Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V.
einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 7.583,13 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der TC Hilden e.V. im SV Hilden Ost e.V. hat mit Schreiben vom 09.12.2014 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Lärmschutzwand, Am Heidekrug 46, 40724 Hilden gestellt.
Im Rahmen der Erstellung der Tennisanlage des Vereins im Jahr 1994 wurde eine Lärmschutzwand zwischen der Tennisaußenanlage und der Straße Am Heidekrug erbaut. Aufgrund der andauernden Verrottung der tragenden Balken und der dadurch bedingten Gefahr des teilweisen Einsturzes der Wand besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich einer Erneuerung. Die Verringerung des Lärmschutzes durch bis jetzt entstandene Löcher und der Befall der Sportanlage durch Nagetiere bedingen zusätzlich eine Sanierung.
Der Verein hat mit seinem Antrag der Verwaltung drei Angebote zur Sanierung der Lärmschutzwand vorgelegt, die durch die entsprechenden Fachämter geprüft wurden. Bei den Angeboten handelt es sich lediglich bei einem Angebot um eine Lärmschutzwand, die den geforderten Ansprüchen genügt. Preislich läge diese bei 25.277,09 €. Bei der Berücksichtigung einer Anpassung der Leistungsverzeichnisse der anderen Angebote, wären diese nicht günstiger. In der Anlage sind die Leistungsverzeichnisse der Firmen mit dem zugehörigen Preisspiegel aufgeführt.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für
das Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Angebot ein voraussichtliches
Gesamtvolumen in Höhe von 25.277,09 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30%
der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von
maximal 7.583,13 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen
ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den
Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die
durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins-, Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
74.770,16 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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