Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2015 und beschließt die Neufestsetzung
der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2015 wie folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2014 |
Gebühr
2015 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,93 Euro |
0,91 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,72 Euro |
0,76 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2014 |
Gebühr
2015 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,65 Euro |
0,65 Euro |
Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt auf 2.507.200 Euro. Der
angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 119.000 Euro.
Da der Verbrauch insgesamt bei 2.880.000 m³ bleibt, sinkt die
Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,02 Euro (-2,15 %).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung steigen 2015 im
Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +11.495 Euro (+2,37 %). Dies wirkt sich
sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr
aus.
Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen
im Vergleich zum Vorjahr um -18.800 Euro (-1,57 %). Die bei der
Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert
der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die
Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex
gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt
wurde. Für 2015 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -150.083 Euro
eingerechnet.
Der Verbrauch laut Steueramt bleibt bei 3.170.000 m³.
Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,04 Euro (+5,56 %).
Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,02 Euro (+1,21 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine
nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten
der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +124.520 Euro gestiegen
(+6,40 %).
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein positives Ergebnis (+341.674 Euro) erzielt
wurde. Für 2015 wird ein Vorjahresüberschuss in Höhe von +148.162 Euro
eingerechnet.
Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.284.700 m².
Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,65 Euro.
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
0,93 Euro |
0,91 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
0,72 Euro |
0,76 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,74
Euro |
1,67
Euro |
1,65
Euro |
1,64
Euro |
1,65
Euro |
1,67
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
0,65 Euro |
0,65 Euro |
Gesamtgebühr |
2,32
Euro |
2,31
Euro |
2,30
Euro |
2,27
Euro |
2,30
Euro |
2,32
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2015
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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