Betreff
Zuschussantrag des TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/047
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.583,13 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V. hat mit Schreiben vom 09.12.2014 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Lärmschutzwand, Am Heidekrug 46, 40724 Hilden gestellt.

 

Im Rahmen der Erstellung der Tennisanlage des Vereins im Jahr 1994 wurde eine Lärmschutzwand zwischen der Tennisaußenanlage und der Straße Am Heidekrug erbaut. Aufgrund der andauernden Verrottung der tragenden Balken und der dadurch bedingten Gefahr des teilweisen Einsturzes der Wand besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich einer Erneuerung. Die Verringerung des Lärmschutzes durch bis jetzt entstandene Löcher und der Befall der Sportanlage durch Nagetiere bedingen zusätzlich eine Sanierung.

 

Der Verein hat mit seinem Antrag der Verwaltung drei Angebote zur Sanierung der Lärmschutzwand vorgelegt, die durch die entsprechenden Fachämter geprüft wurden. Bei den Angeboten handelt es sich lediglich bei einem Angebot um eine Lärmschutzwand, die den geforderten Ansprüchen genügt. Preislich läge diese bei 25.277,09 €. Bei der Berücksichtigung einer Anpassung der Leistungsverzeichnisse der anderen Angebote, wären diese nicht günstiger. In der Anlage sind die Leistungsverzeichnisse der Firmen mit dem zugehörigen Preisspiegel aufgeführt.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für das Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Angebot ein voraussichtliches Gesamtvolumen in Höhe von 25.277,09 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 7.583,13 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins-, Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

74.770,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete