Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt“
Erläuterungen und Begründungen:
Herr Jörg Hamel und weitere 57 Anwohner (Unterschriften) des
Albert-Schweitzer-Wegs haben im Juni 2008 den Antrag gestellt, ihre
Anliegerstraße, die seit 1992 als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen ist,
wirkungsvoller durch Sperrung zu beruhigen und somit sicherer zu machen.
Der Antrag ist der SitzungsvorlageÂ
beigefügt.
Die Anwohner schlagen vor, die Sperrung durch Feuerwehrpfosten an der
„Zufahrt“ des Albert-Schweitzer-Wegs / Richrather Straße zu errichten.
Verkehrserhebungen in den vergangenen Tagen (Messquerschnitt etwa in
Höhe Haus Nr. 10) haben gezeigt, dass Kraftfahrzeugaufkommen relativ gering
ist. In Fahrtrichtung Schützenstraße wurden 160 Kfz in 24 Stunden, davon 2 Lkw,
aufgezeichnet. In der Gegenrichtung, in Fahrtrichtung Richrather Straße wurden
138 Kfz/Tag registriert.
Die V85-Geschwindigkeit
liegt jedoch mit 28 km/h ganz erheblich über der in einem verkehrberuhigten
Bereich zulässigen „Schrittgeschwindigkeit“ (4 – 7 km/h).
Die Feuerwehr und der Zentrale Bauhof (Müllabfuhr) haben zu der
beantragten Sperrung wie folgt Stellung genommen:
Bauhof:
Inwieweit die Sperrung erforderlich ist, kann von hier aus nicht
beurteilt werden. Sollte jedoch eine Abpollerung des Albert-Schweitzer- Wegs im
Bereich der Kreuzung Richrather Straße / Albert-Schweitzer-Weg / Talstraße
erfolgen, müsste je nach Fahrtrichtung entweder vor oder nach dem Durchfahren
der Poller das Entsorgungsfahrzeug einige Zeit auf der Fahrbahn der Richrather
Straße stehen bleiben, bis dass die Poller geöffnet oder wieder geschlossen
sind. Da durch die Talstraße auch Linienbusse fahren, könnte es im Kreuzungsbereich
vorübergehend zu einigen Verkehrsbehinderungen kommen.
Vielleicht lassen sich die Poller soweit in die den
Albert-Schweitzer-Weg hinein versetzen, dass ein Müllfahrzeug (Länge ca. 10,5m)
halten kann, ohne dass der Verkehrsfluss entlang der Richrather Straße
eingeschränkt wird. Eine ausreichende Durchfahrtsbreite muss sichergestellt
sein.
Feuerwehr:
Gegen die seitens der Anwohner des Albert-Schweitzer-Wegs vorgeschlagene
Sperrung mittels Sperrpfosten zwischen Albert-Schweitzer-Weg und Richrather
Straße bestehen keine Bedenken, wenn sich die Sperrpfosten mit dem
Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 oder mit der Schließung der Stadt
Hilden öffnen lassen und wenn das Ende der Sackgasse mit einem Hinweisschild
als Feuerwehrbewegungsfläche gekennzeichnet wird sowie durch die Verkehrsaufseher
der Stadt entsprechend kontrolliert wird.
Um bei einer möglichen Sperrung eine Störung des Verkehrs auf der angrenzenden
Landstraße L403 auszuschließen, sollten die Feuerwehrpfosten auf jeden Fall
erst etwa 20m in den Albert-Schweitzer-Weg hinein, westlich der
Garagenhofzufahrt Richrather Straße 32, gesetzt werden.
Inwieweit das Parken in einer Feuerwehrbewegungsfläche vor und hinter
der Sperrung durchsetzbar ist, erscheint fraglich. Beinahe täglich wird heute
schon außerhalb der insgesamt 21 zum Parken gekennzeichneten Flächen, d. h.
verbotswidrig geparkt.
Außerdem kann eine Sperrung dazu führen, dass vermehrt in der Straße
rückwärts gefahren werden muss. Dieses Manöver erfordert deutlich mehr
Anstrengung und Konzentration, um dasÂ
spielende Kind rechtzeitig auf der Straße zu erkennen.
Aus Sicht des Fachamtes ist die Sperrung letztendlich keine gute Lösung;
geeigneter ist es, die mit ca 300 relativ wenigen Kfz in dieser beengten Straße
durch Einbau von Fahrbahnschwellen auf eine Geschwindigkeit, die einer
Schrittgeschwindigkeit näher liegt, einzubremsen. Hierzu sollten dann an
mindestens 2 Stellen die fahrdynamisch auch wirksamen Schwellen eingebaut
werden.
G. Scheib
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Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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