Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/019
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt und entsendet

 

a) auf Vorschlag der Allianz-Fraktion

 

in den Wahlausschuss

 

als stimmberechtigtes Mitglied                                  Herrn Werner Horzella

(anstelle von Prof. Dr. Christina Krasemann-Sharma)

 

in den Wahlprüfungsausschuss

 

als stimmberechtigtes Mitglied                                  Frau Sieglinde Herberg

(anstelle von Prof. Dr. Christina Krasemann-Sharma)

 

 

in den Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege

 

als beratendes Mitglied                                             Frau Liv Kionka

(anstelle von Prof. Dr. Christina Krasemann-Sharma)

 

als ihren Stellvertreter                                                Herrn Klaus Menn

 

in den Ausschuss für Schule und Sport

 

als beratendes Mitglied                                             Herrn Friedhelm Burchartz

 

 

in den Sozialausschuss

 

als beratendes Mitglied                                             Herrn Franz-Josef Verhalen

 

als seinen Stellvertreter                                             Herrn Gerhard Pohlmann

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nicht ausdrücklich geregelt hat das Gesetz, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitglied eines Ratsausschusses durch ein anderes ersetzt werden soll. Dies ist nur dann ohne weiteres durch Nachfolgerwahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 möglich, wenn das Ausschussmitglied vorher selbst seine Mitgliedschaft im Ausschuss niedergelegt hat. Ein Ausschussmitglied, das über § 50 Abs. 3 ordnungsgemäß gewählt worden ist, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden, gleich aus welchen Gründen auch immer eine Abberufung in Betracht gezogen wird. Der Rat kann ein Ausschussmitglied auch dann nicht durch Mehrheitsbeschluss abberufen, wenn das abzuberufende Mitglied durch ein Mitglied derselben Fraktion oder Gruppe ersetzt wird. Der Grund liegt darin, dass andernfalls der Beschluss über den einheitlichen Wahlvorschlag oder die Verhältniswahl über die Listen nachträglich abgeändert würde.

 

Der Verzicht von Frau Prof. Dr. Krasemann Sharma auf Ihre Sitze im Wahl – und Wahlprüfungsausschuss liegt vor.

 

 

In den übrigen Ausschüssen ist die Allianz-Fraktion nach Fraktionsaustritten nicht mehr vertreten. Insoweit steht Ihr das Recht zu, ein beratendes Mitglied zu entsenden. Der/Die Benannte ist vom Rat zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Der/Die Bestellte wirkt im Ausschuss mit beratender Stimme mit, das Stimmrecht steht ihm/ihr jedoch nicht zu. Eine Bestellung ist möglich für alle Ausschüsse mit Ausnahme des Wahlaus­schusses und des Umlegungsausschusses.

 

Aufsichtsrat der Stadtmarketing Hilden GmbH

 

Die im Weiteren beantragte Ersatzbenennung im Aufsichtsrat der Stadtmarketing GmbH kann nicht vollzogen werden, da Frau Prof. Dr. Krasemann-Sharma nur auf ihre Mandate im Wahl – und Wahlprüfungsausschuss verzichtet hat, ausdrücklich aber nicht auf ihren Sitz im Aufsichtsrat Stadtmarketing GmbH. Insofern ist für eine  Nachbenennung kein Raum.

 

 

gez. Birgit Alkenings