Betreff
Bericht zur Aktivierung nach §11 SGB XII
Vorlage
WP 14-20 SV 50/021
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch die Einfügung des Sozialhilferechtes in das Sozialgesetzbuch II und XII ist der Grundsatz des Förderns und Forderns in beiden Rechtsvorschriften fest verankert.

Während im SGB II der Grundsatz des Forderns im Vordergrund steht, nimmt das SGB XII Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse, der durch psychischer oder physischer Erkrankung erwerbsunfähig gewordenen Menschen.

Sie zu begleiten, zu motivieren und Hilfen zu gewähren, die es ihnen ermöglichen ihre Notlage zu überwinden, um wieder selbständig und selbstbestimmt, das heißt vor allem unabhängig von staatlicher Unterstützung, ihr Leben zu gestalten, ist Aufgabe des Trägers der Sozialhilfe.

 

Diese Verpflichtung stellt eine wichtige Aufgabe in der Sozialen Arbeit dar, hilft sie doch den am Rand der Gesellschaft lebenden Menschen wieder an dieser Gesellschaft zu partizipieren und diese aktiv mit zu gestalten, was ein wichtiger Aspekt ist, Aktivierung im Sinne des § 11 SGB XII erfolgreich voran zu bringen.

 

Der § 11 SGB XII besagt:

 

„…Beratung und Unterstützung, Aktivierung

(1) Zur Erfüllung der Aufgaben dieses Buches werden die Leistungsberechtigten beraten und, soweit erforderlich, unterstützt.

(2) Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft umfasst auch ein gesellschaftliches Engagement. Zur Überwindung der Notlage gehört auch, die Leistungsberechtigten für den Erhalt von Sozialleistungen zu befähigen. Die Beratung umfasst auch eine gebotene Budgetberatung.

(3) Die Unterstützung umfasst Hinweise und, soweit erforderlich, die Vorbereitung von Kontakten und die Begleitung zu sozialen Diensten sowie zu Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft unter Einschluss des gesellschaftlichen Engagements. Soweit Leistungsberechtigte zumutbar einer Tätigkeit nachgehen können, umfasst die Unterstützung auch das Angebot einer Tätigkeit sowie die Vorbereitung und Begleitung der Leistungsberechtigten. Auf die Wahrnehmung von Unterstützungsangeboten ist hinzuwirken. Können Leistungsberechtigte durch Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit Einkommen erzielen, sind sie hierzu sowie zur Teilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung verpflichtet. Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel erhalten die gebotene Beratung für den Umgang mit dem durch den Regelsatz zur Verfügung gestellten monatlichen Pauschalbetrag…“

Die Stadt Hilden führt seit 2006 erfolgreich Maßnahmen nach § 11 SGB XII durch.

 

Sie nimmt diese Aufgabe per Kooperationsvertrag auch für die Stadt Haan war, so dass für Hilden 12 Plätze und für Haan weitere 3 Plätze durch Kreismittel in Höhe von ca. 66.000€ jährlich bezuschusst wird. Aus diesen Mitteln werden die Personalkosten der Mitarbeiterin und  die einzelnen Maßnahmen komplett finanziert.

 

Seit 2011 bietet der Kreis Mettmann ein Bonussystem, als Anreiz für die Durchführung der Aktivierung und der Erreichung der Maximalziele, an.

 

Folgende Grundbedingungen sind für den Erhalt eines Bonus, notwendig:

 

Ø  erfolgreiche Aktivierung, d.h. Sicherung des Lebensunterhaltes durch Arbeit oder Inanspruchnahme anderer Leistungsträger (vollständige Unabhängigkeit von SGB XII)

 

Ø  Unabhängigkeit von SGB XII Leistungen für mindestens zwölf Monate, d.h. ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Aktivierung bezieht der Leistungsberechtigte weder laufende (noch einmalige) Leistungen nach dem SGB XII

 

Ø  Einhaltung der Verfahrensvorschriften

 

 

Da in den neun Jahren Aktivierungsarbeit lediglich zwei Teilnehmer/innen in den Bereich des SGB XII zurückgekehrt sind, profitiert die Stadt Hilden auch von dieser Zulage in nicht unerheblichem Umfang.

 

Die nachfolgende Tabelle soll dies verdeutlichen;

 

Jahre

Erfolgsfälle

Bonuszahlungen

2006

5

 

2007

5

 

2008

4

 

2009

3

 

2010

4

 

 

 

Bonuszahlungen erfolgen erst ab 2011   

2011

5

15,471,48 €

2012

3

9.525,60 €

2013

2 (1TN bezieht Rente)

2.797,08 €

2014

3

8.391,24 €, Auszahlung erfolgt erst in 2015

 

 

In 2013 kam es innerhalb des Jahres zweimal zu Personalwechsel, was für den Einbruch in den ansonsten, bezogen auf die Teilnehmerzahl, ansehnlichen Erfolgen verantwortlich ist, da Kontinuität für die Arbeit mit diesem besonders schwierigen Klientel, von größter Bedeutung ist.

 

 

Die Stadt Hilden ist kreisweit eine der wenigen Städte, die diese Arbeit erfolgreich durchführt. Dies liegt an folgenden Erfolgsfaktoren, von denen hier nur exemplarisch Einzelne aufgeführt werden:

 

  • Keine Pauschalmaßnahmen, sondern individuelle Hilfeplanarbeit mit individuellen Maßnahmen, für das Klientel, das im SGB II Bereich (Jobcenter) an den dort allgemeinen Maßnahmen, aufgrund persönlicher Schwierigkeiten, Krankheiten u.ä. gescheitert ist;

 

  • Sorgfältige Auswahl der potentiellen Teilnehmer durch die sozialpädagogische Fachkraft;

 

  • Trennung von Leistungsbereich SGB XII und Aktivierung, um das für die Arbeit unerlässliche Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden;

 

  • Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen Partnern z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst, potentiellen Arbeitgebern, gesetzlichen Betreuern, Suchtberatung, Schuldnerberatung etc.;

 

  • Freiwilligkeit der Teilnehmer und intensive Motivationsarbeit mit allen klassischen Mitteln der Sozialarbeit/Sozialpädagogik;

 

  • Unterteilung der Maßnahme in Stabilisierungs- und Arbeitsphase, um dem Teilnehmer auch die Möglichkeit zu geben, sich selbst und seine Fähigkeiten zu erproben und zu trainieren.

 

 

Das Zusammenspiel all dieser Maßnahmen führt letztendlich zum Erfolg und dieser ist für Hilden das Herausführen aus dem Bereich des SGB XII.

 

Die Kreisanweisung bezüglich der Aktivierung spricht von zwei zu erreichenden Zielen. Zum einen der Teilhabe an der Gesellschaft (Vereinsbeteiligung, Ehrenamt o.ä.) und zum anderen die Vermittlung auf den Arbeitsmarkt oder in Arbeit. Diesem Ziel wird absolut der Vorrang vor dem Ziel Teilhabe an der Gesellschaft eingeräumt.

 

Dass dies funktioniert, wird seit 2006 dokumentiert.

 

Die Aktivierung bietet gerade jungen, psychisch kranken Menschen die Möglichkeit ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.

 

Zusammenfassung:

 

  • Die Aktivierung stellt einen wichtigen Teil der Sozialen Arbeit mit erwerbsunfähig krankgeschriebenen Menschen dar;

 

  • Die Stadt Hilden hat ein gutes, tragfähiges und erfolgreiches Konzept entwickelt auf deren Basis die Arbeit durchgeführt wird;

 

  • Zur erfolgreichen Arbeit gehört die Beratung und Anleitung durch sozialpädagogisches Fachpersonal.

 

Gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktnummer / -bezeichnung

050304

Hilfen zur Arbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel werden vom Kreis Mettmann zur Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten bereitgestellt und im jeweiligen Haushaltsjahr spitz abgerechnet.

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete