten von der Bundesebene auf die Kommune nicht tolerierbar sei. Andererseits war auch die  ersatzlose Beendigung der Maßnahmen nicht vorstellbar. Daher schwang in dem Kompromiss die Hoffnung mit, dass sich im Verlaufe der erneuten Verlängerung eine endgültige Lösung ergeben könnte. Stets hatte auch die Verwaltung erklärt, sich weiter um eine Drittmittelfinanzierung zu kümmern und sich bei Vorliegen geänderter Möglichkeiten zu melden.

 

Erfreulicherweise hat sich diese Veränderung mittlerweile ergeben. Mit Beschluss der Landesregierung wurden den Kreisen und Kommunen in NRW die Finanzmittel zu einer fast vollständigen Fortsetzung der Arbeit für 3 Jahre zur Verfügung gestellt.

Mit schriftlicher Ankündigung vom 28.11.2014 und nachfolgendem Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014 wurden der Stadt Hilden als Ergebnis eines abgestimmten Quotierungsverfahren 150.216,42 Euro jährlich bis einschließlich 2017  zugesprochen. (siehe Anlage).

 

Mit diesen Mitteln können nunmehr 3,0 VzÄ besetzt werden.

 

Damit ist im Ergebnis die Fortsetzung der Arbeit für die 3 kommenden Jahre sichergestellt. Eine einschneidende Reduzierung der Stellenanteile muss nicht erfolgen. Damit können auch die bisher erfolgreich begonnenen Tätigkeiten in der Seiteneinsteigerberatung und im Familiencoaching umfänglich fortgesetzt werden. Der im Haushaltsplan 2015 eingeplante Aufwand in Höhe von 83.400 Euro (1,75 VZÄ) wird im Rahmen der Haushaltsplanänderungsliste auf 150.216,- Euro erhöht.

Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt durch den Ertrag der Kreiszuwendung in Höhe von 150.216,- Euro. Dies bedeutet, dass die bis Ende des Jahres 2017 befristete Beschäftigung von drei Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vollständig durch Landesmittel finanziert wird. Im Rahmen der Änderungsliste zur Haushaltsplanberatung werden die konkreten Auswirkungen ebenfalls dargestellt.

 

Die betroffenen Kolleginnen haben Ihre neuen Verträge bereits erhalten.

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  Ja –Erträge  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060305

Familien- und Bildungsbüro

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

          X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603050060

Bildungs und Teihabecoaches

501200

 

77.310

        s.o.

                        s.o.

502200

 

  5.988

        s.o.

                        s.o.

503200

 

15.310

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

          X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 31.12.2017

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Der Mehrbedarf ist über die Zuweisung der zweckgebundenen Kreismittel für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach Bildungs- und Teilhabegesetz gedeckt.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

 

Die Stellen werden weiterhin befristet zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Personalkosten erfolgt über die Zuwendungen vom Kreis.

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen gez. Danscheidt