Betreff
Bericht zum Maßnahmenkatalog 2014 / Planung des Maßnahmenkataloges 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 50/022
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2014 zur Kenntnis.
  2. Der Sozialausschuss beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2015. Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die Bereit-stellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes orientieren:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration bis heute ca. 174 Projekte und Maß-nahmen gefördert.

Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgen Institu-tionen, die hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen und andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

In den letzten Jahren stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung.

 

Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt sind dabei in den letzten Jahren gestiegen. Die Aufgabe, den Maßnahmenkatalog Integration zu planen und abzuwickeln ist deshalb anspruchsvoller geworden:

Bei der Vergabe der Mittel sind zahlreiche Faktoren zu beachten – wobei letztendlich der Sinn verschiedener Projektvorschläge gegeneinander abgewogen werden muss.

 

Um einen Vergleich zu erleichtern, wurden Antrags- und Verwendungsnachweisformulare eingeführt, auch um die Planungen und die Ergebnisse der Projekte im Integrationsrat und im Sozialausschuss transparenter zu machen und die Beratungen dort zu erleichtern.

 

Die große Unterschiedlichkeit der Akteure der Integrationsarbeit in Hilden ist grundsätzlich erfreu-lich, und sie zeigt, dass die Maxime „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“ in Hilden gelebt wird. Allerdings sorgt die Vielfalt der Anträge auf der anderen Seite auch dafür, dass Projekte kaum vergleichbar sind, was die Verteilung der Mittel erschwert.

 

Ein Konsens besteht darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote sinnvoll sind, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen. Über die Wichtigkeit von Sprache und Bildung für den Integrationsprozess gibt es keine unterschiedlichen Ansichten.

 

Die oben genannten Ausführungen lagen der Planung des Maßnahmenkatalogs Integration 2014 zugrunde. Für 24 Projektideen waren Mittel in Höhe von € 44.686,50 beantragt worden.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte letztendlich gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte beschrieben haben.

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen.

Der „Maßnahmenkatalog Integration“ hat sich deshalb erneut als ein wesentliches Werkzeug zur Steuerung der Integrationsarbeit in Hilden bewährt.

 

Eine Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per Email und per Post erfolgte, sind die beigefügten Anlagen nicht mit einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale versehen mit einer Unterschrift vor.

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2015. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle befinden sich die Anträge der Akteure auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.

 

Insgesamt wurden 37 Projektanträge von 19 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt

€ 60.801,-- beantragt wurden.

 

Der Vorschlag der Verwaltung priorisiert eindeutig die Angebote, die dem Sprach- und Bildungserwerb dienen (Handlungsfeld 1 „Sprachförderung und Chancengleichheit“ des Integrationskonzeptes), was sich auf die finanzielle Gewichtung entsprechend auswirkt.

Für diesen Bereich werden insgesamt Mittel in Höhe von € 19.650,-- für 23 Maßnahmen vorgeschlagen, was 87,3% der gesamten Fördersumme entspricht.

 

Für das Handlungsfeld 2 „Stadtteilorientierte Förderung der Integration“ wird die Bezuschussung eines Projekts mit € 1.000 vorgeschlagen, was 4,4% des Fördervolumens entspricht.

Im Handlungsfeld 3 „Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit“ ist die Förderung von 2 Projekten in Höhe von € 750,-- geplant (3,3% am Gesamtanteil).

Im Handlungsfeld 4 „Integrationsförderung im Sport“ ist es 1 Projekt (€ 500, 2,2%),

ebenso wie im Handlungsfeld 5 „Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit“, in dem die Förderung von 1 Projekt mit € 600,-- (2,7%) vorgeschlagen wird.

 

Es werden also weiterhin, trotz der Verlagerung der Prioritäten auf Bildungs- und Spracherwerb, Angebote gefördert, die dem kulturellen Austausch dienen.

 

Insgesamt verdeutlicht die Zunahme der eingereichten Anträge und Vorschläge zu Projekten der zahlreichen Akteure, dass der Maßnahmenkatalog ein wirkungsvolles Instrument der Hildener Integrationsarbeit ist. Die Zunahme der Anträge und der sprunghafte Anstieg der beantragten Mittel insgesamt führen in diesem Jahr zwangsläufig dazu, dass 18 Projektvorschläge nicht für eine Förderung vorgeschlagen werden, u.a. deshalb, um den zu Förderung vorgeschlagenen Projekten ausreichend Mittel für eine wirkungsvolle Umsetzung an die Hand zu geben.

 

 

Gez. Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0505012000

Hilfen zur Integration

531800

Zuschüsse

22.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete