Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 68/009
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2015 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2015 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2014

Gebühr 2015

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,93 Euro

0,91 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,72 Euro

0,76 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2014

Gebühr 2015

Niederschlagswassergebühr je qm

0,65 Euro

0,65 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt auf 2.507.200 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 119.000 Euro.

 

Da der Verbrauch insgesamt bei 2.880.000 m³ bleibt, sinkt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,02 Euro (-2,15 %).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung steigen 2015 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +11.495 Euro (+2,37 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen im Vergleich zum Vorjahr um -18.800 Euro (-1,57 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt wurde. Für 2015 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -150.083 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt bleibt bei 3.170.000 m³.

 

Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,04 Euro (+5,56 %). Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,02 Euro (+1,21 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +124.520 Euro gestiegen (+6,40 %).

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein positives Ergebnis (+341.674 Euro) erzielt wurde. Für 2015 wird ein Vorjahresüberschuss in Höhe von +148.162 Euro eingerechnet.

 

Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.284.700 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,65 Euro.

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

 

 

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Abwasserreinigungsgebühr

0,85 Euro

0,89 Euro

0,93 Euro

0,90 Euro

0,93 Euro

0,91 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,89 Euro

0,78 Euro

0,72 Euro

0,74 Euro

0,72 Euro

0,76 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,74 Euro

1,67 Euro

1,65 Euro

1,64 Euro

1,65 Euro

1,67 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,58 Euro

0,64 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

0,65 Euro

0,65 Euro

Gesamtgebühr

2,32 Euro

2,31 Euro

2,30 Euro

2,27 Euro

2,30 Euro

2,32 Euro

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2015

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete