Begründung:
Eine Ermäßigung ist für GdB-Berechtigte nur bei Veranstaltungen in der Stadthalle möglich.
Bei Vereinen, Büchereiausweis sind keine Vergünstigungen möglich.
Ich würde mich freuen, auch die div. Veranstaltungen ermäßigt zu besuchen, um damit gesellschaftliche Kontakte zu fördern.
Antragstext:
Bürgeranregung zwecks Ermäßigung – Kulturveranstaltungen in der Bücherei, Museum und sonstige Veranstaltungen.
Ich stelle hiermit den Bürgerantrag auf Gleichstellung der Hartz IV-Berechtigten und Erwerbsminderungsrenten-Berechtigten bei diversen Veranstaltungen.
Die Bürgeranregung ist als Anhang beigefügt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 15.11.2014 stellte eine Hildener Bürgerin die beigefügte Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, die am 18.11.2014 bei der Verwaltung eintraf, und hiermit gemäß der Gemeindeordnung zur Beschlussfassung gestellt wird.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Für den Besuch der Kulturveranstaltungen sowie die Nutzung der Stadtbücherei existieren bereits zahlreiche Vergünstigungen.
Bestimmte Zielgruppen erhalten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises, Ermäßigungen auf den Ticketpreis bzw. die preislich ermäßigte Nutzungsmöglichkeit des Angebotes.
Dabei bietet insbesondere der „Itterpass“ viele Vergünstigungen an. Den Itterpass erhalten die Bezieher von Grundsicherungsleistungen und Asylbewerber automatisch, Wohngeldberechtigte und Bezieher von SGB-II- Leistungen auf entsprechenden Antrag.
Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente kann völlig unterschiedlich sein. Von daher kann darüber nicht eine Ermäßigung exakt definiert werden.
Die Vergünstigungen des Itterpasses im Einzelnen:
Kulturamt:
Ermäßigungen
auf Einzelkarten und Abonnements bei Theaterveranstaltungen der
Theaterreihen A und B in der Stadthalle sowie auf Einzeltickets zu
Veranstaltungen der Kleinkunstreihe „Kultur mobil“ im Heinrich-Strangmeier-Saal
im Alten Helmholtz
20 % für Rentner
50 % für Schwerbehinderte mit Merkmal „B“(1 Begleitperson frei) ,
50 % für Schüler/Studenten, Auszubildende, Arbeitslose,
Bundeswehrangehörige, Dienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr und im
Bundesfreiwilligendienst
50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII
50 % für Inhaber eines Itterpasses
Auf Einzeltickets zu
Veranstaltungen der Kammerkonzertreihe „Kunst um ½ 7“
keine Ermäßigungen für Erwachsene, da geringer Eintrittspreis (9,-€ )
50 % für Schüler der Musikschule sowie Kinder und Jugendliche bis 16
Jahren
50 % für Inhaber eines Itterpasses
50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII
Auf Tickets der
Veranstaltungen „ Kultur am Nachmittag“
keine Ermäßigung, da geringer Eintrittspreis ( 9,-€)
Auf Angebote der Kinder-und
Jugendkunstschule „KuKuK“:-Kurse / Workshops / Kunstpicknicks
50 % für Inhaber eines Itterpasses
50 % für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII
Â
Wilhelm-Fabry-Museum
Ermäßigungen:
Eintrittspreise für
Ausstellungen, Veranstaltungen (Vorträge etc.)
Freier Eintritt für Schwerbehinderte und Begleitung
50 % Ermäßigung des Eintrittspreises (ausgenommen sind
Sonderveranstaltungen) für Schüler
und Studenten:
50 % Ermäßigung des Eintrittspreises für Inhaber des Itterpasses:
Für Inhaber der Familienkarte Hilden vermindert sich der Eintrittspreis
für eine Familie auf den Eintrittspreis eines Erwachsenen.
Gebühren für Kinderferienaktionen,
Kinderkunstwoche, Workshops für Kinder und Jugendliche:
50 % Ermäßigung für Inhaber
des Itterpasses:
Kinderartothek:
Für Inhaber der Familienkarte ist die Ausleihe kostenlos.
Schulklassen (Führungen:
Ausstellung und Kornbrennerei)
Hildener Schulen: frei
Auswärtige Schulklassen: ermäßigt je 20 Euro, zusammen 40 Euro
Träger des Namens „Fabry“ haben bei Vorlage des Ausweises freien
Eintritt.
Mitglieder des Vereins „Unser
Hilden“ haben freien
Eintritt.
Stadtbücherei
Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und
SGB XII mit Wohnsitz in Hilden zahlen keine Jahresausweisgebühren.
Säumnisentgelte fallen normal an.
30% -50 % Ermäßigung auf Eintrittstickets zu Veranstaltungen in der
Stadtbücherei für Inhaber des „Itterpasses“
Musikschule
Für die meisten Veranstaltungen der Musikschule wird kein Eintritt
erhoben. Bei großen Veranstaltungen der Musikschule in der Stadthalle (z.B.
Weihnachtskonzert) wird ein sehr geringer Eintritt (z.B. 8,-€/ 4,-€ für Schüler
und Studenten) erhoben.
Für Veranstaltungen, bei denen Kinder aus dem Elementarbereich beteiligt
sind, wird (auf Anfrage) für Familien, die Sozialermäßigung erhalten, je 1
Freikarte für Erwachsene zur Verfügung gestellt.
50 € Ermäßigung der Unterrichtsgebühren für Inhaber des Itterpasses
Kultur pflegende Vereine
Für Inhaber des Itterpasses
gewähren die nachfolgend aufgeführten kulturpflegenden Vereine die folgenden
Ermäßigungen:
Chor Itterfrüchtchen
20% Nachlass auf Eintrittstickets der eigenen Veranstaltungen,
Ermäßigung des Mitgliedbeitrages um 50 %
Chor 84, Damenchor Hilden
50% Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag
Gospelchor Auftakt
50% Ermäßigung auf den jährlichen Mitgliedsbeitrag
50% Nachlass auf Eintrittstickets eigener Konzerte
Hildener Kinder-und Jugendchor
1956
Kostenloses Probeschnuppern für einen Monat. Bei nachfolgender Anmeldung
entfällt die Anmeldegebühr. Bei Aufnahme von Geschwisterkindern ist eine
Preisermäßigung möglich.
Kirchenchor Cäcilia an St.
Jakobus
Kostenlose Mitgliedschaft
50%Ermäßigung auf Eintrittstickets eigener Konzerte
Oratorienchor Hilden
50% Ermäßigung auf Eintrittstickets für die Chorkonzerte
Die Aufstellung zeigt, dass es bereits zahlreiche Vergünstigungen zum
Besuch kultureller Veranstaltungen sowie der Nutzung kultureller Angebote in
Hilden gibt.
Darüber hinaus bieten einige kulturpflegende Vereine den Inhabern des
Itterpasses preislich ermäßigte Teilnahmegebühren sowie Eintrittstickets zu
Veranstaltungen an.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Produktnummer / -bezeichnung |
040103 040501 040601 040701 |
Kulturelle
Veranstaltungen, Betreiben einer städt.
Musikschule, Betreiben einer
Stadtbücherei, Museumsarbeit |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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