Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport und dem Haupt-
und Finanzausschuss die im Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von
Gebühren im Rahmen von Elternbeiträgen in der „Offenen Ganztagsgrundschule“ und
der „Verlässlichen Grundschule 8-1“ im Primarbereich“ vom 18.3.2015
Erläuterungen und Begründungen:
Der Schul- und Sportausschuss der Stadt Hilden hat
am 10.12.2014 für die Neugestaltung der schulischen Bildungs- und Betreuungsangebote
in Hilden das „Rahmenkonzept OGS 2020“ beschlossen.
Gegenstand des Konzeptes ist insbesondere die
inhaltliche Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote in Verbindung mit der
Anpassung der personellen Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie
der Verlässlichen Grundschule (VGS) unter Berücksichtigung finanzieller
Strukturanpassungen. Beschlussgemäß wird die finanzielle Struktur der Satzung
insbesondere bezüglich der Gestaltung der Beitragssituation in Hilden in der
OGS sowie der VGS angeglichen.
Die ab dem 01.08.2015 so generierten Mehrerträge
ermöglichen die Finanzierung der im Rahmenkonzept OGS 2020 vorgesehenen
Weiterentwicklungen und halten die Zuschussbedarfe der Stadt Hilden in einer
angemessenen Größenordnung. Im Detail sei an dieser Stelle auf die Darstellungen
der WP 14-20 SV 51/038 auf Seiten 24 ff (beschlossen am 10.12.2014) verwiesen.
Das macht eine Satzungsänderung insbesondere in
Bezug auf die Elternbeitragssätze notwendig. Hier wurden allerdings die in der
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 10.12.2014 vorgestellten
Planungen durch eine aktuelle Erlassänderung beeinflusst.
Mit Schreiben des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung vom 15.1.2015 erreichte die Verwaltung die Nachricht der Erlassänderung
im Bereich der OGS (siehe Anlage). Darin wird die Erhöhung der Grundfestbeträge
für SuS mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in mehreren Schritten
angekündigt. Weiterhin werden zusätzliche Fördermittel für Kinder aus
Flüchtlingsfamilien im OGS Bereich in Aussicht gestellt. Schließlich kann der
Schulträger auf Grundlage dieses Erlasses den Höchstbetrag der Elternbeiträge
auf 170 € erhöhen.
Aktuell ist folgende Elternbeitragstabelle
gültig:
Bruttojahreseinkommen in € |
Monatlicher
Beitrag in €             |
      bis 25.000 |
   0,00 |
      bis 37.500 |
 55,00 |
      bis 50.000 |
 80,00 |
      bis 62.500 |
100,00 |
      bis 75.000 |
130,00 |
    über 75.000 |
150,00 |
In derÂ
oben bezeichneten Sitzungsvorlage wurde am 10.12.2014 eine neue
Staffelung der Elternbeitragsstruktur vorgestellt. Diese sah wie folgt aus:
Vorschlag OGS Konzept in der Sitzung am
10.12.2014
Bruttojahreseinkommen in € |
Monatlicher
Beitrag in €             |
      bis 20.000 |
   0,00 |
      bis 37.500 |
 63,00 |
      bis 50.000 |
 92,00 |
      bis 62.500 |
115,00 |
   über 62.500 |
150,00 |
Auf Grundlage des aktuellen Erlasses und der sich daraus
ergebenden neuen Festsetzung der Höchstgrenze schlägt die Fachverwaltung
nunmehr die folgende Staffelung vor:
Vorschlag neue Erlasslage (neu)
Bruttojahreseinkommen in € |
Monatlicher
Beitrag in €             |
      bis 20.000 |
   0,00 |
      bis 37.500 |
 63,00 |
      bis 50.000 |
 92,00 |
bis 62.500 |
115,00 |
      bis 75.000 |
150,00 |
   über 75.000 |
170,00 |
Diese Tabelle (neu) findet Eingang in die
Satzungsänderung.
Auf zwei weitere substantielle Veränderungen
sei weiterhin hingewiesen.
-
Die Elternbeiträge für die VGS werden auf 420,00 €
(jährlich) bzw. 35 € (monatlich) erhöht.
Dafür ist zukünftig die Teilnahme an Sommerferienmaßnahmen der OGS inklusive.
Zur Teilnahme an der dann notwendigen Verpflegung erhebt das Fachamt die
Pauschale eines Monatsbeitrages an Essensgeld (z. Zt. 47,50). Damit wären alle
anfallenden Mahlzeiten in den Ferienaktionen abgegolten.
-
In der alten Satzung wurden die Regelungen für die
sogenannten Silentien (Nachhilfestunden)Â
in der Primarstufe aufgeführt. Ein solches Angebot ist nicht mehr
existent und wird auch absehbar nicht wieder eingeführt. Daher wurden alle entsprechenden
Passagen ersatzlos gestrichen.
Die Fachverwaltung hat alle Informationen (aus OGS-Konzept und Erlass) in
die Satzung eingearbeitet. Die finanziellen Auswirkungen werden in der
Finanzseite erfasst und über die Haushaltsplanänderungsliste eingebracht.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja – Elternbeitragserhöhungen |
||||||
Produktnummer / -bezeichnung |
030101 |
Grundschulen |
|||||
Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2015 ff |
||||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die
Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ zusätzlich |
|||
0301010040 |
OGS (neue Satzung) |
433110 |
Elternbeiträge |
28.645 |
|||
0301010050 |
VGS (neue Satzung) |
433110 |
Elternbeiträge |
17.500 |
|||
0301010050 |
VGS |
527950 |
Mittagstisch |
 1.980 |
|||
0301010050 |
VGS |
433120 |
Elternbeiträge |
 1.980 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
46.145 |
|||
Stehen
für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes
oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||