Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Ermäßigung von Kulturveranstaltungen für Hartz-IV und Erwerbsminderungsrenten-Berechtigte
Vorlage
WP 14-20 SV 41/018
Aktenzeichen
III/41-Doe
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Eine Ermäßigung ist für GdB-Berechtigte nur bei Veranstaltungen in der Stadthalle möglich.

Bei Vereinen, Büchereiausweis sind keine Vergünstigungen möglich.

Ich würde mich freuen, auch die div. Veranstaltungen ermäßigt zu besuchen, um damit gesellschaftliche Kontakte zu fördern.

 

 


Antragstext:

 

Bürgeranregung zwecks Ermäßigung – Kulturveranstaltungen in der Bücherei, Museum und sonstige Veranstaltungen.

 

Ich stelle hiermit den Bürgerantrag auf Gleichstellung der Hartz IV-Berechtigten und Erwerbsminderungsrenten-Berechtigten bei diversen Veranstaltungen.

 

 

Die Bürgeranregung ist als Anhang beigefügt.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 15.11.2014 stellte eine Hildener Bürgerin die beigefügte Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, die am 18.11.2014 bei der Verwaltung eintraf, und hiermit gemäß der Gemeindeordnung zur Beschlussfassung gestellt wird.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Für den Besuch der Kulturveranstaltungen sowie die Nutzung der Stadtbücherei existieren bereits zahlreiche Vergünstigungen.

Bestimmte Zielgruppen erhalten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises, Ermäßigungen auf den Ticketpreis bzw. die preislich ermäßigte Nutzungsmöglichkeit des Angebotes.

 

Dabei bietet insbesondere der „Itterpass“ viele Vergünstigungen an. Den Itterpass erhalten die Bezieher von Grundsicherungsleistungen und Asylbewerber automatisch, Wohngeldberechtigte und Bezieher von SGB-II- Leistungen auf entsprechenden Antrag.

Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente kann völlig unterschiedlich sein. Von daher kann darüber nicht eine Ermäßigung exakt definiert werden.

 

Die Vergünstigungen des Itterpasses im Einzelnen:

 

 

Kulturamt:

Ermäßigungen auf Einzelkarten und Abonnements bei Theaterveranstaltungen der Theaterreihen A und B in der Stadthalle sowie auf Einzeltickets zu Veranstaltungen der Kleinkunstreihe „Kultur mobil“ im Heinrich-Strangmeier-Saal im Alten Helmholtz

 

20 % für Rentner

50 % für Schwerbehinderte mit Merkmal „B“(1 Begleitperson frei) ,

50 % für Schüler/Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Bundeswehrangehörige, Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst

50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII

50 % für Inhaber eines Itterpasses

 

Auf Einzeltickets zu Veranstaltungen der Kammerkonzertreihe „Kunst um ½ 7“

keine Ermäßigungen für Erwachsene, da geringer Eintrittspreis (9,-€ )

 

50 % für Schüler der Musikschule sowie Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren

50 % für Inhaber eines Itterpasses

50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII

 

Auf Tickets der Veranstaltungen „ Kultur am Nachmittag“

keine Ermäßigung, da geringer Eintrittspreis ( 9,-€)

 

Auf Angebote der Kinder-und Jugendkunstschule „KuKuK“:-Kurse / Workshops / Kunstpicknicks

50 % für Inhaber eines Itterpasses

50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII

 

 

Wilhelm-Fabry-Museum

Ermäßigungen:

 

Eintrittspreise für Ausstellungen, Veranstaltungen (Vorträge etc.)

Freier Eintritt für Schwerbehinderte und Begleitung

 

50 % Ermäßigung des Eintrittspreises (ausgenommen sind Sonderveranstaltungen) für Schüler und Studenten:

 

50 % Ermäßigung des Eintrittspreises für Inhaber des Itterpasses:

 

Für Inhaber der Familienkarte Hilden vermindert sich der Eintrittspreis für eine Familie auf den Eintrittspreis eines Erwachsenen.

 

Gebühren für Kinderferienaktionen, Kinderkunstwoche, Workshops für Kinder und Jugendliche:

50 % Ermäßigung für Inhaber des Itterpasses:

 

Kinderartothek:

Für Inhaber der Familienkarte ist die Ausleihe kostenlos.

 

Schulklassen (Führungen: Ausstellung und Kornbrennerei)

Hildener Schulen: frei

Auswärtige Schulklassen: ermäßigt je 20 Euro, zusammen 40 Euro

 

Träger des Namens „Fabry“ haben bei Vorlage des Ausweises freien Eintritt.

 

Mitglieder des Vereins „Unser Hilden“ haben freien Eintritt.

 

 

Stadtbücherei

Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden zahlen keine Jahresausweisgebühren. Säumnisentgelte fallen normal an.

 

30% -50 % Ermäßigung auf Eintrittstickets zu Veranstaltungen in der Stadtbücherei für Inhaber des „Itterpasses“

 

 

Musikschule

Für die meisten Veranstaltungen der Musikschule wird kein Eintritt erhoben. Bei großen Veranstaltungen der Musikschule in der Stadthalle (z.B. Weihnachtskonzert) wird ein sehr geringer Eintritt (z.B. 8,-€/ 4,-€ für Schüler und Studenten) erhoben.

 

Für Veranstaltungen, bei denen Kinder aus dem Elementarbereich beteiligt sind, wird (auf Anfrage) für Familien, die Sozialermäßigung erhalten, je 1 Freikarte für Erwachsene zur Verfügung gestellt.

 

50 € Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für Inhaber des Itterpasses

 

 

Kultur pflegende Vereine

Für Inhaber des Itterpasses gewähren die nachfolgend aufgeführten kulturpflegenden Vereine die folgenden Ermäßigungen:

 

Chor Itterfrüchtchen

20% Nachlass auf Eintrittstickets der eigenen Veranstaltungen,

Ermäßigung des Mitgliedbeitrages um 50 %

 

Chor 84, Damenchor Hilden

50% Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag

 

Gospelchor Auftakt

50% Ermäßigung auf den jährlichen Mitgliedsbeitrag

50% Nachlass auf Eintrittstickets eigener Konzerte

 

Hildener Kinder-und Jugendchor 1956

Kostenloses Probeschnuppern für einen Monat. Bei nachfolgender Anmeldung entfällt die Anmeldegebühr. Bei Aufnahme von Geschwisterkindern ist eine Preisermäßigung möglich.

 

Kirchenchor Cäcilia an St. Jakobus

Kostenlose Mitgliedschaft

50%Ermäßigung auf Eintrittstickets eigener Konzerte

 

Oratorienchor Hilden

50% Ermäßigung auf Eintrittstickets für die Chorkonzerte

 

 

Die Aufstellung zeigt, dass es bereits zahlreiche Vergünstigungen zum Besuch kultureller Veranstaltungen sowie der Nutzung kultureller Angebote in Hilden gibt.

Darüber hinaus bieten einige kulturpflegende Vereine den Inhabern des Itterpasses preislich ermäßigte Teilnahmegebühren sowie Eintrittstickets zu Veranstaltungen an.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

040103

040501

 

040601

 

040701

Kulturelle Veranstaltungen,

Betreiben einer städt. Musikschule,

Betreiben einer Stadtbücherei,

Museumsarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete