Betreff
Änderung des Nutzungsentgeltes für die städtischen Veranstaltungsbühnen
Vorlage
WP 14-20 SV 41/006
Aktenzeichen
III/41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege stimmt der beabsichtigten Erhöhung der Nutzungsentgelte für städtische Bühnen zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden besitzt seit dem Jahr 2010 zwei mobile Veranstaltungsbühnen.

Diese Veranstaltungsbühnen dienen in erster Linie dazu, Hildener Vereinen die Möglichkeit zu bieten, ihre Veranstaltungen mit professionellem Equipment zu bereichern. Zu diesem Zweck werden beide Bühnen zum Verleih angeboten, die teilweise parallel bei verschiedenen Veranstaltungen genutzt werden. Die kleine Bühne umfasst eine Bühnenfläche von ca. 42 qm, die große Bühne misst ca. 49 qm Bühnenfläche.

Aufgrund des Beschlusses vom Ausschuss für Kultur und Heimatpflege vom 03.12.2010 (WP 09-14 SV 41/048), werden die Bühnen für die Vereine derzeit zu folgenden Konditionen angeboten:

 

Mietkonditionen der beiden mobilen Veranstaltungsbühnen:

Dieses Angebot wird durch die Vereine gern genutzt, was sich in den Zahlen widerspiegelt.

 

Nutzung der Bühnen in den Jahren 2010 – 2014 (Stand: Oktober 2014):

Durch die Unterhaltung sowie den Verleih der Bühnen entsteht der Stadt ein finanzieller Aufwand, der in den folgenden Übersichten dargestellt wird:

 

Jährliche Fixkosten für die mobilen Veranstaltungsbühnen:

Variable Kosten für die mobilen Veranstaltungsbühnen:

Zusätzlich entsteht für die Unterhaltung als auch für jeden Verleih ein Verwaltungsaufwand, der allerdings nicht genau beziffert werden kann. Daher ist dieser Aufwand in den Tabellen nicht mit aufgeführt.

 


Dass der Ertrag durch den Verleih der Bühnen den Aufwand nicht deckt, zeigen die folgenden Übersichten.

 

Aufwand und Ertrag der kleinen Bühne in den Jahren 2010 und 2014:

Aufwand und Ertrag der großen Bühne in den Jahren 2010 und 2014:

Hier ist erkennbar, dass der jährliche Ertrag deutlich unter dem jährlichen Aufwand liegt. Zudem steigt der Aufwand je Verleih stärker als der Ertrag. Dies führt dazu, dass das Budget umso stärker belastet wird, je häufiger die Bühne vermietet wird. Der Grund dafür liegt darin, dass die Miete geringer ist, als der Aufwand für den Auf- und Abbau der Bühnen.

 

Um das Budget durch die Bühnen nicht zu belasten, müsste die Bühnenmiete deutlich angehoben werden. Ausgehend von den Nutzungszahlen aus dem Jahr 2014 würde dies Folgendes bedeuten:

 

Dies würde bedeuten, dass die Miete für die kleine Bühne 635,09 € und für die große Bühne 1.709,15 € bei der aktuellen Nutzung betragen müsste, um eine Kostendeckung zu erreichen.

 

Eine Internetrecherche hat ergeben, dass der Mietpreis für die kleine Bühne damit zwar immer noch unter dem Niveau von vergleichbaren Bühnen bei kommerziellen Anbietern liegen würde, allerdings wäre dieser Betrag dennoch nicht von den Vereinen zu finanzieren.

 

Sollten sich die Vereine die Bühnen nicht mehr leisten können, hätten die Bühnen ihren eigentlichen Sinn somit verloren.

 

Zumindest sollte jedoch angestrebt werden, dass der Fehlbetrag nicht pro Verleih einer Bühne steigt. Dies würde damit erreicht, dass der Mietpreis zumindest die variablen Kosten deckt.

 

Das folgende Beispiel zeigt den Aufwand der kleinen bzw. der großen Bühne bei ausschließlicher Betrachtung der variablen Kosten.

 

Variable Kosten der kleinen Bühne 2010 und 2014:

Variable Kosten der großen Bühne 2010 und 2014:

Hier ist erkennbar, dass der Fehlbetrag der großen Bühne bei einer Steigerung von fünf Nutzungen, bereits um fast 230 € ansteigt. Berücksichtigt man die aktuelle Entwicklung, ist davon auszugehen, dass die Bühnen in den kommenden Jahren noch häufiger genutzt werden, was zu einer weiteren Belastung des Budgets führen würde.

 

Aus diesem Grund wird es seitens der Verwaltung für notwendig erachtet, die Mietkosten ab dem Jahr 2015 entsprechend anzupassen.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Anhebung des Mietzinses der kleinen Bühne auf 300,00 Euro für den ersten Miettag vor. Der Mietzins für die große Bühne sollte für den ersten Miettag 350,00 Euro betragen. Der Betrag von 100,00 Euro ab dem zweiten Miettag kann beibehalten werden.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040103

Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel werden in folgender Höhe vereinnahmt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0401030190

Sonstige Veranstaltungen

441100

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen

7.900,- €

neuer Ansatz ab 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mehreinnahmen erfolgen in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Der höhere Ertrag wurde in den Haushalt 2015 aufgenommen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete