Betreff
Bericht zur Unterbringungssituation der ausländischen Flüchtlinge
Vorlage
WP 14-20 SV 50/023
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zur Unterbringungssituation ausländischer Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Allgemeines:

 

Für die Unterbringung von zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt bislang in ausreichendem Maße Übergangsheime vor.

 

Wie schon in den vergangenen Sitzungen berichtet, letztmalig am  01.12.2014 (WP 14-20 SV 50/16), nimmt die Stadt Hilden die Unterbringung der Flüchtlinge auf der Grundlage der §§ 1 und 53 FlüAG vor.

 

Die Versorgungssituation in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangen Jahren gut.

 

Seit Ende 2012 sind die Zahlen im Bereich Asylbewerber-, Flüchtlingsunterbringung kontinuierlich steigend. Die Entwicklung ist im Bereich ausländische Flüchtlinge gegenwärtig nicht abschließend einzuschätzen.

 

Die Zahl der nach Hilden zugewiesenen Flüchtlinge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt  entwickelt.

 

2000

2004

2005

2007

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Ausl. Flüchtlinge

307

194

147

101

61

65

65

71

135

247

 

 

Während am 31.12.2012 lediglich 71 Personen untergebracht wurden, waren  es zum 31.12.2013 schon 135 Personen, was einer Steigerung um 90,1% entspricht. Im Juli 2014 waren 170 Personen zu melden und aktuell (Jahreswechsel 14/15) werden 247 Personen in Hilden untergebracht.

 

Tagesaktuell (Stand 23.01.15) leben in Hilden 255 Flüchtlinge. Für die KW 5 sind vier weitere Menschen zur Aufnahme in Hilden angekündigt.

 

Die Zunahme der Zuweisungen von Flüchtlingen entspricht  dem bundesweiten Trend. So berichtet das Bundesministerium des Inneren am 14.01.2015:

 

„…Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge gestellt, 75.811 mehr als im Vorjahr…“

 

Eine Prognose der Asylbewerberzahlen ist zum heutigen Zeitpunkt schwierig, aber es ist davon auszugehen, dass diese weiter ansteigen werden. Auch die schnelle Versorgung anerkannter Bewerber mit Wohnraum und die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Kreisausländeramt führt hier nicht zu einer Entspannung der Situation.

 

 

Unterbringung und Versorgung:

 

Für die Unterbringung von zugewiesenen und zu versorgenden ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt  Übergangsheime an folgenden Standorten vor:

 

 

  • Forststraße 21-23a                mit                   180 -200 Plätze
  • Richrather Str. 257                mit                     30 -  35 Plätze
  • Oststraße 71                          mit                     45 -  50 Plätze

 

gesamt                                                          255 – 285 Plätze

 

Die Schwankungen in der Personenanzahl ergeben sich aus den unterschiedlichen Familiengrößen und der damit einhergehenden nicht optimalen Nutzung der Unterbringungskapazitäten. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 10 und 20%.

 

In der Unterkunft Richrather Straße 257 hält die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungseinheiten vor.

 

Die weiter schnell steigende Anzahl der Zuweisungen erfordert eine kurzfristige Bereitstellung weiterer Platzkapazitäten.

 

Wie bereits berichtet, wird das Dachgeschoß im Gebäude Forststraße 23 a ausgebaut werden. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.12.2014 im Vorgriff auf den Haushaltsplan 245.000€ vorzeitig freigegeben. Mit der Fertigstellung ist im Juni 2015 zu rechnen.

 

Zudem wird die bisherige Obdachlosenunterkunft Oststraße 69 umgewidmet und als Asylbewerberwohnheim hergerichtet. Die Umwidmung und Herrichtung des Hauses Oststraße 71 ist voraussichtlich in KW 5 abgeschlossen. Das Haus wird ab diesem Zeitraum mit Flüchtlingen belegt werden.

 

Des Weiteren gelang es durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft das Wohngebäude Walder Straße 98 käuflich zu erwerben. Dieses Gebäude ist für eine Asylbewerberunterkunft gut geeignet. Es wird von der WGH an die Stadt Hilden zu diesem Zweck befristet vermietet.

 

Die entsprechende Umgestaltung wird in Kürze begonnen, so dass über das Gebäude im Frühsommer verfügt werden kann.

 

Nach Umsetzung dieser drei Maßnahmen würde folgendes Platzangebot entstehen:

 

 

Maßnahme

Zeitraum

Kapazität

 

Umwidmung Oststr.69

Dezember 2014

- Januar 2015

 40 -   50  Plätze

 

Nutzung Walder Str.98

Mitte 2015

 ca. 30    Plätze

 

Ausbau Forststr. 23 a

Beginn Januar 2015 bis

Mai/Juni 2015

 35 -   40  Plätze

 

 

 

Bis Mitte 2015

 

105 - 120  Plätze

 

 

 

 

 

 

Diese Maßnahmen erhöhen die Gesamtkapazität im Unterbringungsbereich Asylbewerber und Flüchtlinge auf:

 

  • Vorhandene Kapazität                                   255 – 285 Plätze
  • Neue Kapazitäten                                          105 – 120 Plätze

 

Gesamtplätze nach Erweiterung                    360 - 405 Plätze

           

 

 

Ob dies Maßnahmen ausreichend sind, wird die weitere Entwicklung zeigen.

 

Die Ausgaben nach dem AsylbLG  werden auch in 2015 steigen

 

Im Jahr 2014 wurden für das Produkt 050303 Hilfen nach dem AsylbLG Mittel in Höhe von 1.100.000,- € bereitgestellt. Diese waren für das Jahr 2014 ausreichend.

 

Bei der Ansatzplanung für das Haushaltsjahr 2015 wurde von einer Zahl von 250 Flüchtlingen ausgegangen. Dafür wurden im Haushaltsentwurf 1,8 Millionen € vorgesehen.

 

Durch den außergewöhnlich hohen Zuzug werden bereits jetzt über 250 Flüchtlinge untergebracht. Dies erfordert eine Berücksichtigung zusätzlicher Mittel.

 

Die Bundesregierung hat angekündigt, Länder und Kommunen im Jahr 2015 und 2016 pro Jahr 500 Millionen € zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Davon entfallen 108 Millionen € auf das Land NRW.

 

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass davon 54 Millionen € an die Städte weitergeleitet werden.

 

Mit diesen Mitteln und den zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln aufgrund des Flüchtlingsgipfel NRW wird die Stadt Hilden voraussichtlich 280.000 € an zusätzlichen Zuweisungen erhalten.

 

Die Zuschüsse erhöhen sich damit im Jahr 2015 auf insgesamt 780.000 €.

 

In Abstimmung mit dem Kämmerer wird in Höhe der erwarteten zusätzlichen Landeszuschüsse von 280.000 € der Aufwand von 1,8 Millionen € auf 2,08 Millionen € angepasst.

 

In der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf sind die Beträge enthalten.

 

Eine monatliche gleichmäßige Zuweisung von Asylbewerbern vorausgesetzt würde es voraussichtlich möglich machen, die Leistungen für ca. 320 Personen am Ende des Jahres finanzieren zu können. Sollte allerdings eine Zuweisung einer größeren Anzahl von ausländischen Flüchtlingen erfolgen oder auch eine erhebliche Steigerung der Krankheitskosten zu verzeichnen sein, werden auch die jetzt erhöhten Aufwandsmittel von 2,08 Millionen € nicht ausreichen. In einem solchen Fall würde eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich sein.

 

 

Betreuung- und Beratungskonzept

 

Die Flüchtlinge werden aktuell von drei Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen beraten und betreut. Darüber hinaus sind zurzeit vier Hausmeister für die verschiedenen Unterbringungseinheiten der Stadt Hilden zuständig.

 

Die steigenden Unterbringungszahlen dieses Personenkreises hat die Anforderungen an die betreuenden Sozialarbeiter und die Hausmeister deutlich erhöht, denn der Betreuungsaufwand für die Vielzahl der Personen im Allgemeinen und den behinderten Menschen im Besonderen  hat erheblich zugenommen.

 

Die Beratung und Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

 

·         Aufnahme der Asylbewerber, An- und Abmeldung

·         Beratung in allen Bereichen des täglichen Lebens

·         Mittler zwischen den Institutionen

·         Hilfestellung beim Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger behördlicher Angelegenheiten

·         Vermittlung, Beratung und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc

·         Aufenthaltskontrollen

·         Spielangebote für Kinder

·         Sportangebote für Erwachsene

·         Rückkehrberatung im Bedarfsfall

·         KJHG-Aufgaben innerhalb der Unterkunft

·         Auszugsberatung im Bedarfsfall

·         Freizeitangebote

·         Ferienmaßnahmen

·         Vermittlung von Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.

·         Kooperation mit allen notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden

·         Vernetzung der Akteure

·         Nachsorgende Beratung und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge

·         Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten

 

Dank des Integrationsrates und Bürgervereines Meide konnte auch dieses Jahr eine Weihnachtsbescherung für die Flüchtlingskinder realisiert werden.

 

Aktuell leben die 95 Kinder mit ihren Eltern in den Ãœbergangsheimen der Stadt Hilden:

 

0-5 Jahre        = 46 Kinder

6-11 Jahre      = 29 Kinder

12-17 Jahre    = 20 Kinder

 

Gesamt              95 Kinder

 

Alle Kinder sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten (Kindergarten, Schule etc.) versorgt. Gerade im Bereich der Betreuung von Kinder und Jugendlichen ist ein wichtiger Kooperationspartner das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden. Das Stellwerk des Amtes für Jugend, Schule und Sport hält besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergund, die sogenannte Seiteneinsteigerberatung bereit.

 

Seiteneinsteigerberatung

Für die Seiteneinsteigerberatung für neu zugezogene Familien wurde im Stellwerk ein gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert. Neben der Basisberatung zum Bildungs- und Teilhabepaket wird zusätzlich die Beantragung anderer ggf. benötigter Sozialleistungen unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs- und Bildungssystem. In Folge dessen werden Familien mit geringfügigen Deutschkenntnissen auch bei der Integration ihrer Kinder in das hiesige Betreuungs- bzw. Schulsystem begleitet. Für die Einschulung in weiterführende Schulen wird mit dem Kreisintegrationszentrum Mettmann kooperiert. Den Kitas und Schulen wird für die Anfangszeit der entsprechende Bildungs- und Teilhabecoach als fester Ansprechpartner und Vermittler zwischen Familie und Einrichtung zur Seite gestellt. Die Seiteneinsteigerberatung im Flüchtlingsbereich, insoweit diese Menschen in den städtischen Übergangsheimen leben, wird durch die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Besonderen Sozialen Dienstes des Amtes 50 gewährleistet. Beim Auszug von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen erfolgt eine Fallübergabe. Eine ordnungsgemäße Übergabe wird durch regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen Amt 50 und Amt 51 gewährleistet.

 

Willkommenskurs

Darüber hinaus wird seit Juli 2013 vom Stellwerk – Büro für Familien und Bildung ein Sprachkurs für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, angeboten. Der Kurs findet in den Räumlichkeiten der AWO Hilden, Josef-Kremer-Haus statt. Die Teilnehmer werden entsprechend ihrer Sprachkenntnisse von der Dozentin in zwei Gruppen eingeteilt und mit jeweils 2 x 45 Min. unterrichtet. Ziel ist hierbei, Müttern ohne Deutschkenntnisse hinreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln, um kurzfristig am Alltag teilnehmen zu können. In diesem Sinne ist der Kurs auf die Vermittlung alltagsrelevanter (Sprach-) Inhalte ausgerichtet.

 

Ergänzende Deutschförderung für Grundschüler

Ein weiterer Baustein in der Beratungsarbeit des Stellwerkes  in 2015 ist eine in Planung befindliche ergänzende Deutschförderung für Grundschüler. Für Grundschüler  ist kurzfristig ein Ergänzungsunterricht Deutsch geplant. Neu zugezogene Kinder, die noch keine oder nur geringfügige Deutschkenntnisse haben, werden im Nachmittagsbereich der OGS von qualifizierten Honorarkräften zusätzlich in der deutschen Sprache gefördert. Ziel ist hierbei, die Kinder schnellstmöglich in den Regelunterricht eingliedern zu können.

 

Jugendmigrationskurs

Außerdem soll in Kooperation des Stellwerkes  zusammen mit der VHS Hilden-Haan ein Jugendmigrationskurs installiert werden. Der Jugendmigrationskurs soll zugereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne deutsche Sprachkenntnisse einen raschen und unbürokratischen Erwerb erster deutscher Sprachkenntnisse ermöglichen. Er ist auf Möglichkeiten und Bedarfe von jungen lernfähigen Menschen abgestimmt. Ziel soll sein, nicht schulpflichtige Zuwanderer durch das Erlernen der Verkehrssprache die schnelle Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Junge Menschen sind in der Regel lern- und aufnahmefähiger, sodass ein auf diese Zielgruppe abgestimmtes Kursangebot folgerichtig ist.

 

Es ist geplant, dass auch jugendliche Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus von diesem Angebot profitieren sollen.

 

Freizeit und Sportangebote

Innerhalb des Sozialpädagogischen Konzeptes steht auch die Arbeit mit den erwachsenen Flüchtlingen im Mittelpunkt. So gibt es neben dem Gartenprojekt, der geplanten Nähstube, auch ein Sportprogramm für Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter und einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es besteht neben Joggen, Krafttraining und Fußball auch aus Boxen. Eine Trainerin für den Frauensport konnte zwischenzeitlich gefunden werden, so dass es nun auch möglich ist analog zum Männerfitness einen Frauenkurs anzubieten.

 

Sprachkurse für Erwachsene

Darüber hinaus soll in Kooperation mit der VHS- Hilden-Haan  ein Deutschkurs installiert werden, der speziell auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen abgestimmt ist. Außerdem ist ein weiterer Sprachkurs für Flüchtlinge geplant. Hierfür werden Kooperationsverhandlungen mit dem marokkanischen Verein und der evangelischen Kirche geführt.

 

Besondere Aktionen

Zudem hat der marokkanische Verein ein Fest unter dem Namen „Tag des Flüchtlings“ geplant. An diesem Tag will der Verein die Flüchtlinge Hildens in seine Moschee einladen, sie dort bewirten und die Kinder mit einer Überraschung  erfreuen. Dieser Tag soll dazu dienen, den Gemeindemitgliedern und den Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, miteinander in Kontakt und ins Gespräch zu kommen. In Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament soll dieses Jahr noch ein Sommerfest für die Kinder stattfinden. Mittelpunkt hier soll die Übergabe von gespendeten Bewegungsspielzeugen sein, die bei diesem Fest in Aktion genommen werden.

 

Zusammenfassend ist zu berichten, dass die Stimmung für Flüchtlinge in Hilden gut ist. Es herrscht ein Klima der Hilfsbereitschaft. Auf allen Ebenen, ob Schule, Stadt, Vereine oder Privatinitiativen und -personen ist zu spüren, dass alle bemüht sind, ganz im Sinne einer Willkommenskultur, die Flüchtlinge aufzunehmen und den Menschen beim Einleben in diese Gemeinde hilfreich zur Seite zu stehen.

 

 

 

Zusammenfassung:

 

·         Die Stadt Hilden bringt Flüchtlinge und Asylbewerber auf Grundlage der §§ 1und 53 FlüAG unter.

 

·         Zurzeit sind in Hilden 255 Asylsuchende untergebracht.

 

·         Die Unterbringungszahlen in den Ãœbergangsheimen haben sich deutlich erhöht und werden sich voraussichtlich auch nicht reduzieren. Die weitere Entwicklung der unterzubringenden Personen ist nicht vorherzusagen. Mit weiter stark ansteigenden Personenzahlen im Bereich Flüchtlinge ist allerdings zu rechnen.

 

·         Ausländische Flüchtlinge sind aktuell in der Forststraße 21-23a, in der Richrather Str. 257 und in der Oststr. 71 untergebracht.

 

·         Weitere Unterbringungsplätze werden in der Oststraße 69, in der Walder Straße 98 und durch den Ausbau des Dachgeschosses Forststraße geschaffen.

 

·         Auch der Umfang der Beratungs- und Betreuungsarbeit hat zugenommen. Das sozialpädagogische Konzept umfasst Maßnahmen für Kinder und Erwachsene und wird im Jahr 2015 mit unterschiedlichsten Maßnahmen und Projekten erheblich verstärkt.

 

·         Alle Kinder werden mit altersadäquaten Bildungsangeboten versorgt.

 

·         Ein Netzwerk an flankierenden Bildungsmaßnahmen wird in 2015 erweitert.

 

·         Die Hildener Bürger, Institutionen und Vereine helfen gemeinsam, die  Herausforderung zu bewältigen.

 

 

gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

5020000020

Hilfen nach dem AsylbLG

 

 

1.800.000 €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete