Betreff
Bericht über die im Jahr 2014 gewährten Zuschüsse an die Sportvereine
Vorlage
WP 14-20 SV 51/046
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2014 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2014

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2014 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 103.999,49 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2014 auf 6 € festgesetzt.

 

Für 23 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 26.286,00 € (Vorjahr = 30.394,00 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.381 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.458 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

9 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 16.615,60 € (Vorjahr = 13.591,04 €), der sich wie folgt aufteilt.

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

1.900,00 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

8.460,00 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

6.255,60 €

 

Gesamt:

16.615,60 €

 

Übungsleiterförderung

 

18 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 302 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2014 konnte ein Zuschuss in Höhe von 21.140,00 € (Vorjahr 20.650,00 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 24 bezuschusste Vereine belief sich auf 23.038,98 € (Vorjahr 23.320,00 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder. .

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2014 wurden an fünf Sportvereine Zuschüsse in einer Höhe von gesamt 1.750,00 € ausgezahlt.

 

Förderung des Stadtsportverbandes

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2014 mit 4.168,91 € bezuschusst:

 

  1. Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft im Billard mit 282,79 €
  2. TUS Hilden: Hildanuslauf mit 1.844,00 €
  3. Reit- und Fahrverein: Ausrichtung der rheinischen Voltigierstandarte mit 1.532,12 €
  4. Hildener Allgemeine Turnerschaft: Radmarathon mit 510,00 €

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2014 40.000,00 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2013 in Höhe von 72.872,17 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2013 112.872,17 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 38.102,01 € ausgezahlt:

 

Hildener Windsurfing Club:

 

Für den Bau einer Lagerhalle erhielt der Verein einen ersten Abschlag in Höhe von 7.323,28 €.

 

Kanu Club Hilden:

 

Der KC Hilden hat im Jahr 2014 für die Anschaffung von Booten und die Abbrucharbeiten des Alten Bootshauses am Menzelsee einen Zuschuss in Höhe von 4.371,51 € erhalten.

 

Reit- und Fahrverein Hilden:

 

In 2014 wurde die Sanierung der Bande und des Reithallenbodens mit 8.197,55 € bezuschusst.

 

St. Sebastianer Schützenbruderschaft:

 

Die St. Seb. Schützenbruderschaft hat für den Umbau der Schießanlage einen Zuschuss in Höhe von 7.558,04 € erhalten.  

 

TC Stadtwald:

 

Der TC Stadtwald erhielt für die Sanierung der Heizungsanlage und die Zaunerneuerung einen Zuschuss in Höhe von 9.731,40 €.  

 

Sportvereinigung Hilden 05/06:

 

Die Sp.-Vg. Hilden 05/06 erhielt für die Anschaffung eines Trainingstores einen Zuschuss in Höhe von 920,23 €.  

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins-, Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

104.000,00

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

112.872,17

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete