Betreff
2. Nachtrag zur Benutzungs-und Gebührenordnung für den Heinrich-Strangmeier-Saal im Alten Helmholtz
Vorlage
WP 14-20 SV 41/020
Aktenzeichen
III/41-Doe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und im Haupt-und Finanzausschuss den 2. Nachtrag zur Benutzungs-und Gebührenordnung für den Heinrich-Strangmeier-Saal im „Alten Helmholtz“.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem 06.11.2004 steht das Kultur- und Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ mit den verschiedenen Räumlichkeiten einschließlich des Heinrich-Strangmeier-Saals neben der Nutzung durch die Musikschule und durch die Volkshochschule auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Der Saal als moderner und funktionsgerechter Unterrichts- und Veranstaltungsraum steht - insbesondere an den Wochentagen - vorrangig der Musikschule für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Außerhalb der Unterrichts- und Veranstaltungszeiten kann er aber auch von Dritten (wie Hildener Vereinen, dem Kulturamt u.a.) für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden.

 

In den vergangenen ca. 5 Jahren war der Saal auch an den Wochenenden ausgesprochen häufig durch die Musikschule belegt, so dass kaum nennenswerte Einnahmen durch Vermietung zu verzeichnen waren:

 

115 €               im Jahr 2012

770 €               im Jahr 2013

ca.       500 €               im Jahr 2014.

 

Nun ist aber vorgesehen, das 100-jährige Jubiläum des Gebäudes zum Anlass zu nehmen, das Kultur- und Weiterbildungszentrum mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen und den technisch gut ausgestatteten Saal mit seinen bis zu 199 Plätzen wieder häufiger als in den vergangenen ca. 5 Jahren auch für andere (kulturelle) Veranstaltungen zu nutzen.

 

Dies soll nun auch zum Anlass genommen werden, die Nutzungsgebühren zu aktualisieren.

Angesichts gestiegener Personal- und Energiekosten erscheint es angemessen, die Nutzungsgebühren nach nunmehr 6 Jahren (die letzte Erhöhung erfolgt zum 01.01.2009) noch einmal moderat anzuheben.

 

§ 3 Benutzungsgebühr, Ziffer (7) a)

Angehoben werden sollen die Gebühren für die Benutzung des Saales oder eines Teiles des Saales.

Die Gebühren für weitere Leistungen wie zusätzlicher Reinigungsaufwand (b), Hausmeisterdienst (c), Einsatz Lichttechnik (g) und Einsatz Bühnentechnik (h) sollen unverändert bleiben.

 

§ 3 Benutzungsgebühr, Ziffer (7) h)

Die Angebote „Cassettendeck“ und „CD-Player“ können ersatzlos gestrichen werden, da Ton-Einspielungen heute in der Regel nicht mehr über diese Medien erfolgen.

Diese Leistungen werden bereits seit Jahren nicht mehr abgefragt.

 

Außerdem sollten nicht mehr zeitgemäße Angebote hinsichtlich der angebotenen technischen Ausstattung ersatzlos gestrichen werden.

 

Die vorgesehenen neuen Benutzungsgebühren gehen aus der beigefügten Synopse hervor. Die Fassung des 2. Nachtrags zur Benutzungs-und Gebührenordnung für den Heinrich-Strangmeier-Saal im Alten Helmholtz ist ebenfalls beigefügt.

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040501

Betreiben einer städtischen Musikschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete