Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
a)
den
Vereinen/Verbänden wird weiterhin ein Transporter/7-9-sitziges,
werbefinanziertes Fahrzeug für Vereinszwecke zur Verfügung gestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, sich in 2015 erneut für diese Zwecke um die
Bereitstellung eines solchen, aus Werbung finanzierten Fahrzeuges zu bemühen. Sollte
es im kommenden Jahr nicht gelingen, ein aus Werbung finanziertes Fahrzeug zu
bekommen, so wird das bisherige Angebot für die Vereine und Verbände nicht
aufrechterhalten.
alternativ
b)
das
bisherige Angebot an Vereine/Verbände, ein Transporterfahrzeug für
Vereinszwecke zu nutzen, entfällt künftig. Der städtische Fuhrpark ist
entsprechend zu reduzieren.
Erläuterungen und Begründungen:
Unter Bezugnahme auf das Gutachten der BSL-Managementberatung GmbH vom Oktober 2011, in dem eine Reduzierung des städtischen Fuhrparks und Einrichtung eines zentral gesteuerten Fahrzeugpools angeregt wurde, hat der zentrale Bauhof nach einer umfangreichen Untersuchung Kosten und Nutzung aller städtischen Dienstfahrzeuge erfasst. Als Ergebnis dieser Untersuchung wird der städtische Fahrzeugbestand – da wo es sinnvoll und möglich ist – reduziert und Fahrzeuge, die dafür geeignet sind, in einem Fahrzeugpool für Dienstfahrten allgemein zur Verfügung gestellt.
Ein als Dienstwagen geführtes Fahrzeug ist ein MB Sprinter, der bis Ende 2011 durch Werbemittel finanziert wurde, d.h. das Fahrzeug wurde der Stadt Hilden kostenlos zur Verfügung gestellt, und lediglich die laufenden Unterhaltskosten (Versicherung, Steuer, Reparaturen, Sprit) sind aus dem städtischen Haushalt zu tragen. Nach Ablauf des Vertrages (5 Jahre) ging das Fahrzeug ohne weitere Abstandszahlungen in das Eigentum der Stadt Hilden über.
Die Stadt hat erstmals 1996 ein solches werbefinanziertes Fahrzeug angeschafft.
Die Sprinter verfügen über 9 Sitzplätze (incl. Fahrer) und wurden in erster Linie angeschafft, um es  Vereinen und Verbänden für Vereinsfahrten zur Verfügung zu stellen. Abgesehen von der Verpflichtung, das Fahrzeug nach Gebrauch wieder vollgetankt zurückzugeben, werden keine weiteren Kosten geltend gemacht. Dies ist ein Bestandteil des städtischen Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Daneben wird es genutzt um größere Gruppen (Verwaltungsmitarbeiter und Rats- oder Ausschussmitglieder) zu Seminaren, Tagungen und auch Delegationsbesuchen in der Partnerstadt
Nové Mesto nad Metujì zu bringen.
Ein weiterer Transporter (MB Vito), der für Vereinsnutzungen zur Verfügung steht, wird im Kulturamt vorgehalten. Dieses Fahrzeug ist ebenfalls werbefinanziert, der Vertrag läuft im März 2016 aus.
Eine Auswertung der Fahrtenbücher für das Jahr 2014 ergab nachfolgende Nutzungsdaten:
MB Sprinter:
gefahrene Kilometer insgesamt: Â Â Â Â Â 10.565Â (2013: 6.913)
Anzahl der Nutzungen                      134 (2013: 116)
davon städtisch:                                55
Â
Die nichtstädtischen Nutzungen verteilen sich auf insgesamt 35 Vereine/Verbände.
MB Vito:
gefahrene Kilometer insgesamt: Â Â Â Â Â Â 8.441 (2013: 10.280)
Anzahl der Nutzungen                      118 (2013: 155)
davon städtisch:                                90
Â
Die nichtstädtischen Nutzungen verteilen sich auf insgesamt 7 Vereine/Verbände.
Nach den Berechnungen des Fachamtes entstehen jährliche Unterhaltskosten (ohne Treibstoff)   iHv 1.610 € für den Sprinter und 1.680 € für den Vito, die eingespart werden könnten, wobei die Abschaffung beider Fahrzeuge unter Berücksichtigung dienstlicher Belange zumindest derzeit nicht sinnvoll ist. Â
Finanzielle Auswirkungen Â
|
|
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 |
Fuhrpark |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2015 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0106059020 |
Vorkostenträger
Kfz-Unterhaltung |
581106 |
Aufw. für IlV
Bauhof (Kfz-Verrechnungen) |
3.300,- |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||