Betreff
Neufassung der Satzung über die Teilnahme sowie die Erhebung von Gebühren im Rahmen von Elternbeiträgen in der "Offenen Ganztagsgrundschule" und der "Verlässlichen Grundschule 8-1" im Primarbereich.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/048
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport und dem Haupt- und Finanzausschuss die im Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Teilnahme sowie die Erhebung von Gebühren im Rahmen von Elternbeiträgen in der „Offenen Ganztagsgrundschule“ und der „Verlässlichen Grundschule 8-1“ im Primarbereich“ vom 18.3.2015


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Schul- und Sportausschuss der Stadt Hilden hat am 10.12.2014 für die Neugestaltung der schulischen Bildungs- und Betreuungsangebote in Hilden das „Rahmenkonzept OGS 2020“ beschlossen.

 

Gegenstand des Konzeptes ist insbesondere die inhaltliche Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote in Verbindung mit der Anpassung der personellen Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie der Verlässlichen Grundschule (VGS) unter Berücksichtigung finanzieller Strukturanpassungen. Beschlussgemäß wird die finanzielle Struktur der Satzung insbesondere bezüglich der Gestaltung der Beitragssituation in Hilden in der OGS sowie der VGS angeglichen.

 

Die ab dem 01.08.2015 so generierten Mehrerträge ermöglichen die Finanzierung der im Rahmenkonzept OGS 2020 vorgesehenen Weiterentwicklungen und halten die Zuschussbedarfe der Stadt Hilden in einer angemessenen Größenordnung. Im Detail sei an dieser Stelle auf die Darstellungen der WP 14-20 SV 51/038 auf Seiten 24 ff (beschlossen am 10.12.2014) verwiesen.

 

Das macht eine Satzungsänderung insbesondere in Bezug auf die Elternbeitragssätze notwendig. Hier wurden allerdings die in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 10.12.2014 vorgestellten Planungen durch eine aktuelle Erlassänderung beeinflusst.

 

Mit Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 15.1.2015 erreichte die Verwaltung die Nachricht der Erlassänderung im Bereich der OGS (siehe Anlage). Darin wird die Erhöhung der Grundfestbeträge für SuS mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in mehreren Schritten angekündigt. Weiterhin werden zusätzliche Fördermittel für Kinder aus Flüchtlingsfamilien im OGS Bereich in Aussicht gestellt. Schließlich kann der Schulträger auf Grundlage dieses Erlasses den Höchstbetrag der Elternbeiträge auf 170 € erhöhen.

 

Aktuell ist folgende Elternbeitragstabelle gültig:

 

Bruttojahreseinkommen in €

Monatlicher Beitrag in €             

       bis 25.000

    0,00

       bis 37.500

  55,00

       bis 50.000

  80,00

       bis 62.500

100,00

       bis 75.000

130,00

     über 75.000

150,00

 

In der  oben bezeichneten Sitzungsvorlage wurde am 10.12.2014 eine neue Staffelung der Elternbeitragsstruktur vorgestellt. Diese sah wie folgt aus:

 


Vorschlag OGS Konzept in der Sitzung am 10.12.2014

 

Bruttojahreseinkommen in €

Monatlicher Beitrag in €             

       bis 20.000

    0,00

       bis 37.500

  63,00

       bis 50.000

  92,00

       bis 62.500

115,00

    über 62.500

150,00

 

Auf Grundlage  des aktuellen Erlasses und der sich daraus ergebenden neuen Festsetzung der Höchstgrenze schlägt die Fachverwaltung nunmehr die folgende Staffelung vor:

 

Vorschlag neue Erlasslage (neu)

 

Bruttojahreseinkommen in €

Monatlicher Beitrag in €             

       bis 20.000

    0,00

       bis 37.500

  63,00

       bis 50.000

  92,00

bis 62.500

115,00

       bis 75.000

150,00

    über 75.000

170,00

 

Diese Tabelle (neu) findet Eingang in die Satzungsänderung.

 

Auf zwei weitere substantielle Veränderungen sei weiterhin hingewiesen.

 

-       Die Elternbeiträge für die VGS werden auf 420,00 € (jährlich) bzw. 35 €  (monatlich) erhöht. Dafür ist zukünftig die Teilnahme an Sommerferienmaßnahmen der OGS inklusive. Zur Teilnahme an der dann notwendigen Verpflegung erhebt das Fachamt die Pauschale eines Monatsbeitrages an Essensgeld (z. Zt. 47,50). Damit wären alle anfallenden Mahlzeiten in den Ferienaktionen abgegolten.

 

-       In der alten Satzung wurden die Regelungen für die sogenannten Silentien (Nachhilfestunden)  in der Primarstufe aufgeführt. Ein solches Angebot ist nicht mehr existent und wird auch absehbar nicht wieder eingeführt. Daher wurden alle entsprechenden Passagen ersatzlos gestrichen.

 

Die Fachverwaltung hat alle  Informationen (aus OGS-Konzept und Erlass) in die Satzung eingearbeitet. Die finanziellen Auswirkungen werden in der Finanzseite erfasst und über die Haushaltsplanänderungsliste eingebracht.

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – Elternbeitragserhöhungen 

Produktnummer / -bezeichnung

030101

Grundschulen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag € zusätzlich

0301010040

OGS (neue Satzung)

433110

Elternbeiträge

28.645

0301010050

VGS (neue Satzung)

433110

Elternbeiträge

17.500

0301010050

VGS

527950

Mittagstisch

  1.980

0301010050

VGS

433120

Elternbeiträge

  1.980

 

 

 

 

 

 

 

 

 

46.145

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete