Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage 1) wird hiermit
unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 14-20
SV 68/009 für das Jahr 2015 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
Sitzungsvorlage WP 14 – 20 SV 68/009 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2015 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 10. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Birgit Alkenings