Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013
neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft
getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2014
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2014
ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 103.999,49 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale
sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2014 auf 6 € festgesetzt.
Für 23 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 26.286,00 €
(Vorjahr = 30.394,00 €).
Die Fördersumme
wurde für 4.381 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit
mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.458 Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
9 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte
einen Gesamtaufwand von 16.615,60 €
(Vorjahr = 13.591,04 €), der sich wie folgt aufteilt.
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
1.900,00 € |
b) |
Verpflegungspauschale
bei Deutschen Meisterschaften und höher |
8.460,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
6.255,60 € |
|
Gesamt: |
16.615,60
€ |
Übungsleiterförderung |
18 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 302 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2014
konnte ein Zuschuss in Höhe von 21.140,00
€ (Vorjahr 20.650,00 €)
ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 24
bezuschusste Vereine belief sich auf 23.038,98
€ (Vorjahr 23.320,00 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen,
Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle,
Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder. .
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2014
wurden an fünf Sportvereine Zuschüsse in einer Höhe von gesamt 1.750,00 € ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2014 mit 4.168,91 € bezuschusst:
- Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft
im Billard mit 282,79 €
- TUS Hilden: Hildanuslauf mit 1.844,00 €
- Reit- und Fahrverein: Ausrichtung der
rheinischen Voltigierstandarte mit 1.532,12 €
- Hildener Allgemeine Turnerschaft: Radmarathon
mit 510,00 €
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des
Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der
Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2014 40.000,00 €, die im Sportetat
Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht
ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2013 in Höhe von 72.872,17 € in das
Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2013 112.872,17 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter
Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse
in einer Gesamthöhe von 38.102,01 € ausgezahlt:
Hildener Windsurfing Club:
Für den Bau einer
Lagerhalle erhielt der Verein einen ersten Abschlag in Höhe von 7.323,28 €.
Kanu Club Hilden:
Der KC Hilden hat
im Jahr 2014 für die Anschaffung von Booten und die Abbrucharbeiten des Alten
Bootshauses am Menzelsee einen Zuschuss in Höhe von 4.371,51 € erhalten.
Reit- und Fahrverein Hilden:
In 2014 wurde die
Sanierung der Bande und des Reithallenbodens mit 8.197,55 € bezuschusst.
St. Sebastianer Schützenbruderschaft:
Die St. Seb. Schützenbruderschaft
hat für den Umbau der Schießanlage einen Zuschuss in Höhe von 7.558,04 €
erhalten. Â
TC Stadtwald:
Der TC Stadtwald
erhielt für die Sanierung der Heizungsanlage und die Zaunerneuerung einen Zuschuss
in Höhe von 9.731,40 €. Â
Sportvereinigung Hilden 05/06:
Die Sp.-Vg. Hilden
05/06 erhielt für die Anschaffung eines Trainingstores einen Zuschuss in Höhe
von 920,23 €. Â
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins-, Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
104.000,00 |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
112.872,17 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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