Antragstext:
Ergänzung der
Geschäftsordnung für den Rat nach § 1 Abs. 2
Hiermit beantragen wir für die Beratungen
des Haupt- und Finanzausschusses den Tagesordnungspunkt „Sicherheit und
Sauberkeit in unserer Stadt' als ständigen Bestandteil zu den Beratungen
zukünftig mit aufzunehmen.
Begründung:
Die Thematik der Sicherheit und der
Sauberkeit in unserer Stadt ist den Hildenerinnen und Hildenern ein sehr
wichtiges Anliegen.
Demzufolge vertreten wir die Auffassung,
dass die Angelegenheiten der Sicherheit und Sauberkeit zu einer ständigen
Beratung des Gremiums des Hauptausschusses gehört. Gleichwohl die
Einflussmöglichkeiten aus dem politischen Raum nur eingeschränkt möglich sind,
betrachten wir es als durchaus wichtig, kontinuierlich zu beraten, wie wir die
gefühlte Sicherheit und eine sichtbare Sauberkeit In unserem Stadtbild
verbessern und optimieren können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die
FDP-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 25. Juni 2014
den in Anlage beigefügten Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung
eingebracht. In der Begründung wird ausgeführt, dass Angelegenheiten der
„Sicherheit und Sauberkeit“ in Hilden „zu
einer ständigen Beratung des Gremiums des Hauptausschusses“  gehören.
Die Verwaltung
empfiehlt, den vorliegenden Antrag nach vorhergehender Beratung vom 13.10.2014
im Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 03.12.2014 aus nachfolgenden Gründen abzulehnen:
Der Rat der Stadt
Hilden hatte seinerzeit in der Sitzung vom 22.04.1998 den Bürgermeister
beauftragt, einen Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“
einzurichten, dem neben den Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen die
Kreispolizeibehörde und bei Bedarf auch die Bürgervereine angehören. Darüber
hinaus können themenbezogen weitere Gäste in den Arbeitskreis eingeladen
werden, was in der Vergangenheit auch praktiziert wurde. Hierdurch kann eine
intensive Diskussion aktueller Themen mit allen relevanten und betroffenen
Gruppen erfolgen.
In der
Niederschrift zur o.a. Sitzung wird die Aufgabe des Gremiums u.a. wie folgt
beschrieben:
„ Der Arbeitskreis soll schließlich konkrete
Vorschläge erarbeiten, die geeignet sind, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen
und Bürger zu stärken und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt
Hilden zu verbessern.“
Seine Arbeit nahm
der Arbeitskreis mit seiner ersten Sitzung am 03.06.1998 auf und hat seitdem,
die kommende Sitzung inbegriffen, zwanzigmal getagt und sich dabei mit
grundsätzlichen Fragen und Problemstellungen beschäftigt, dabei beispielhaft
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit der Einrichtung eines Kommunalen
Ordnungsdienstes (KOD)
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
dem Entwurf einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Beseitigung sog. „Angsträume“ (z.B. Bahnhof, Holterhöfchen)
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Bekämpfung von illegalen Graffiti’s
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verhinderung
von Verkehrsunfällen mit Fahrrädern
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
dem Bündnis von Toleranz und Integration
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Prävention Tageswohnungseinbrüche
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Situation auf Hildener Kinderspielplätzen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Einführung eines Verwarngeldkataloges
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
der Prävention Jugendkriminalität
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
Alkoholtestkäufen durch Jugendliche
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mit
dem Glasverbot am Rosenmontag im Bereich des Hagelkreuzes
Bei all diesen
beispielhaft genannten Maßnahmen handelt es sich nicht nur um grundsätzlich
strategische Ausrichtungen; diese wurden auch in Form von Aktionsbündnissen,
Projekten und Ordnungspartnerschaften durch operative Maßnahmen von diversen
Akteuren, wie Polizei, Jugendamt, Ordnungsamt und zuweilen auch den Hildener
Bürgervereinen „mit Leben gefüllt“.
Als
entscheidender Vorteil des Gremiums hat sich dabei erwiesen, dass hier ein
intensiver Austausch der Handlungsakteure mit den politischen
Entscheidungsträgern „an der Basis“ und dabei zielführend stattfand und auch
weiter stattfinden sollte.
Der Haupt- und
Finanzausschuss ist nach Auffassung der Verwaltung in der Phase der Entwicklung
von Handlungsstrategien nicht der „geeignete“ Ausschuss, um diese
Grundsatzarbeit zu leisten. Hier ergeben sich bereits zeitliche Zwänge aus der
Tagesordnung, da die Angelegenheiten der Sicherheit und Sauberkeit nur einen
von vielen aktuell zu beratenden Punkten bilden würden. Ein intensiver
Austausch wie im Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften wäre
deshalb im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich. Nicht umsonst war es
seinerzeit politischer Wille einen hierfür geeigneten Arbeitskreis zu gründen.
Zudem würde eine
Zustimmung zum dem vorliegenden Antrag in seiner Konsequenz dazu führen müssen,
den Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“ aufzulösen, da zu
unterstellen ist, dass es nicht Zielsetzung des Antrags ist, den Haupt- und
Finanzausschuss zukünftig bei Beibehaltung des Arbeitskreises lediglich
regelmäßig über tagesgeschäftliche Maßnahmen der Verwaltung zum Thema „Sicherheit
und Sauberkeit“ zu informieren. Andererseits haben die Fraktionen des Rates
bisher keinen Gebrauch davon gemacht, durch entsprechende Anregungen und
Anträge Themen im Arbeitskreis zu erörtern.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, Themen der Sicherheit und Sauberkeit auch weiterhin im
Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften zu behandeln. Dies schließt
im Einzelfall eine (spätere) politische Beschlussfassung im Haupt- und
Finanzausschuss oder Rat, wie zum Beispiel beim Glasverbot an Rosenmontag im
Bereich des Hagelkreuzes nicht aus, da es sich beim Arbeitskreis natürlich
nicht um ein politisches Beschlussgremium des Rates handelt.
Die Verwaltung
empfiehlt daher den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses nicht nur die
Ablehnung des vorliegenden Antrags der FDP-Ratsfraktion, sondern regt
vielmehr die gemeinschaftliche
Intensivierung der Themenarbeit im Arbeitskreis „Sicherheit und
Ordnungspartnerschaften“ an.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
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Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer |
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