Betreff
Verkehrsberuhigung Albert-Schweitzer-Weg
Vorlage
WP 04-09 SV 66/140
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Herr Jörg Hamel und weitere 57 Anwohner (Unterschriften) des Albert-Schweitzer-Wegs haben im Juni 2008 den Antrag gestellt, ihre Anliegerstraße, die seit 1992 als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen ist, wirkungsvoller durch Sperrung zu beruhigen und somit sicherer zu machen.

Der Antrag ist der Sitzungsvorlage  beigefügt.

 

Die Anwohner schlagen vor, die Sperrung durch Feuerwehrpfosten an der „Zufahrt“ des Albert-Schweitzer-Wegs / Richrather Straße zu errichten.

 

 

 

Verkehrserhebungen in den vergangenen Tagen (Messquerschnitt etwa in Höhe Haus Nr. 10) haben gezeigt, dass Kraftfahrzeugaufkommen relativ gering ist. In Fahrtrichtung Schützenstraße wurden 160 Kfz in 24 Stunden, davon 2 Lkw, aufgezeichnet. In der Gegenrichtung, in Fahrtrichtung Richrather Straße wurden 138 Kfz/Tag registriert.

Die V85-Geschwindigkeit liegt jedoch mit 28 km/h ganz erheblich über der in einem verkehrberuhigten Bereich zulässigen „Schrittgeschwindigkeit“ (4 – 7 km/h).

 

 

 

Die Feuerwehr und der Zentrale Bauhof (Müllabfuhr) haben zu der beantragten Sperrung wie folgt Stellung genommen:

 

Bauhof:

Inwieweit die Sperrung erforderlich ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sollte jedoch eine Abpollerung des Albert-Schweitzer- Wegs im Bereich der Kreuzung Richrather Straße / Albert-Schweitzer-Weg / Talstraße erfolgen, müsste je nach Fahrtrichtung entweder vor oder nach dem Durchfahren der Poller das Entsorgungsfahrzeug einige Zeit auf der Fahrbahn der Richrather Straße stehen bleiben, bis dass die Poller geöffnet oder wieder geschlossen sind. Da durch die Talstraße auch Linienbusse fahren, könnte es im Kreuzungsbereich vorübergehend zu einigen Verkehrsbehinderungen kommen.

Vielleicht lassen sich die Poller soweit in die den Albert-Schweitzer-Weg hinein versetzen, dass ein Müllfahrzeug (Länge ca. 10,5m) halten kann, ohne dass der Verkehrsfluss entlang der Richrather Straße eingeschränkt wird. Eine ausreichende Durchfahrtsbreite muss sichergestellt sein.

 

Feuerwehr:

Gegen die seitens der Anwohner des Albert-Schweitzer-Wegs vorgeschlagene Sperrung mittels Sperrpfosten zwischen Albert-Schweitzer-Weg und Richrather Straße bestehen keine Bedenken, wenn sich die Sperrpfosten mit dem Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 oder mit der Schließung der Stadt Hilden öffnen lassen und wenn das Ende der Sackgasse mit einem Hinweisschild als Feuerwehrbewegungsfläche gekennzeichnet wird sowie durch die Verkehrsaufseher der Stadt entsprechend kontrolliert wird.

 

 

 

Um bei einer möglichen Sperrung eine Störung des Verkehrs auf der angrenzenden Landstraße L403 auszuschließen, sollten die Feuerwehrpfosten auf jeden Fall erst etwa 20m in den Albert-Schweitzer-Weg hinein, westlich der Garagenhofzufahrt Richrather Straße 32, gesetzt werden.

Inwieweit das Parken in einer Feuerwehrbewegungsfläche vor und hinter der Sperrung durchsetzbar ist, erscheint fraglich. Beinahe täglich wird heute schon außerhalb der insgesamt 21 zum Parken gekennzeichneten Flächen, d. h. verbotswidrig geparkt.

Außerdem kann eine Sperrung dazu führen, dass vermehrt in der Straße rückwärts gefahren werden muss. Dieses Manöver erfordert deutlich mehr Anstrengung und Konzentration, um das  spielende Kind rechtzeitig auf der Straße zu erkennen.

 

Aus Sicht des Fachamtes ist die Sperrung letztendlich keine gute Lösung; geeigneter ist es, die mit ca 300 relativ wenigen Kfz in dieser beengten Straße durch Einbau von Fahrbahnschwellen auf eine Geschwindigkeit, die einer Schrittgeschwindigkeit näher liegt, einzubremsen. Hierzu sollten dann an mindestens 2 Stellen die fahrdynamisch auch wirksamen Schwellen eingebaut werden.

 

 

 

 

G. Scheib

 

 

 


  

Finanzielle Auswirkungen

nein

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

nein