Betreff
Bericht zur Unterbringungssituation ausländischer Flüchtlinge und vorzeitige Freigabe von Haushaltsmitteln
Vorlage
WP 14-20 SV 50/016
Aktenzeichen
III/50.2 Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht zur Unterbringungssituation ausländischer Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, für den Ausbau des Gebäudes Forststraße 23a im Vorgriff auf den Haushalt 2015 Auszahlungen in Höhe von 245.000€ im Produkt 011303 „Investitionen“, I261400068 „Ausbau Gebäude Forststraße 23a“ in den Haushalt einzustellen und die Mittel vorzeitig freizugeben.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Allgemeines:

 

Für die Unterbringung von zugewiesenen ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt in ausreichendem Maße Übergangsheime und Notunterkünfte vor.

 

Wie schon in den vergangenen Sitzungen berichtet, letztmalig am 15.09.2014 (WP 14-20 SV 50/004), nimmt die Stadt Hilden die Unterbringung der Flüchtlinge auf der Grundlage der §§ 1 und 53 FlüAG vor.

 

Die Versorgungssituation in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den vergangen Jahren gut.

 

Seit Ende 2012 sind die Zahlen im Bereich Asylbewerber-, Flüchtlingsunterbringung kontinuierlich steigend. Die Situation ist im Bereich ausländische Flüchtlinge gegenwärtig nicht abschließend einzuschätzen.

 

Die Zahl der nach Hilden zugewiesenen Flüchtlinge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt  entwickelt.

 

2000

2004

2005

2007

2009

2010

2011

2012

2013

aktuell

Ausl. Flüchtlinge

307

194

147

101

61

65

65

71

135

222

 

 

Während am 31.12.2012 lediglich 71 Personen untergebracht waren, waren  es zum 31.12.2013 schon 135 Personen, was einer Steigerung um 90,1% entspricht. Im Juli 2014 waren 170 Personen zu melden und aktuell (Stand KW 46) werden 222 Personen in Hilden untergebracht..

 

Dies entspricht dem bundesweiten Trend, so meldete beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für den Monat September 2014:

 

„…Im bisherigen Berichtsjahr 2014 wurden 116.659 Erstanträge vom Bundesamt entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 74.194 Erstanträge; dies bedeutet einen hohen Zuwachs um 57,2 %.

Die Zahl der Folgeanträge im bisherigen Jahr 2014 hat sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (11.131 Folgeanträge) um 74,1 % auf 19.380 Folgeanträge erhöht. Damit sind insgesamt 136.039 Asylanträge im Jahr 2014 beim Bundesamt eingegangen; im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 85.325 Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen Anstieg um 59,4 %...“

 

Eine Prognose der Asylbewerberzahlen ist zum heutigen Zeitpunkt schwierig, aber es ist davon auszugehen, dass diese weiter ansteigen werden. Auch die schnelle Versorgung anerkannter Bewerber mit Wohnraum und die gute Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Kreisausländeramt führt hier nicht zu einer Entspannung der Situation.

 

 

 

Unterbringung und Versorgung:

 

Für die Unterbringung von zugewiesenen und zu versorgenden ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt  Übergangsheime an folgenden Standorten vor:

 

 

  • Forststraße 21-23a                mit                   180 -200 Plätze
  • Richratherstr. 257                  mit                     30 -  35 Plätze
  • Oststraße 71                          mit                     45 -  50 Plätze

 

gesamt                                                                255 – 285 Plätze

 

Die Schwankungen in der Personenanzahl ergeben sich aus den unterschiedlichen Familiengrößen und der damit einhergehenden nicht optimalen Nutzung der Unterbringungskapazitäten.

 

In der Unterkunft Richratherstraße 257 hält die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungseinheiten vor.

 

Bei den regelmäßig stattfindenden Überprüfungen des Hygienezustandes der Unterkünfte durch das Kreisgesundheitsamt wurde festgestellt, letztmalig nach der Begehung am 01.10.2014, dass der Zustand der städtischen Unterkünfte positiv zu bewerten ist.

 

Um auch bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen eine ordnungsgemäße Durchführung der Unterbringung dieser Personen  zu gewährleisten, müssen neue Unterbringungseinheiten generiert werden.

 

In Planung ist hierbei der Ausbau der dritten Etage Haus Forststr. 23a zu Beginn 2015, so dass hier weitere 35-40 Plätze entstehen können. Hierfür sind Planungsmittel in Höhe von 25.000€ in den Haushalt 2014 schon eingestellt.

 

Die Ausbaukosten werden sich voraussichtlich auf 250.000 € belaufen, diese sind in der Haushaltsplanung 2015 enthalten.

 

Die aktuelle Situation macht es  notwendig, bereits Anfang des Jahres 2015 mit dem Ausbau des Dachgeschosses zu beginnen, um rechtzeitig weitere Kapazitäten zu schaffen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die im Haushaltsplan 2015 vorgesehenen Mittel, vorzeitig frei zu geben.

 

Die Versorgung der Flüchtlinge regelt das AsylbLG. Mit steigender Asylbewerberzahl steigen auch die Aufwendungen in diesem Bereich. Die hierbei gewährten Pauschalen des Landes decken nur ca. 27% der Leistungen, die sich aus Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Unterbringungskosten zusammensetzen.

 

Die Steigerung der Kosten im Gesamtbereich Asyl wird aus folgender Tabelle ersichtlich:

 

Jahr

Kalkulatorische Kosten der Häuser

Betriebskosten

Personalkosten

Gesamtkosten der Häuser

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Gesamtkosten

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der Häuser

AsylbLG

1996

209.450 €

528.127 €

232.071 €

969.650 €

1.078.449 €

2.048.099 €

2000

116.539 €

463.450 €

193.075 €

773.065 €

748.838 €

1.481.903 €

2002

315.573 €

419.250 €

218.646 €

953.470 €

555.173 €

1.508.643 €

2004

311.335 €

175.938 €

208.778 €

696.051 €

409.858 €

1.105.909 €

2005

309.218 €

192.826 €

212.499 €

714.544 €

438.075 €

1.152.619 €

2007

213.681 €

139.182 €

195.801 €

548.665 €

668.814 €

1.217.479 €

2008

211.164 €

143.893 €

143.905 €

498.964 €

284.788 €

783.752 €

2009

208.647 €

245.059 €

130.896 €

584.612 €

271.155 €

855.757 €

2010

206.132 €

170.450 €

124.768 €

501.350 €

374.887 €

876.237 €

2011

203.614 €

202.741 €

112.348 €

518.703 €

415.790 €

934.493 €

2012

188.044 €

290.675 €

130.583 €

609.302 €

749.240 €

1.358.542 €

2013

185.689 €

309.683 €

88.556 €

583.928 €

991.915 €

1.575.843 €

 

Die Ausgaben nach dem AsylbLG (vorletzte Spalte) werden auch in 2014 steigen, so sind für das Produkt 050303 Hilfen nach dem AsylbLG Mittel in Höhe von 1.100.000,- € bereitgestellt. Diese sind für das Jahr 2014 voraussichtlich ausreichend.

 

 

 

Betreuung und Beratung

 

Die Flüchtlinge werden aktuell von drei Sozialarbeiter/innen  beraten und betreut. Darüber hinaus sind zurzeit vier Hausmeister für die verschiedenen Unterbringungseinheiten der Stadt Hilden zuständig.

 

Die steigenden Unterbringungszahlen dieses Personenkreises hat die Anforderungen an die betreuenden Sozialarbeiter und die Hausmeister deutlich erhöht, denn der Betreuungsaufwand für die Vielzahl der Personen im Allgemeinen und den behinderten Menschen im Besonderen  hat deutlich zugenommen.

 

Die Beratung und Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

 

  • Aufnahme der Asylbewerber, An- und Abmeldung
  • Beratung in allen Bereichen des täglichen Lebens
  • Mittler zwischen den Institutionen
  • Hilfestellung beim Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger behördlicher Angelegenheiten
  • Vermittlung, Beratung und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc
  • Aufenthaltskontrollen
  • Spielangebote für Kinder
  • Sportangebote für Erwachsene
  • Rückkehrberatung im Bedarfsfall
  • KJHG-Aufgaben innerhalb der Unterkunft
  • Auszugsberatung im Bedarfsfall
  • Freizeitangebote
  • Ferienmaßnahmen
  • Vermittlung von Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.
  • Kooperation mit allen notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden
  • Vernetzung der Akteure
  • Nachsorgende Beratung und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge
  • Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten

 

 

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die zusammen mit ihren Familien untergebrachten Kinder und Jugendliche zu richten. Auch die Anzahl dieser Personengruppe ist deutlich gestiegen:.

 

 

 

Aktuell leben die folgende Anzahl Kinder in den entsprechenden Altersgruppen in den Ãœbergangsheimen der Stadt Hilden:

 

  • 0-5 Jahre        = 41 Kinder
  • 6-13 Jahre      = 24 Kinder
  • 14-17 Jahre    = 11 Kinder

 

Gesamt               76 Kinder

 

Alle Kinder sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten (Kindergarten, Schule etc.) versorgt. Darüber hinaus bietet die Stadt Hilden im Rahmen ihrer sozialpädagogischen Betreuung Freizeitangebote und Ferienprogrammmaßnahmen für Kinder.

 

Innerhalb des Sozialpädagogischen Konzeptes steht auch die Arbeit mit den erwachsenen Flüchtlingen, so gibt es neben dem Gartenprojekt auch ein Sportprogramm für Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter und einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es besteht neben Joggen, Krafttraining und Fußball auch aus Boxen.

 

Diese Maßnahme hat in den vergangenen drei Monate große Beachtung in TV, Radio und in den Printmedien gefunden.

 

Ein vergleichbares Sportprogramm für Frauen ist geplant. Eine Trainerin dafür wird gesucht.

 

 

 

 

Zusammenfassung:

 

 

  • Die Stadt Hilden bringt Flüchtlinge und Asylbewerber auf Grundlage der §§ 1und 53 FlüAG unter

 

  • Zur Zeit sind in Hilden 222 Asylsuchende untergebracht

 

  • Die Unterbringungszahlen in den Ãœbergangsheimen haben sich deutlich erhöht und werden sich voraussichtlich erstmal auch nicht entspannen. Die weitere Entwicklung der unterzubringenden Personen ist nicht vorherzusagen. Mit weiter ansteigenden Personenzahlen im Bereich Flüchtlinge ist allerdings zu rechnen.

 

  • Ausländische Flüchtlinge sind in der Forststraße 21-23a, in der Richratherstr. 257 und in der Oststr. 71 untergebracht.

 

  • Weitere Unterbringungseinheiten müssen generiert werden.

 

  • Mit dem Ausbau Forststraße 23a soll im Januar begonnen werden

 

  • Der Zustand der städtischen Unterkünfte wurden durch das Kreisgesundheitsamt als positiv bewertet

 

  • Die Kosten um Bereich AsylbLG steigen, die Pauschalen des Landes decken nur 27% der Aufwendungen

 

  • Auch der Umfang der Beratungs- und Betreuungsarbeit hat zugenommen. Das sozialpädagogische Konzept umfasst Maßnahmen für Kinder und Erwachsene

 

  • Alle Kinder sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten versorgt

 

  • Das in der Sitzung des Sozialausschuss vom 15.09.2014 vorgestellte Unterbringungskonzept wird aktuell fortgeschrieben. Die Verwaltung wird künftig in jeder Sitzung des Sozialausschuss über die Entwicklung zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern berichten.

 

gez. Birgit Alkenings

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011303

 

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261400068

Ausbau Gebäude Forststraße  23 a

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113030010

Investitionen

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

245.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

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