Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden wählt und entsendet
a) auf Vorschlag
der Allianz-Fraktion
in den
Wahlausschuss
als stimmberechtigtes
Mitglied                               Herrn
Werner Horzella
(anstelle von Prof. Dr. Christina
Krasemann-Sharma)
in den
Wahlprüfungsausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglied                                 Frau
Sieglinde Herberg
(anstelle von Prof. Dr. Christina
Krasemann-Sharma)
in den
Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege
als
beratendes Mitglied                                            Frau
Liv Kionka
(anstelle von Prof. Dr. Christina
Krasemann-Sharma)
als ihren
Stellvertreter                                             Herrn
Klaus Menn
in den
Ausschuss für Schule und Sport
als
beratendes Mitglied                                            Herrn
Friedhelm Burchartz
in den
Sozialausschuss
als
beratendes Mitglied                                            Herrn
Franz-Josef Verhalen
als seinen
Stellvertreter                                            Herrn
Gerhard Pohlmann
Erläuterungen und Begründungen:
Nicht ausdrücklich geregelt hat das Gesetz, wie zu
verfahren ist, wenn ein Mitglied eines Ratsausschusses durch ein anderes
ersetzt werden soll. Dies ist nur dann ohne weiteres durch Nachfolgerwahl gem.
§ 50 Abs. 3 Satz 5 möglich, wenn das Ausschussmitglied vorher selbst seine
Mitgliedschaft im Ausschuss niedergelegt hat. Ein Ausschussmitglied, das über §
50 Abs. 3 ordnungsgemäß gewählt worden ist, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss
abberufen werden, gleich aus welchen Gründen auch immer eine Abberufung in
Betracht gezogen wird. Der Rat kann ein Ausschussmitglied auch dann nicht durch
Mehrheitsbeschluss abberufen, wenn das abzuberufende Mitglied durch ein
Mitglied derselben Fraktion oder Gruppe ersetzt wird. Der Grund liegt darin,
dass andernfalls der Beschluss über den einheitlichen Wahlvorschlag oder die
Verhältniswahl über die Listen nachträglich abgeändert würde.
Der Verzicht von Frau Prof. Dr. Krasemann Sharma auf Ihre Sitze im Wahl
– und Wahlprüfungsausschuss liegt vor.
In den übrigen Ausschüssen ist die Allianz-Fraktion nach Fraktionsaustritten nicht mehr vertreten. Insoweit steht Ihr das Recht zu, ein beratendes Mitglied zu entsenden. Der/Die Benannte ist vom Rat zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Der/Die Bestellte wirkt im Ausschuss mit beratender Stimme mit, das Stimmrecht steht ihm/ihr jedoch nicht zu. Eine Bestellung ist möglich für alle Ausschüsse mit Ausnahme des WahlausÂschusses und des Umlegungsausschusses.
Aufsichtsrat
der Stadtmarketing Hilden GmbH
Die im Weiteren beantragte Ersatzbenennung im Aufsichtsrat der Stadtmarketing GmbH kann nicht vollzogen werden, da Frau Prof. Dr. Krasemann-Sharma nur auf ihre Mandate im Wahl – und Wahlprüfungsausschuss verzichtet hat, ausdrücklich aber nicht auf ihren Sitz im Aufsichtsrat Stadtmarketing GmbH. Insofern ist für eine Nachbenennung kein Raum.
gez. Birgit Alkenings