Beschlussvorschlag:
Der Bericht zur Unterbringungssituation
ausländischer Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Allgemeines:
Für die Unterbringung von zugewiesenen
ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt bislang in ausreichendem Maße
Ãœbergangsheime vor.
Wie
schon in den vergangenen Sitzungen berichtet, letztmalig am 01.12.2014 (WP 14-20 SV 50/16), nimmt die
Stadt Hilden die Unterbringung der Flüchtlinge auf der Grundlage der §§ 1 und
53 FlüAG vor.
Die
Versorgungssituation in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl
hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den
vergangen Jahren gut.
Seit
Ende 2012 sind die Zahlen im Bereich Asylbewerber-, Flüchtlingsunterbringung
kontinuierlich steigend. Die Entwicklung ist im Bereich ausländische
Flüchtlinge gegenwärtig nicht abschließend
einzuschätzen.
Die
Zahl der nach Hilden zugewiesenen Flüchtlinge hat sich in den vergangenen
Jahren wie folgt entwickelt.
2000 |
2004 |
2005 |
2007 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Ausl. Flüchtlinge |
307 |
194 |
147 |
101 |
61 |
65 |
65 |
71 |
135 |
247 |
Während
am 31.12.2012 lediglich 71 Personen untergebracht wurden,
waren es zum 31.12.2013 schon 135
Personen, was einer Steigerung um
90,1% entspricht. Im Juli 2014 waren
170 Personen zu melden und aktuell (Jahreswechsel 14/15) werden 247 Personen in Hilden untergebracht.
Tagesaktuell
(Stand 23.01.15) leben in Hilden 255
Flüchtlinge. Für die KW 5 sind vier
weitere Menschen zur Aufnahme in Hilden angekündigt.
Die
Zunahme der Zuweisungen von Flüchtlingen entspricht dem bundesweiten Trend. So berichtet das
Bundesministerium des Inneren am 14.01.2015:
„…Im Jahr 2014 wurden
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge
gestellt, 75.811 mehr als im Vorjahr…“
Eine Prognose der Asylbewerberzahlen ist zum
heutigen Zeitpunkt schwierig, aber es ist davon auszugehen, dass diese weiter
ansteigen werden. Auch die schnelle Versorgung anerkannter Bewerber mit
Wohnraum und die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Kreisausländeramt
führt hier nicht zu einer Entspannung der Situation.
Unterbringung und Versorgung:
Für
die Unterbringung von zugewiesenen und zu versorgenden ausländischen
Flüchtlingen hält die StadtÂ
Ãœbergangsheime an folgenden Standorten vor:
- Forststraße
21-23a               mit                  180 -200 Plätze
- Richrather
Str. 257               mit                   30 -Â
35 Plätze
- Oststraße 71                         mit                   45 -Â
50 Plätze
gesamt                                                         255
– 285 Plätze
Die Schwankungen
in der Personenanzahl ergeben sich aus den unterschiedlichen Familiengrößen und
der damit einhergehenden nicht optimalen Nutzung der Unterbringungskapazitäten.
Die Schwankungsbreite liegt zwischen 10 und 20%.
In der Unterkunft
Richrather Straße 257 hält die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungseinheiten
vor.
Die weiter schnell steigende Anzahl der Zuweisungen
erfordert eine kurzfristige Bereitstellung weiterer Platzkapazitäten.
Wie bereits berichtet, wird das Dachgeschoß im Gebäude
Forststraße 23 a ausgebaut werden. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
17.12.2014 im Vorgriff auf den Haushaltsplan 245.000€ vorzeitig freigegeben.
Mit der Fertigstellung ist im Juni 2015 zu rechnen.
Zudem wird die bisherige Obdachlosenunterkunft
Oststraße 69 umgewidmet und als Asylbewerberwohnheim hergerichtet. Die
Umwidmung und Herrichtung des Hauses Oststraße 71 ist voraussichtlich in KW 5
abgeschlossen. Das Haus wird ab diesem Zeitraum mit Flüchtlingen belegt werden.
Des Weiteren gelang es durch die städtische
Wohnungsbaugesellschaft das Wohngebäude Walder Straße 98 käuflich zu erwerben.
Dieses Gebäude ist für eine Asylbewerberunterkunft gut geeignet. Es wird von
der WGH an die Stadt Hilden zu diesem Zweck befristet vermietet.
Die entsprechende Umgestaltung wird in Kürze
begonnen, so dass über das Gebäude im Frühsommer verfügt werden kann.
Â
Nach Umsetzung dieser drei Maßnahmen würde
folgendes Platzangebot entstehen:
Maßnahme |
Zeitraum |
Kapazität |
Umwidmung Oststr.69 |
Dezember 2014 - Januar 2015 |
 40 - Â
50 Plätze |
Nutzung Walder Str.98 |
Mitte 2015 |
 ca. 30Â
  Plätze |
Ausbau Forststr. 23 a |
Beginn Januar 2015 bis Mai/Juni 2015 |
 35 - Â
40 Plätze |
|
Bis
Mitte 2015 |
105
- 120 Plätze |
|
|
|
Diese Maßnahmen erhöhen die Gesamtkapazität im
Unterbringungsbereich Asylbewerber und Flüchtlinge auf:
- Vorhandene
Kapazität                                  255
– 285 Plätze
- Neue Kapazitäten                                         105 – 120 Plätze
Gesamtplätze nach
Erweiterung                   360 - 405
Plätze
          Â
Ob dies Maßnahmen ausreichend sind, wird die
weitere Entwicklung zeigen.
Die Ausgaben nach dem AsylbLGÂ werden auch in 2015 steigen
Im Jahr 2014 wurden für das Produkt 050303 Hilfen nach dem AsylbLG Mittel in Höhe von 1.100.000,- €
bereitgestellt. Diese waren für das Jahr 2014 ausreichend.
Bei der Ansatzplanung für das Haushaltsjahr 2015 wurde von einer Zahl
von 250 Flüchtlingen ausgegangen. Dafür wurden im Haushaltsentwurf 1,8
Millionen € vorgesehen.
Durch den außergewöhnlich hohen Zuzug werden bereits jetzt über 250
Flüchtlinge untergebracht. Dies erfordert eine Berücksichtigung zusätzlicher
Mittel.
Die Bundesregierung hat angekündigt, Länder und Kommunen im Jahr 2015
und 2016 pro Jahr 500 Millionen € zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung
zu stellen. Davon entfallen 108 Millionen € auf das Land NRW.
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass davon 54 Millionen € an die
Städte weitergeleitet werden.
Mit diesen Mitteln und den zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln
aufgrund des Flüchtlingsgipfel NRW wird die Stadt Hilden voraussichtlich 280.000 € an zusätzlichen Zuweisungen erhalten.
Die Zuschüsse erhöhen sich damit im Jahr 2015 auf insgesamt 780.000 €.
In Abstimmung mit dem Kämmerer wird in Höhe der erwarteten zusätzlichen
Landeszuschüsse von 280.000 € der Aufwand
von 1,8 Millionen € auf 2,08 Millionen € angepasst.
In der Änderungsliste zum
Haushaltsplanentwurf sind die Beträge enthalten.
Eine monatliche gleichmäßige Zuweisung von Asylbewerbern vorausgesetzt
würde es voraussichtlich möglich machen, die Leistungen für ca. 320 Personen am
Ende des Jahres finanzieren zu können. Sollte allerdings eine Zuweisung einer
größeren Anzahl von ausländischen Flüchtlingen erfolgen oder auch eine
erhebliche Steigerung der Krankheitskosten zu verzeichnen sein, werden auch die
jetzt erhöhten Aufwandsmittel von 2,08 Millionen € nicht ausreichen. In einem
solchen Fall würde eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich sein.
Â
Betreuung- und Beratungskonzept
Die Flüchtlinge werden aktuell von drei Sozialarbeiter und
Sozialarbeiterinnen beraten und betreut. Darüber hinaus sind zurzeit vier
Hausmeister für die verschiedenen Unterbringungseinheiten der Stadt Hilden
zuständig.
Die steigenden Unterbringungszahlen dieses
Personenkreises hat die Anforderungen an die betreuenden Sozialarbeiter und die
Hausmeister deutlich erhöht, denn der Betreuungsaufwand für die Vielzahl der
Personen im Allgemeinen und den behinderten Menschen im Besonderen hat erheblich zugenommen.
Die Beratung und
Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
·
Aufnahme der
Asylbewerber, An- und Abmeldung
·
Beratung in allen
Bereichen des täglichen Lebens
·
Mittler zwischen den
Institutionen
·
Hilfestellung beim
Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger behördlicher Angelegenheiten
·
Vermittlung, Beratung
und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc
·
Aufenthaltskontrollen
·
Spielangebote für Kinder
·
Sportangebote für
Erwachsene
·
Rückkehrberatung im
Bedarfsfall
·
KJHG-Aufgaben innerhalb
der Unterkunft
·
Auszugsberatung im
Bedarfsfall
·
Freizeitangebote
·
Ferienmaßnahmen
·
Vermittlung von
Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.
·
Kooperation mit allen
notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden
·
Vernetzung der Akteure
·
Nachsorgende Beratung
und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge
·
Durchführung
regelmäßiger Sprechzeiten
Dank des Integrationsrates und Bürgervereines Meide konnte auch dieses
Jahr eine Weihnachtsbescherung für die Flüchtlingskinder realisiert werden.
Aktuell leben die 95 Kinder mit ihren Eltern
in den Ãœbergangsheimen der Stadt Hilden:
0-5
Jahre       = 46 Kinder
6-11
Jahre     = 29 Kinder
12-17 Jahre  Â
= 20 Kinder
Gesamt             95 Kinder
Alle Kinder sind mit altersadäquaten
Bildungsangeboten (Kindergarten, Schule etc.) versorgt. Gerade im Bereich der
Betreuung von Kinder und Jugendlichen ist ein wichtiger Kooperationspartner das
Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden. Das Stellwerk des Amtes für
Jugend, Schule und Sport hält besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergund, die sogenannte Seiteneinsteigerberatung
bereit.
Seiteneinsteigerberatung
Für die
Seiteneinsteigerberatung für neu zugezogene Familien wurde im Stellwerk ein
gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert. Neben der
Basisberatung zum Bildungs- und Teilhabepaket wird zusätzlich die Beantragung
anderer ggf. benötigter Sozialleistungen unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt
liegt auf einer ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs- und
Bildungssystem. In Folge dessen werden Familien mit geringfügigen Deutschkenntnissen
auch bei der Integration ihrer Kinder in das hiesige Betreuungs- bzw.
Schulsystem begleitet. Für die Einschulung in weiterführende Schulen wird mit
dem Kreisintegrationszentrum Mettmann kooperiert. Den Kitas und Schulen wird
für die Anfangszeit der entsprechende Bildungs- und Teilhabecoach als fester
Ansprechpartner und Vermittler zwischen Familie und Einrichtung zur Seite gestellt.
Die Seiteneinsteigerberatung im
Flüchtlingsbereich, insoweit diese Menschen in den städtischen
Ãœbergangsheimen leben, wird durch die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen
des Besonderen Sozialen Dienstes des Amtes 50 gewährleistet. Beim Auszug von anerkannten
Flüchtlingen in Wohnungen erfolgt eine Fallübergabe. Eine ordnungsgemäße Übergabe
wird durch regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen Amt 50 und Amt 51 gewährleistet.
Willkommenskurs
Darüber hinaus
wird seit Juli 2013 vom Stellwerk – Büro für Familien und Bildung ein
Sprachkurs für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, angeboten. Der Kurs findet
in den Räumlichkeiten der AWO Hilden, Josef-Kremer-Haus statt. Die Teilnehmer
werden entsprechend ihrer Sprachkenntnisse von der Dozentin in zwei Gruppen
eingeteilt und mit jeweils 2 x 45 Min. unterrichtet. Ziel ist hierbei, Müttern
ohne Deutschkenntnisse hinreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln, um
kurzfristig am Alltag teilnehmen zu können. In diesem Sinne ist der Kurs auf
die Vermittlung alltagsrelevanter (Sprach-) Inhalte ausgerichtet.
Ergänzende Deutschförderung für Grundschüler
Ein weiterer
Baustein in der Beratungsarbeit des StellwerkesÂ
in 2015 ist eine in Planung befindliche ergänzende Deutschförderung für Grundschüler. Für Grundschüler ist kurzfristig ein Ergänzungsunterricht Deutsch
geplant. Neu zugezogene Kinder, die noch keine oder nur geringfügige
Deutschkenntnisse haben, werden im Nachmittagsbereich der OGS von
qualifizierten Honorarkräften zusätzlich in der deutschen Sprache gefördert.
Ziel ist hierbei, die Kinder schnellstmöglich in den Regelunterricht
eingliedern zu können.
Jugendmigrationskurs
Außerdem soll in
Kooperation des Stellwerkes zusammen mit
der VHS Hilden-Haan ein Jugendmigrationskurs
installiert werden. Der Jugendmigrationskurs soll zugereisten Jugendlichen und
jungen Erwachsenen ohne deutsche Sprachkenntnisse einen raschen und
unbürokratischen Erwerb erster deutscher Sprachkenntnisse ermöglichen. Er ist
auf Möglichkeiten und Bedarfe von jungen lernfähigen Menschen abgestimmt. Ziel
soll sein, nicht schulpflichtige Zuwanderer durch das Erlernen der
Verkehrssprache die schnelle Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. Junge Menschen sind in der Regel lern- und aufnahmefähiger, sodass
ein auf diese Zielgruppe abgestimmtes Kursangebot folgerichtig ist.
Es ist geplant,
dass auch jugendliche Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus von
diesem Angebot profitieren sollen.
Freizeit und Sportangebote
Innerhalb des Sozialpädagogischen Konzeptes
steht auch die Arbeit mit den erwachsenen Flüchtlingen im Mittelpunkt. So gibt
es neben dem Gartenprojekt, der geplanten Nähstube, auch ein Sportprogramm für
Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter und
einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es besteht neben Joggen,
Krafttraining und Fußball auch aus Boxen. Eine Trainerin für den Frauensport
konnte zwischenzeitlich gefunden werden, so dass es nun auch möglich ist analog
zum Männerfitness einen Frauenkurs anzubieten.
Sprachkurse
für Erwachsene
Darüber hinaus soll in Kooperation mit der
VHS- Hilden-Haan ein Deutschkurs
installiert werden, der speziell auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen
abgestimmt ist. Außerdem ist ein weiterer Sprachkurs für Flüchtlinge geplant.
Hierfür werden Kooperationsverhandlungen mit dem marokkanischen Verein und der
evangelischen Kirche geführt.
Besondere
Aktionen
Zudem hat der marokkanische Verein ein Fest
unter dem Namen „Tag des Flüchtlings“ geplant. An diesem Tag will der Verein
die Flüchtlinge Hildens in seine Moschee einladen, sie dort bewirten und die
Kinder mit einer Überraschung erfreuen.
Dieser Tag soll dazu dienen, den Gemeindemitgliedern und den Flüchtlingen die
Gelegenheit zu geben, miteinander in Kontakt und ins Gespräch zu kommen. In
Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament soll dieses Jahr noch ein Sommerfest für
die Kinder stattfinden. Mittelpunkt hier soll die Ãœbergabe von gespendeten Bewegungsspielzeugen
sein, die bei diesem Fest in Aktion genommen werden.
Zusammenfassend ist zu berichten, dass die
Stimmung für Flüchtlinge in Hilden gut ist. Es herrscht ein Klima der
Hilfsbereitschaft. Auf allen Ebenen, ob Schule, Stadt, Vereine oder Privatinitiativen
und -personen ist zu spüren, dass alle bemüht sind, ganz im Sinne einer Willkommenskultur,
die Flüchtlinge aufzunehmen und den Menschen beim Einleben in diese Gemeinde
hilfreich zur Seite zu stehen.
Â
Zusammenfassung:
·
Die Stadt Hilden bringt Flüchtlinge und
Asylbewerber auf Grundlage der §§ 1und 53 FlüAG unter.
·
Zurzeit sind in Hilden 255 Asylsuchende
untergebracht.
·
Die Unterbringungszahlen in den
Übergangsheimen haben sich deutlich erhöht und werden sich voraussichtlich auch
nicht reduzieren. Die weitere Entwicklung der unterzubringenden Personen ist
nicht vorherzusagen. Mit weiter stark ansteigenden Personenzahlen im Bereich
Flüchtlinge ist allerdings zu rechnen.
·
Ausländische Flüchtlinge sind aktuell in der
Forststraße 21-23a, in der Richrather Str. 257 und in der Oststr. 71
untergebracht.
·
Weitere Unterbringungsplätze werden in der
Oststraße 69, in der Walder Straße 98 und durch den Ausbau des Dachgeschosses
Forststraße geschaffen.
·
Auch der Umfang der Beratungs- und
Betreuungsarbeit hat zugenommen. Das sozialpädagogische Konzept umfasst
Maßnahmen für Kinder und Erwachsene und wird im Jahr 2015 mit
unterschiedlichsten Maßnahmen und Projekten erheblich verstärkt.
Â
·
Alle Kinder werden
mit altersadäquaten Bildungsangeboten versorgt.
·
Ein Netzwerk an flankierenden Bildungsmaßnahmen
wird in 2015 erweitert.
·
Die Hildener Bürger, Institutionen und
Vereine helfen gemeinsam, die  Herausforderung
zu bewältigen.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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5020000020 |
Hilfen nach dem
AsylbLG |
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1.800.000 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
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|
|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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