Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2015 und 18. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/010
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2015 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2015 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2014

Gebühren 2015

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.795,20 Euro

1.755,60 Euro

   770 l           “

2.094,40 Euro

2.048,20 Euro

1.100 l           “

2.992,00 Euro

2.926,00 Euro

     40 l   14-täglich

54,40 Euro

53,20 Euro

     60 l           “

81,60 Euro

79,80 Euro

     80 l           “

108,80 Euro

106,40 Euro

   120 l           “

163,20 Euro

159,60 Euro

   140 l           “

190,40 Euro

186,20 Euro

   240 l           “

326,40 Euro

319,20 Euro

   660 l           “

897,60 Euro

877,80 Euro

   770 l           “

1.047,20 Euro

1.024,10 Euro

1.100 l           “

1.496,00 Euro

1.463,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird unverändert auf 40,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/

gelbe Tonnen 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2015:

 

Nachdem die Gebühr vier Jahre lang bei 1,33 € pro Liter geblieben ist und in 2014 auf 1,36 Euro pro Liter gestiegen ist, sinkt sie in 2015 wieder auf 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

In 2014 stieg die Gebühr um +0,03 Euro auf 1,36 Euro pro Liter. In 2015 sinkt die Gebühr wieder um -0,03 Euro auf 1,33 Euro pro Liter. Gesunkene Aufwendungen speziell für die Müllverbrennung führen zu einer Gebührensenkung. Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um 7.500 Liter.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen um +12.399 Euro (+6,55 %). Allerdings sinken die Aufwendungen für Sachkosten um

-2.992 Euro (-0,68 %). Die Kompostierungsentgelte bleiben unverändert.

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +18.400 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nachdem die Gebühr von 2010 bis 2013 konstant gehalten werden konnte, stieg sie in 2014 um +0,03 Euro pro Liter. Für 2015 ergibt sich eine Gebührensenkung von -0,03 Euro pro Liter (-2,21 %). Die Personalkosten steigen um +59.743 Euro und das Verbrennungsentgelt sinkt um -144.250 Euro (-5,47 %). Die Senkung des Entgeltes für die Restmüllentsorgung durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity wirkt sich gebührenmindernd auf die Kreismischgebühr aus, so dass der Gebührentarif für Restmüll um 5,00 Euro auf 148,50 Euro pro Tonne sinkt (-3,26 %).

 

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung sinken um -15.602 Euro (-3,11 %). Ursache dafür ist die Neuorganisation der Kfz-Werkstatt, wodurch mehr Reparaturen eigenständig durchgeführt werden und nicht mehr an Fremdwerkstätten vergeben werden müssen.

 

Die Aufwendungen aus der Internen Leistungsverrechnung anderer Ämter (z.B. ILV Gebührenveranlagung, ILV Personalbetreuung) steigen insgesamt um +3.296 Euro (+3,08 %).

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2012 und 2013 mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 178.755 Euro eingerechnet. Dies ist eine Steigung von +15.482 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen steigt um 7.500 Liter.

 

Die gesunkenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt -103.739 € (-2,00 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +6.618 € (+1,12 %).

 

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf um -110.358 € (-2,40 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens sinkt die Gebühr um -0,03 Euro auf 1,33 Euro pro Liter (-2,21 %).

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Gebühr pro Liter

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,36 Euro

1,33 Euro

 

 

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht keine Notwendigkeit, eine Änderung der sonstigen Gebühren vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- den Sperrmüllexpress

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Bauschutt

- die Annahme von Restmüllsäcken

 

 

2.  18. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 18. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 18. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.  18. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2015

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Anlage 1:

 

18. Nachtragssatzung vom                  zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995.

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der

§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Hilden (Abfallentsorgungssatzung), jeweils in den z.Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 17.12.2014 folgende 18. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 14.12.1995 zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden in der z.Z. gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1)  Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Abfallbehälter und der Häufigkeit des Einsammelns und Beförderns.

 

 

Sie beträgt jährlich

 

 

a.

für jeden 40-l-Müllgroßbehälter

 

53,20 €

 

b.

für jeden 60-l-Müllgroßbehälter

79,80 €

 

c.

für jeden 80-l-Müllgroßbehälter

106,40 €

 

d.

für jeden 120-l-Müllgroßbehälter

159,60 €

 

e.

für jeden 140-l-Müllgroßbehälter

186,20 €

 

f.

für jeden 240-l-Müllgroßbehälter

319,20 €

 

g.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

877,80 €

 

h.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

1.024,10 €

 

i.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

1.463,00 €

 

j.

für jede 120-l-Biotonne

12,00 €

 

k.

für jede 240-l-Biotonne

24,00 €

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich

 

 

l.

für jeden 660-l-Großraumabfallbehälter

1.755,60 €

 

m.

für jeden 770-l-Großraumabfallbehälter

2.048,20 €

 

n.

für jeden 1.100-l-Großraumabfallbehälter

2.926,00 €

      

       bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern.

 

 

(2) Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Abfallsäcken beträgt die Gebühr je
Abfallsack 4,00 €.

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll am Wertstoffhof beträgt 5,00 € je angefangene 100 l (max. 0,5 m³).

Für das Einsammeln und Befördern von städtischen Laubsäcken beträgt die Gebühr je Laubsack 1,00 €.

 

 

(3) Für den Austausch und die Lieferung von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen werden folgende Gebühren erhoben:

 

a.) Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen auf dem städt. Bauhof:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

5,00 €

 

b.) Lieferung / Abholung / Austausch von Restmüll-, Biomüll- und Altpapiergefäßen an/ vom

     anschlusspflichtigen Grundstück:

 

 

je zu tauschendem Gefäß

10,00 €

 

(4) Die Servicegebühr für die Dienstleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung

     beträgt je Müllgefäß:

 

 

a.)

 

bei wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

276,10 €

 

b.)

 

bei 14-täglich einmaligem Einsammeln und Befördern

138,05 €

 

c.)

 

bei 4-wöchentlich einmaligem Einsammeln und Befördern

69,03 €

 

Die Gebührenpflicht entsteht mit dem ersten des auf die erstmalige Inanspruchnahme der Serviceleistung folgenden Monats. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem die Inanspruchnahme der Serviceleistung des § 14 Abs. 7 der Abfallentsorgungssatzung schriftlich abgemeldet wird.

 

§ 2

 

                                   Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete