Betreff
Antrag der FDP-Fraktion zur Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat
Vorlage
WP 14-20 SV 32/002
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat nach § 1 Abs. 2

Hiermit beantragen wir für die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses den Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Sauberkeit in unserer Stadt' als ständigen Bestandteil zu den Beratungen zukünftig mit aufzunehmen.

Begründung:

Die Thematik der Sicherheit und der Sauberkeit in unserer Stadt ist den Hildenerinnen und Hildenern ein sehr wichtiges Anliegen.

Demzufolge vertreten wir die Auffassung, dass die Angelegenheiten der Sicherheit und Sauberkeit zu einer ständigen Beratung des Gremiums des Hauptausschusses gehört. Gleichwohl die Einflussmöglichkeiten aus dem politischen Raum nur eingeschränkt möglich sind, betrachten wir es als durchaus wichtig, kontinuierlich zu beraten, wie wir die gefühlte Sicherheit und eine sichtbare Sauberkeit In unserem Stadtbild verbessern und optimieren können.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die FDP-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 25. Juni 2014 den in Anlage beigefügten Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung eingebracht. In der Begründung wird ausgeführt, dass Angelegenheiten der „Sicherheit und Sauberkeit“ in Hilden „zu einer ständigen Beratung des Gremiums des Hauptausschusses“  gehören.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Antrag nach vorhergehender Beratung vom 13.10.2014 im Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2014 aus nachfolgenden Gründen abzulehnen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte seinerzeit in der Sitzung vom 22.04.1998 den Bürgermeister beauftragt, einen Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ einzurichten, dem neben den Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen die Kreispolizeibehörde und bei Bedarf auch die Bürgervereine angehören. Darüber hinaus können themenbezogen weitere Gäste in den Arbeitskreis eingeladen werden, was in der Vergangenheit auch praktiziert wurde. Hierdurch kann eine intensive Diskussion aktueller Themen mit allen relevanten und betroffenen Gruppen erfolgen.

 

In der Niederschrift zur o.a. Sitzung wird die Aufgabe des Gremiums u.a. wie folgt beschrieben:

 

„ Der Arbeitskreis soll schließlich konkrete Vorschläge erarbeiten, die geeignet sind, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden zu verbessern.“

 

Seine Arbeit nahm der Arbeitskreis mit seiner ersten Sitzung am 03.06.1998 auf und hat seitdem, die kommende Sitzung inbegriffen, zwanzigmal getagt und sich dabei mit grundsätzlichen Fragen und Problemstellungen beschäftigt, dabei beispielhaft

 

-           mit der Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)

-           mit dem Entwurf einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

-           mit der Beseitigung sog. „Angsträume“ (z.B. Bahnhof, Holterhöfchen)

-           mit der Bekämpfung von illegalen Graffiti’s

-           Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Fahrrädern

-           mit dem Bündnis von Toleranz und Integration

-           mit der Prävention Tageswohnungseinbrüche

-           mit der Situation auf Hildener Kinderspielplätzen

-           mit der Einführung eines Verwarngeldkataloges

-           mit der Prävention Jugendkriminalität

-           mit Alkoholtestkäufen durch Jugendliche

-           mit dem Glasverbot am Rosenmontag im Bereich des Hagelkreuzes

 

Bei all diesen beispielhaft genannten Maßnahmen handelt es sich nicht nur um grundsätzlich strategische Ausrichtungen; diese wurden auch in Form von Aktionsbündnissen, Projekten und Ordnungspartnerschaften durch operative Maßnahmen von diversen Akteuren, wie Polizei, Jugendamt, Ordnungsamt und zuweilen auch den Hildener Bürgervereinen „mit Leben gefüllt“.

 

Als entscheidender Vorteil des Gremiums hat sich dabei erwiesen, dass hier ein intensiver Austausch der Handlungsakteure mit den politischen Entscheidungsträgern „an der Basis“ und dabei zielführend stattfand und auch weiter stattfinden sollte.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nach Auffassung der Verwaltung in der Phase der Entwicklung von Handlungsstrategien nicht der „geeignete“ Ausschuss, um diese Grundsatzarbeit zu leisten. Hier ergeben sich bereits zeitliche Zwänge aus der Tagesordnung, da die Angelegenheiten der Sicherheit und Sauberkeit nur einen von vielen aktuell zu beratenden Punkten bilden würden. Ein intensiver Austausch wie im Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften wäre deshalb im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich. Nicht umsonst war es seinerzeit politischer Wille einen hierfür geeigneten Arbeitskreis zu gründen.

 

Zudem würde eine Zustimmung zum dem vorliegenden Antrag in seiner Konsequenz dazu führen müssen, den Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ aufzulösen, da zu unterstellen ist, dass es nicht Zielsetzung des Antrags ist, den Haupt- und Finanzausschuss zukünftig bei Beibehaltung des Arbeitskreises lediglich regelmäßig über tagesgeschäftliche Maßnahmen der Verwaltung zum Thema „Sicherheit und Sauberkeit“ zu informieren. Andererseits haben die Fraktionen des Rates bisher keinen Gebrauch davon gemacht, durch entsprechende Anregungen und Anträge Themen im Arbeitskreis zu erörtern.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Themen der Sicherheit und Sauberkeit auch weiterhin im Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften zu behandeln. Dies schließt im Einzelfall eine (spätere) politische Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss oder Rat, wie zum Beispiel beim Glasverbot an Rosenmontag im Bereich des Hagelkreuzes nicht aus, da es sich beim Arbeitskreis natürlich nicht um ein politisches Beschlussgremium des Rates handelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses nicht nur die Ablehnung des vorliegenden Antrags der FDP-Ratsfraktion, sondern regt vielmehr  die gemeinschaftliche Intensivierung der Themenarbeit im Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ an.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer