Beschlussvorschlag:
- Der Bericht
zur Unterbringungssituation ausländischer Flüchtlinge wird zur Kenntnis genommen
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, für den Ausbau des Gebäudes Forststraße 23a im Vorgriff auf den Haushalt 2015 Auszahlungen in Höhe von 245.000€ im Produkt 011303 „Investitionen“, I261400068 „Ausbau Gebäude Forststraße 23a“ in den Haushalt einzustellen und die Mittel vorzeitig freizugeben.
Erläuterungen und Begründungen:
Allgemeines:
Für die Unterbringung von zugewiesenen
ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt in ausreichendem Maße Übergangsheime
und Notunterkünfte vor.
Wie schon in den
vergangenen Sitzungen berichtet, letztmalig am 15.09.2014 (WP 14-20 SV 50/004),
nimmt die Stadt Hilden die Unterbringung der Flüchtlinge auf der Grundlage der
§§ 1 und 53 FlüAG vor.
Die
Versorgungssituation in Hilden war aufgrund ausreichender Vorsorge sowohl
hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten als auch der Betreuung in den
vergangen Jahren gut.
Seit Ende 2012
sind die Zahlen im Bereich Asylbewerber-, Flüchtlingsunterbringung kontinuierlich
steigend. Die Situation ist im Bereich ausländische Flüchtlinge gegenwärtig nicht abschließend
einzuschätzen.
Die Zahl der nach
Hilden zugewiesenen Flüchtlinge hat sich in den vergangenen Jahren wie
folgt entwickelt.
2000 |
2004 |
2005 |
2007 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
aktuell |
|
Ausl. Flüchtlinge |
307 |
194 |
147 |
101 |
61 |
65 |
65 |
71 |
135 |
222 |
Während am 31.12.2012 lediglich 71 Personen untergebracht waren, waren es zum 31.12.2013
schon 135 Personen, was einer Steigerung um 90,1% entspricht. Im Juli 2014 waren 170 Personen zu melden und aktuell
(Stand KW 46) werden 222 Personen
in Hilden untergebracht..
Dies entspricht
dem bundesweiten Trend, so meldete beispielsweise das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge für den Monat September 2014:
„…Im bisherigen Berichtsjahr 2014 wurden
116.659 Erstanträge vom Bundesamt entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des
Vorjahres waren es 74.194 Erstanträge; dies bedeutet einen hohen Zuwachs um
57,2 %.
Die Zahl der Folgeanträge im bisherigen Jahr
2014 hat sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (11.131 Folgeanträge)
um 74,1 % auf 19.380 Folgeanträge erhöht. Damit sind insgesamt 136.039
Asylanträge im Jahr 2014 beim Bundesamt eingegangen; im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum mit 85.325 Asylanträgen bedeutet dies einen deutlichen
Anstieg um 59,4 %...“
Eine Prognose der Asylbewerberzahlen ist zum heutigen Zeitpunkt
schwierig, aber es ist davon auszugehen, dass diese weiter ansteigen werden.
Auch die schnelle Versorgung anerkannter Bewerber mit Wohnraum und die gute
Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem Kreisausländeramt führt hier nicht zu
einer Entspannung der Situation.
Unterbringung und Versorgung:
Für die
Unterbringung von zugewiesenen und zu versorgenden ausländischen Flüchtlingen
hält die Stadt  Übergangsheime an
folgenden Standorten vor:
- Forststraße
21-23a               mit                  180 -200 Plätze
- Richratherstr.
257                 mit                   30 -Â
35 Plätze
- Oststraße 71                         mit                   45 -Â
50 Plätze
gesamt                                                               255
– 285 Plätze
Die Schwankungen in der Personenanzahl
ergeben sich aus den unterschiedlichen Familiengrößen und der damit
einhergehenden nicht optimalen Nutzung der Unterbringungskapazitäten.
In der Unterkunft Richratherstraße 257 hält
die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungseinheiten vor.
Bei den regelmäßig stattfindenden
Überprüfungen des Hygienezustandes der Unterkünfte durch das Kreisgesundheitsamt
wurde festgestellt, letztmalig nach der Begehung am 01.10.2014, dass der
Zustand der städtischen Unterkünfte positiv zu bewerten ist.
Um auch bei einem weiteren Anstieg der
Flüchtlingszahlen eine ordnungsgemäße Durchführung der Unterbringung dieser
Personen zu gewährleisten, müssen neue Unterbringungseinheiten generiert
werden.
In Planung ist
hierbei der Ausbau der dritten Etage Haus Forststr. 23a zu Beginn 2015, so dass hier weitere 35-40
Plätze entstehen können. Hierfür sind Planungsmittel in Höhe von 25.000€ in den Haushalt 2014 schon eingestellt.
Die Ausbaukosten
werden sich voraussichtlich auf 250.000 € belaufen, diese sind in der
Haushaltsplanung 2015 enthalten.
Die aktuelle Situation macht es  notwendig, bereits Anfang des Jahres 2015 mit
dem Ausbau des Dachgeschosses zu beginnen, um rechtzeitig weitere Kapazitäten
zu schaffen. Aus diesem Grund ist es
erforderlich, die im Haushaltsplan 2015 vorgesehenen Mittel, vorzeitig frei zu
geben.
Die Versorgung der Flüchtlinge regelt das
AsylbLG. Mit steigender Asylbewerberzahl steigen auch die Aufwendungen in
diesem Bereich. Die hierbei gewährten Pauschalen des Landes decken nur ca. 27% der
Leistungen, die sich aus Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe,
Unterbringungskosten zusammensetzen.
Die Steigerung der Kosten im Gesamtbereich Asyl wird aus folgender
Tabelle ersichtlich:
Jahr |
Kalkulatorische Kosten der Häuser |
Betriebskosten |
Personalkosten |
Gesamtkosten der Häuser |
Gesamtkosten |
|
der Häuser |
AsylbLG |
|||||
1996 |
209.450 € |
528.127 € |
232.071 € |
969.650 € |
1.078.449 € |
2.048.099 € |
2000 |
116.539 € |
463.450 € |
193.075 € |
773.065 € |
748.838 € |
1.481.903 € |
2002 |
315.573 € |
419.250 € |
218.646 € |
953.470 € |
555.173 € |
1.508.643 € |
2004 |
311.335 € |
175.938 € |
208.778 € |
696.051 € |
409.858 € |
1.105.909 € |
2005 |
309.218 € |
192.826 € |
212.499 € |
714.544 € |
438.075 € |
1.152.619 € |
2007 |
213.681 € |
139.182 € |
195.801 € |
548.665 € |
668.814 € |
1.217.479 € |
2008 |
211.164 € |
143.893 € |
143.905 € |
498.964 € |
284.788 € |
783.752 € |
2009 |
208.647 € |
245.059 € |
130.896 € |
584.612 € |
271.155 € |
855.757 € |
2010 |
206.132 € |
170.450 € |
124.768 € |
501.350 € |
374.887 € |
876.237 € |
2011 |
203.614 € |
202.741 € |
112.348 € |
518.703 € |
415.790 € |
934.493 € |
2012 |
188.044 € |
290.675 € |
130.583 € |
609.302 € |
749.240 € |
1.358.542 € |
2013 |
185.689 € |
309.683 € |
88.556 € |
583.928 € |
991.915 € |
1.575.843 € |
Die Ausgaben nach dem AsylbLG (vorletzte Spalte)
werden auch in 2014 steigen, so sind für das Produkt 050303 Hilfen nach dem AsylbLG Mittel in Höhe von 1.100.000,- €
bereitgestellt. Diese sind für das Jahr 2014 voraussichtlich ausreichend.
Betreuung und Beratung
Die
Flüchtlinge werden aktuell von drei Sozialarbeiter/innen beraten und betreut. Darüber hinaus sind
zurzeit vier Hausmeister für die verschiedenen Unterbringungseinheiten der
Stadt Hilden zuständig.
Die steigenden Unterbringungszahlen dieses Personenkreises hat die
Anforderungen an die betreuenden Sozialarbeiter und die Hausmeister deutlich
erhöht, denn der Betreuungsaufwand für die Vielzahl der Personen im Allgemeinen
und den behinderten Menschen im BesonderenÂ
hat deutlich zugenommen.
Die Beratung und Betreuung umfasst im
Wesentlichen folgende Leistungen:
- Aufnahme der Asylbewerber, An- und Abmeldung
- Beratung in allen Bereichen des täglichen Lebens
- Mittler zwischen den Institutionen
- Hilfestellung beim Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger
behördlicher Angelegenheiten
- Vermittlung, Beratung und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc
- Aufenthaltskontrollen
- Spielangebote für Kinder
- Sportangebote für Erwachsene
- Rückkehrberatung im Bedarfsfall
- KJHG-Aufgaben innerhalb der Unterkunft
- Auszugsberatung im Bedarfsfall
- Freizeitangebote
- Ferienmaßnahmen
- Vermittlung von Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.
- Kooperation mit allen notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden
- Vernetzung der Akteure
- Nachsorgende Beratung und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge
- Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die zusammen mit ihren Familien
untergebrachten Kinder und Jugendliche zu richten. Auch die Anzahl dieser
Personengruppe ist deutlich gestiegen:.
Aktuell leben die folgende Anzahl Kinder in den entsprechenden
Altersgruppen in den Ãœbergangsheimen der Stadt Hilden:
- 0-5 Jahre       = 41 Kinder
- 6-13 Jahre     = 24 Kinder
- 14-17 Jahre   = 11 Kinder
Gesamt              76 Kinder
Alle Kinder sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten (Kindergarten,
Schule etc.) versorgt. Darüber hinaus bietet die Stadt Hilden im Rahmen ihrer
sozialpädagogischen Betreuung Freizeitangebote und Ferienprogrammmaßnahmen für
Kinder.
Innerhalb des Sozialpädagogischen Konzeptes steht auch die Arbeit mit
den erwachsenen Flüchtlingen, so gibt es neben dem Gartenprojekt auch ein
Sportprogramm für Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Sozialarbeiter und einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es
besteht neben Joggen, Krafttraining und Fußball auch aus Boxen.
Diese Maßnahme hat in den vergangenen drei Monate große Beachtung in TV,
Radio und in den Printmedien gefunden.
Ein vergleichbares Sportprogramm für Frauen ist geplant. Eine Trainerin
dafür wird gesucht.
Â
Zusammenfassung:
- Die Stadt Hilden bringt
Flüchtlinge und Asylbewerber auf Grundlage der §§ 1und 53 FlüAG unter
- Zur Zeit sind in Hilden
222 Asylsuchende untergebracht
- Die Unterbringungszahlen
in den Übergangsheimen haben sich deutlich erhöht und werden sich voraussichtlich
erstmal auch nicht entspannen. Die weitere Entwicklung der
unterzubringenden Personen ist nicht vorherzusagen. Mit weiter
ansteigenden Personenzahlen im Bereich Flüchtlinge ist allerdings zu rechnen.
- Ausländische Flüchtlinge
sind in der Forststraße 21-23a, in der Richratherstr. 257 und in der
Oststr. 71 untergebracht.
- Weitere
Unterbringungseinheiten müssen generiert werden.
- Mit dem Ausbau Forststraße
23a soll im Januar begonnen werden
- Der Zustand der
städtischen Unterkünfte wurden durch das Kreisgesundheitsamt als positiv
bewertet
- Die Kosten um Bereich
AsylbLG steigen, die Pauschalen des Landes decken nur 27% der Aufwendungen
Â
- Auch der Umfang der
Beratungs- und Betreuungsarbeit hat zugenommen. Das sozialpädagogische
Konzept umfasst Maßnahmen für Kinder und Erwachsene
- Alle
Kinder sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten versorgt
- Das in der Sitzung des
Sozialausschuss vom 15.09.2014 vorgestellte Unterbringungskonzept wird
aktuell fortgeschrieben. Die Verwaltung wird künftig in jeder Sitzung des
Sozialausschuss über die Entwicklung zur Unterbringungssituation von
Flüchtlingen und Asylbewerbern berichten.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261400068 |
Ausbau Gebäude
Forststraße 23 a |
|||||
Haushaltsjahr: |
2015 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0113030010 |
Investitionen |
785100 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
245.000€ |
|||
|
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|
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
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|
|
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|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
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|
|
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|
|
|
|
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|
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|
|
|
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||